Arbeitsgerichtsgesetz
| 3. Teil - Verfahren vor den Gerichten für Arbeitssachen (§§ 46 - 100) |
| 1. Abschnitt - Urteilsverfahren (§§ 46 - 79) |
| 5. Unterabschnitt - Wiederaufnahme des Verfahrens (§ 79) |
1Die Vorschriften der Zivilprozeßordnung über die Wiederaufnahme des Verfahrens gelten für Rechtsstreitigkeiten nach § 2 Abs. 1 bis 4 entsprechend. 2Die Nichtigkeitsklage kann jedoch nicht auf Mängel des Verfahrens bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter oder auf Umstände, die die Berufung eines ehrenamtlichen Richters zu seinem Amt ausschließen, gestützt werden.
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Rechtsprechung zu § 79 ArbGG
108 Entscheidungen zu § 79 ArbGG in unserer Datenbank:
- BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 79/22
Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht
Zum selben Verfahren:
- BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 24/22
Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht
- BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 78/22
Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht
- BAG, 28.07.2022 - 6 AZR 24/22
- BAG, 21.03.2024 - 6 AZR 45/23
Nichtigkeitsklage - Verletzung Vorlagepflicht
- OVG Nordrhein-Westfalen, 05.03.2024 - 12 A 2175/21
Zulässigkeit einer Wiederaufnahme des Kündigungsschutzprozesses; Kündigung einer ...
Zum selben Verfahren:
- LAG Thüringen, 29.06.2022 - 4 Ta 39/22
Verwerfung - Wiederaufnahmeklage
- LAG Rheinland-Pfalz, 15.05.2023 - 3 Sa 425/21
Restitutionsklage - Wiederaufnahme des Verfahrens
- VG Köln, 06.10.2020 - 7 K 6925/12
Zustimmung zur ordentlichen Kündigung des Arbeitsverhältnisses
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - 12 A 3344/20
Geltend gemachter Zulassungsgrund der ernstlichen Richtigkeitszweifel nicht ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2022 - 12 A 3344/20
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 79 ArbGG:
- Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)
- Aufbau der Gerichte für Arbeitssachen
- Arbeitsgerichte
- §§ 20 ff. (Berufung der ehrenamtlichen Richter) (zu § 79 S. 2)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Wiederaufnahme des Verfahrens
- §§ 578 ff. (Arten der Wiederaufnahme)