Rechtsprechung
ArbG Suhl, 19.03.2009 - 5 Ca 886/08 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (5)
- BAG, 15.07.1993 - 6 AZR 512/92
Feststellung der Dienstfähigkeit durch das Gesundheitsamt - Verwendung des …
Auszug aus ArbG Suhl, 19.03.2009 - 5 Ca 886/08
(BAG v. 15.7.1993, 6 AZR 512/92, NZA 1994, 851-852 ).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann dem Beklagten aus diesem Grund nicht zugemutet werden, aufgrund der nach den Angaben der Klägerin zustande gekommenen ärztlichen Gutachten eine personelle Entscheidung zu treffen, nachdem die Tarifvertragsparteien ihm ausdrücklich dieses Untersuchungsrecht zugestanden haben (BAG v. 15.07.1993, 6 AZR 512/92, NZA 1994, 851-852).
- BVerfG, 24.06.1993 - 1 BvR 689/92
Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen Haschischkonsum es rechtfertigen kann, …
Auszug aus ArbG Suhl, 19.03.2009 - 5 Ca 886/08
Der Schutz ist umso intensiver, je näher die Daten der Intimsphäre des Betroffenen stehen (BVerfG v. 24.06.1993, 1 BvR 689/92, NJW 1993, 2365-2367). - BAG, 12.08.1999 - 2 AZR 55/99
Verhaltens- bzw. personenbedingte Kündigung
Auszug aus ArbG Suhl, 19.03.2009 - 5 Ca 886/08
Die Tatsache, dass die Klägerin zwar grundsätzlich verpflichtet ist, sich einer amtsärztlichen Gesundheitsuntersuchung zu unterziehen, bedeutet nämlich nicht, dass die Amtsärztin ohne jede Einschränkung alle Untersuchungen vornehmen darf, die sie oder der Beklagte für sachdienlich halten (BAG v 12.08.1999, 2 AZR 55/99, NZA 1999, 1209-1211). - BAG, 21.06.1978 - 4 AZR 816/76
Kommunaler Verwaltungsdienst - Ablegung der jeweiligen Verwaltungsprüfung - …
Auszug aus ArbG Suhl, 19.03.2009 - 5 Ca 886/08
Der sachliche Grund für die Anordnung der Untersuchung kann nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl in der Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer selbst und für die mit ihm arbeitenden Arbeitnehmer, als auch im sonstigen Pflichtenkreis des Betriebes oder der Verwaltung liegen ( BAG v. 23.2.1967, 2 AZR 124/66, AP Nr. 1 zu § 7 BAT ; BAG v. 21.6.1978, 4 AZR 816/76, AP Nr. 3 zu § 25 BAT). - BAG, 23.02.1967 - 2 AZR 124/66
Anordnung einer Untersuchung - Sachlicher Grund - Fürsorgepflicht - Sonstiger …
Auszug aus ArbG Suhl, 19.03.2009 - 5 Ca 886/08
Der sachliche Grund für die Anordnung der Untersuchung kann nach der Rechtssprechung des Bundesarbeitsgerichts sowohl in der Fürsorgepflicht für den Arbeitnehmer selbst und für die mit ihm arbeitenden Arbeitnehmer, als auch im sonstigen Pflichtenkreis des Betriebes oder der Verwaltung liegen ( BAG v. 23.2.1967, 2 AZR 124/66, AP Nr. 1 zu § 7 BAT ; BAG v. 21.6.1978, 4 AZR 816/76, AP Nr. 3 zu § 25 BAT).
- ArbG Potsdam, 28.02.2012 - 3 Ca 2539/11
Anordnung ärztlicher Untersuchung öffentlicher Dienst. Arbeitsbefreiung ohne …
Die Vorschrift des § 3 Abs. 5 TVG postuliert den Versuch einer Einigung auf einen Arzt nicht zur Wirksamkeitsvoraussetzung für die Anordnungsbefugnis des Arbeitgebers, den Amtsarzt zu beauftragen, sondern es steht der Arbeitgeberseite das Untersuchungsrecht zu (so ausdrücklich: ArbG Suhl vom 19.03.2009 - 5 Ca 886/08 - BeckRS 2011, 65649).