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   ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10   

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https://dejure.org/2010,27082
ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10 (https://dejure.org/2010,27082)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 26.05.2010 - 9 Ca 46/10 (https://dejure.org/2010,27082)
ArbG Kassel, Entscheidung vom 26. Mai 2010 - 9 Ca 46/10 (https://dejure.org/2010,27082)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Heranziehung des § 626 Abs. 1 BGB für das Erfordernis des wichtigen Grundes für eine außerordentliche Kündigung eines Arbeitsverhältnisses nach § 34 Abs. 2 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD); Existenz von absoluten Kündigungsgründen i.R. des § 626 Abs. 1 BGB; ...

  • arbeitsrecht-hessen.de

    Minderleistung eines "Hilfspolizeibeamten"; Darlegungs- und Beweislast bei Kündigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Wer zu wenig Ordnungswidrigkeiten feststellt, kann nicht gleich mit einer außerordentlichen Kündigung bedacht werden

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 667/02

    Ordentliche Kündigung wegen Minderleistungen

    Auszug aus ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10
    Legt der Arbeitnehmer derartige Umstände plausibel dar, so ist es alsdann Sache des Arbeitgebers, sie zu widerlegen (vgl. BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

    Darüber hinaus setzt die Kündigung aus personenbedingten Gründen stets voraus, dass auch in Zukunft nicht mit einer Wiederherstellung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung zu rechnen ist und kein milderes Mittel zur Wiederherstellung eines Vertragsgleichgewichts (etwa in Gestalt einer zumutbaren Beschäftigung zu geänderten Vertragsbedingungen) zur Verfügung steht (vgl. BAG 11.12.2003 - 2 AZR 667/02, AP Nr. 48 zu § 1 KSchG 1969 Verhaltensbedingte Kündigung).

  • BAG, 26.09.1991 - 2 AZR 132/91

    Kündigung wegen krankheitsbedingter Leistungsminderung

    Auszug aus ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10
    Bei quantitativ messbaren Arbeitsleistungen kann von einer erheblichen Unterschreitung der berechtigten Gleichwertigkeitserwartung des Arbeitgebers gesprochen werden, wenn die Arbeitsleistung des betreffenden Arbeitnehmers die Normalleistung dauerhaft um mindestens 1/3 unterschreitet (vgl. BAG 26.09.1991 - 2 AZR 132/91, AP Nr. 28 zu § 1 KSchG 1969 Krankheit).
  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10
    Bei der Prüfung, ob ein wichtiger Grund vorliegt, ist bei einem ordentlich unkündbaren Arbeitnehmer ein besonders strenger Maßstab anzulegen (vgl. BAG 03.11.1955 - 2 AZR 39/54, AP Nr. 4 zu § 626 BGB).
  • BAG, 20.04.1977 - 4 AZR 778/75

    Wirksamkeit einer fristlosen Kündigung nach § 54 BAT

    Auszug aus ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10
    Dieser besonders strenge Maßstab gilt nicht nur bei betriebsbedingten, sondern auch bei verhaltensbedingten Gründen (vgl. BAG 20.04.1977 - 4 AZR 778/75, AP Nr. 1 zu § 54 BAT).
  • BAG, 18.01.2007 - 2 AZR 731/05

    Personenbedingte Kündigung

    Auszug aus ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10
    Eine personenbedingte Kündigung ist daher im Falle der (teilweisen) Nicht- oder Schlechtleistung der geschuldeten Arbeit möglich (BAG 18.01.2007 - 2 AZR 731/05, NJW 2007, 1901).
  • BAG, 26.11.2009 - 2 AZR 272/08

    Außerordentliche Kündigung - Tarifliche Unkündbarkeit

    Auszug aus ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10
    Liegt eine dauerhafte Leistungsunfähigkeit vor, kann dies den Arbeitgeber bei tariflichem Ausschluss der ordentlichen Kündbarkeit des Arbeitnehmers jedenfalls zum Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung mit einer der ordentlichen Kündigung entsprechenden Auslauffrist berechtigen (vgl. BAG 26.11.2009 - 2 AZR 272/08, juris).
  • BAG, 02.03.1989 - 2 AZR 280/88

    Kündigung: außerordentliche Kündigung - Umfang der Mitteilungspflicht des

    Auszug aus ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10
    Liegt ein solcher Sachverhalt vor, bedarf es der weiteren Prüfung, ob die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unter Berücksichtigung der konkreten Umstände des Einzelfalles und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile bis zum Ablauf der Kündigungsfrist zumutbar ist oder nicht (vgl. BAG 02.03.1989 - 2 AZR 280/88, AP Nr. 101 zu § 626 BGB).
  • BAG, 15.11.1984 - 2 AZR 613/83

    Auswirkung der Arbeitsverhinderung wegen einer Strafhaft auf den Betrieb des

    Auszug aus ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10
    Es gibt im Rahmen des § 626 Abs. 1 BGB vielmehr keine absoluten Kündigungsgründe (vgl. BAG 15.11.1984 - 2 AZR 613/83, AP Nr. 87 zu § 626 BGB).
  • BAG, 20.03.1969 - 2 AZR 283/68

    Prämienberechnung - Zurückhaltung der Arbeitskraft

    Auszug aus ArbG Kassel, 26.05.2010 - 9 Ca 46/10
    Nur ausnahmsweise rechtfertigen Minderleistungen des Arbeitnehmers eine außerordentliche verhaltensbedingte Kündigung, nämlich dann, wenn der Arbeitnehmer bewusst (vorsätzlich) seine Arbeitskraft zurückhält und nicht unter angemessener Anspannung seiner Kräfte und Fähigkeiten arbeitet, oder wenn infolge der Fehlleistungen ein nicht wieder gutzumachender Schaden entsteht und bei Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses ähnliche Fehlleistungen des Arbeitnehmers zu befürchten sind (vgl. BAG 20.03.1969 - 2 AZR 283/68, EzA § 123 GewO Nr. 11).
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