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   ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13   

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https://dejure.org/2014,19234
ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13 (https://dejure.org/2014,19234)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13 (https://dejure.org/2014,19234)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 24. April 2014 - 2 Ca 3399/13 (https://dejure.org/2014,19234)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Korrektur eines Zwischenzeugnisses und Entfernung zweier Abmahnungen aus der Personalakte

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Anspruch auf Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte sowie Anspruch auf Zeugnisberichtigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (16)

  • BAG, 19.07.2012 - 2 AZR 782/11

    Abmahnung wegen Pflichtverletzung

    Auszug aus ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13
    Dies galt jedenfalls deshalb, weil sich weder aus der Klagebegründung noch an anderer Stelle anderes ergab (vgl. BAG 19.7.2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 15, NZA 2013, 91).

    Personalakten sind nämlich eine Sammlung von Urkunden und Vorgängen, die die persönlichen und dienstlichen Verhältnisse von Mitarbeitern betreffen und in einem inneren Zusammenhang mit dem Dienstverhältnis stehen (BAG 19.7.2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 18, NZA 2013, 91).

    Der Arbeitnehmer ihr mit einem Anspruch auf Abmahnungsentfernung entgegentreten, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, inhaltliche Unbestimmtheiten aufweist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnungen der Personalakte mehr besteht (BAG 19.7.2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 18, a.a.O.; 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - Rn. 14 ff., NZA 2009, 842).

  • BAG, 15.11.2011 - 9 AZR 386/10

    Zeugnis - Geheimcode - Zeugnisklarheit

    Auszug aus ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13
    a) Generell galt, dass ein Arbeitnehmer die Berichtigung eines Arbeitszeugnisses wie auch dessen Ergänzung verlangen kann, wenn das erteilte Zeugnis nicht den gesetzlich gebotenen Anforderungen genügt (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - Rn. 9, NZA 2012, 448).

    Es gelten hierzu die Gebote der Zeugniswahrheit und der Zeugnisklarheit (BAG 15.11.2011 - 9 AZR 386/10 - Rn. 9, a.a.O.).

  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 675/07

    Abmahnung wegen Minderleistung

    Auszug aus ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13
    Der Arbeitnehmer ihr mit einem Anspruch auf Abmahnungsentfernung entgegentreten, wenn die Abmahnung formell nicht ordnungsgemäß zustande gekommen ist, inhaltliche Unbestimmtheiten aufweist, unrichtige Tatsachenbehauptungen enthält, auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht, den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verletzt oder kein schutzwürdiges Interesse des Arbeitgebers am Verbleib der Abmahnungen der Personalakte mehr besteht (BAG 19.7.2012 - 2 AZR 782/11 - Rn. 18, a.a.O.; 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - Rn. 14 ff., NZA 2009, 842).

    (1) Dabei war auch für ausführlich gefasste Vorhalte auch beachtlich, dass sie als Abmahnungen nur zu bestehen vermochten, wenn sie das eigentliche Fehlverhalten hinreichend konkret und zutreffend bezeichnen mussten und sich nicht bloß in pauschalen Vorwürfen erschöpften (BAG 27.11.2008 - 2 AZR 675/07 - Rn. 17, NZA 2009, 842).

  • LAG Hamm, 04.09.1997 - 4 Sa 391/97

    Streitigkeit über die Berichtigung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses eines

    Auszug aus ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13
    cc) Hinsichtlich der Aufgabenbeschreibung war der Klägerin zuzugeben, dass zu den berufsbildgemäßen Aufgaben zu entsprechen war (LAG Hamm 4.9.1997 - 4 Sa 391/97 - zu 2.2.2.2. der Gründe, juris).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.10.2012 - 1 Ta 201/12

    Gegenstandswert

    Auszug aus ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13
    Die Kostenentscheidung ergab sich aus § 92 Abs. 1 Satz 1 ZPO, die Streitwertzumessung aus § 61 Abs. 1 ArbGG, §§ 3, 5 ZPO (unter Ansatz eines Bruttomonatsverdiensts für die Zeugnisberichtigung und von 1, 33 Bruttomonatsverdiensten für die Abmahnungsentfernungen; vgl. LAG Rheinland-Pfalz 15.10.2012 - 1 Ta 201/12 - zu II der Gründe, juris).
  • BAG, 11.12.2012 - 9 AZR 227/11

    Arbeitszeugnis - kein Anspruch auf Dank

    Auszug aus ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13
    Zudem unterliegt der Arbeitgeber dem Wohlwollensgrundsatz, d.h. er hat seine Darstellungen vom verständigen Wohlwollen gegenüber dem Arbeitnehmer und dessen Fortkommen leiten zu lassen (BAG 11.12.2012 - 9 AZR 227/11 - Rn. 21, NZA 2013, 324).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 12/03

    Qualifiziertes Zeugnis - Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13
    Kraft Gesetzes ist nicht ein gutes oder sehr gutes, sondern ein leistungsgerechtes Zeugnis zu erteilen (BAG 14.10.2003 - 9 AZR 12/03 - zu IV 2 b der Gründe, NZA 2004, 843).
  • BAG, 19.04.2012 - 2 AZR 258/11

    Außerordentliche Kündigung - Erfordernis einer Abmahnung - Rüge- und Warnfunktion

    Auszug aus ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13
    Der Arbeitgeber muss gerade in einer für den Arbeitnehmer hinreichend deutlich erkennbaren Art und Weise seine Beanstandungen vorbringen (BAG 19.4.2012 - 2 AZR 258/11 - Rn. 21, NZA-RR 2012, 567).
  • BAG, 21.06.2005 - 9 AZR 352/04

    Zeugnisberichtigung - Bindung an Erfüllungsversuche

    Auszug aus ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13
    Allerdings gehören Einzelvorfälle oder Umstände, die weder für Arbeitnehmerperson, noch Verhalten oder Leistung charakteristisch sind, nicht in ein die gesamte Beschäftigungszeit kennzeichnendes Zeugnis (BAG 21.6.2005 - 9 AZR 352/04 - zu II 3 der Gründe, NZA 2006, 104).
  • BAG, 09.09.2011 - 3 AZB 35/11

    Zwangsvollstreckung - Zeugnis - Prozessvergleich

    Auszug aus ArbG Koblenz, 24.04.2014 - 2 Ca 3399/13
    Er hat auch zu entscheiden, welche positiven oder negativen Leistungen er stärker hervorheben will als andere (BAG 9, 9.2011 - 3 AZB 35/11 - Rn. 17 f., NZA 2012, 1244).
  • BAG, 27.11.2008 - 2 AZR 98/07

    Verdachtskündigung - Beteiligung des Personalrats

  • BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 246/99

    Arbeitszeugnis - Klageantrag

  • BAG, 16.11.1989 - 6 AZR 64/88

    Abmahnung: Anspruch des Arbeitnehmers auf Entfernung einer Abmahnung aus den

  • LAG Rheinland-Pfalz, 15.02.2013 - 6 Sa 468/12

    Qualifiziertes Arbeitszeugnis - Erfordernis einer berufsbildgemäßen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.08.2012 - 8 Sa 126/12

    Abmahnung - subjektive Vorwerfbarkeit - Personalakte

  • LAG Baden-Württemberg, 27.10.1966 - 4 Sa 53/66
  • LAG Rheinland-Pfalz, 22.07.2014 - 5 Sa 357/14

    Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung eines titulierten Zeugnisanspruchs

    Der Antrag der Beklagten, die Zwangsvollstreckung aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 24. April 2014, Az.: 2 Ca 3399/13, einstweilen einzustellen, soweit sie in Ziff. 2 des Tenors auf Erteilung des dort formulierten Zwischenzeugnisses verurteilt worden ist, wird zurückgewiesen.
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