Arbeitsgerichtsgesetz
| 3. Teil - Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100) |
| 1. Abschnitt - Urteilsverfahren (§§ 46 - 79) |
| 1. Unterabschnitt - Erster Rechtszug (§§ 46 - 63) |
(1) Den Wert des Streitgegenstandes setzt das Arbeitsgericht im Urteil fest.
(2) 1Spricht das Urteil die Verpflichtung zur Vornahme einer Handlung aus, so ist der Beklagte auf Antrag des Klägers zugleich für den Fall, daß die Handlung nicht binnen einer bestimmten Frist vorgenommen ist, zur Zahlung einer vom Arbeitsgericht nach freiem Ermessen festzusetzenden Entschädigung zu verurteilen. 2Die Zwangsvollstreckung nach §§ 887 und 888 der Zivilprozeßordnung ist in diesem Falle ausgeschlossen.
(3) Ein über den Grund des Anspruchs vorab entscheidendes Zwischenurteil ist wegen der Rechtsmittel nicht als Endurteil anzusehen.
ermächtigung § 46dGerichtliches elektronisches Dokument § 46eElektronische Akte; Verordnungs-
ermächtigung § 46fFormulare; Verordnungs-
ermächtigung § 46gNutzungspflicht für Rechtsanwälte, Behörden und vertretungs-
berechtigte Bevollmächtigte § 46hFormfiktion § 47Sondervorschriften über Ladung und Einlassung § 48Rechtsweg und Zuständigkeit § 48a(weggefallen) § 49Ablehnung von Gerichtspersonen § 50Zustellung § 50aVideoverhandlung § 51Persönliches Erscheinen der Parteien § 52Öffentlichkeit § 53Befugnisse des Vorsitzenden und der ehrenamtlichen Richter § 54Güteverfahren § 54aMediation, außergerichtliche Konfliktbeilegung § 55Alleinentscheidung durch den Vorsitzenden § 56Vorbereitung der streitigen Verhandlung § 57Verhandlung vor der Kammer § 58Beweisaufnahme § 59Versäumnisverfahren § 60Verkündung des Urteils § 61Inhalt des Urteils § 61aBesondere Prozeßförderung in Kündigungsverfahren § 61bKlage wegen Benachteiligung § 62Zwangsvollstreckung § 63Übermittlung von Urteilen in Tarifvertragssachen
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Rechtsprechung zu § 61 ArbGG
7.575 Entscheidungen zu § 61 ArbGG in unserer Datenbank:
- ArbG Berlin, 30.09.2016 - 28 Ca 6347/16
Fehlverhalten - fristlose Kündigung - Schadensersatz
- BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 27/18
Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB
- BAG, 25.09.2018 - 8 AZR 70/18
Pauschale nach § 288 Abs. 5 Satz 1 BGB
- BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 278/18
Schadensersatz - vorgerichtliche Anwaltskosten des Geschädigten - Ausschluss ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
Erstattungsanspruch wegen vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im ...
- LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
- BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 293/18
Ersatz vorgerichtlicher Rechtsverfolgungskosten
- ArbG Braunschweig, 11.05.2020 - 8 Ca 451/18
Kündigung wegen Straftat - Ausschlussfrist - Dieselskandal
- LAG Sachsen, 27.05.2016 - 4 Ta 28/16
Berücksichtigung des Entschädigungsanspruchs gem. § 61 Abs. 2 S. 1 ArbGG bei der ...
- BAG, 28.05.2019 - 8 AZN 268/19
Beschränkung der Revisionszulassung
- ArbG Mainz, 12.07.2024 - 10 Ca 1411/23
Wirksamkeit fristlose Kündigung - Profifußballspieler - Folgeansprüche
Querverweise
Auf § 61 ArbGG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 61 ArbGG:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 304 (Zwischenurteil über den Grund) (zu § 61 III)