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   LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17   

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LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17 (https://dejure.org/2017,61194)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28.09.2017 - 17 Sa 71/17 (https://dejure.org/2017,61194)
LAG Baden-Württemberg, Entscheidung vom 28. September 2017 - 17 Sa 71/17 (https://dejure.org/2017,61194)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • IWW

    § 823 Abs. 2 BGB, § ... 242 StGB, §§ 280, 241 Abs. 2, 249 Abs. 1 BGB, § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG, Nr. 2300 VV RVG, §§ 91 ff. ZPO, § 12a ArbGG, § 313 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 64 Abs. 1, 2 Buchst. b ArbGG, §§ 66 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1, 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, 519 ZPO, § 66 Abs. 1 Satz 1 Alt. 2 ArbGG, § 64 Abs. 6 Satz 1 ArbGG, § 520 Abs. 3 ZPO, § 520 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 ZPO, § 539 Abs. 2 Satz 1 ZPO, § 539 Abs. 2 Satz 2 ZPO, § 46 Abs. 2 Satz 1 ArbGG, § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG, Vorbemerkung 3 Abs. 4 VV-RVG, Nr. 2300 RVG, § 12a Abs. 1 Satz 2 ArbGG, § 97 Abs. 1 ZPO, § 72 Abs. 2 ArbGG, § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschluss der Kostenerstattung für vorgerichtliche Kosten der Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs

  • Justiz Baden-Württemberg

    Erstattungsanspruch wegen vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren - prozessualer Kostenerstattungsanspruch - materiell-rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung - Auslegung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ArbGG § 12a Abs. 1 S. 1
    Ausschluss der Kostenerstattung für vorgerichtliche Kosten der Zuziehung eines Prozessbevollmächtigten im arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren des ersten Rechtszugs

  • rechtsportal.de

    ArbGG § 12a Abs. 1 S. 1
    Erstattungsanspruch wegen vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten im arbeitsgerichtlichen Verfahren; prozessualer Kostenerstattungsanspruch; materiell-rechtlicher Anspruch auf Kostenerstattung; Auslegung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (19)

  • BAG, 30.04.1992 - 8 AZR 288/91

    Materiell-rechtlicher Kostenerstattungsanspruch

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
    Der Ausschluss der Kostenerstattung betrifft zunächst den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, d.h. denjenigen Anspruch, der sich aus §§ 91 ff. ZPO ergibt (BAG 27. Oktober 2005 - 8AZR 546/03 - Rn. 33; BAG 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - Rn. 15).

    Die Regelung des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets dahingehend verstanden worden, dass nicht nur ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch, sondern auch ein entsprechender materiell-rechtlicher Anspruch ausgeschlossen ist (BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 546/03 - Rn. 33; BAG 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - Rn. 16; BAG 23. September 1960 - 5 AZR 258/59 - Rn. 12).

    Der Normzweck des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist in einer "Verbilligung" des erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahrens gesehen worden (BAG 27. Oktober 2014 - 10 AZB 93/14 - Rn. 6; BAG 11. März 2008 - 3 AZN 1311/07 - Rn. 8; BAG 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - Rn. 23).

    Nach § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist jeder Anspruch auf Kostenerstattung unabhängig von seiner Anspruchsgrundlage und folglich auch ein materiell-rechtlich begründeter Kostenerstattungsanspruch ausgeschlossen (BAG 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - Rn. 16, 19).

    § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1926 ist von Anfang an so verstanden worden, dass außergerichtliche Kosten fast niemals erstattet werden (vgl. dazu BAG 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - Rn. 22 m.w.N).

    Allerdings zeigt die Regelung des § 12a Abs. 1 Satz 2 ArbGG, nach der Rechtsanwälte auf den Ausschluss der Kostenerstattung hinzuweisen haben, dass das Gesetz auch Regelungen enthält, die nicht unmittelbar das gerichtliche Verfahren betreffen (vgl. BAG 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - Rn. 20).

  • BAG, 14.12.1977 - 5 AZR 711/76

    Schadenersatz - Erstattung außerprozessualer Anwaltskosten

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
    So hat das Bundesarbeitsgericht bereits zur inhaltsgleichen Vorgängernorm des § 61 Abs. 1 Satz 2 ArbGG 1953 entschieden, dass der Ausschluss der Kostenerstattung auch auf die außergerichtliche Tätigkeit eines Parteibevollmächtigten zu erstrecken ist, selbst wenn es anschließend überhaupt nicht zu einem Prozess kommt (vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - Rn. 13).

    So ist kein Grund dafür ersichtlich, weswegen ein Arbeitnehmer nur dann von den Kosten der Beiziehung eines Prozessbevollmächtigten durch den Arbeitgeber vollständig befreit sein soll, wenn dieser den Arbeitnehmer sofort verklagt, er jedoch einen Teil der Rechtsanwaltskosten tragen soll, wenn der Rechtsanwalt zunächst außergerichtlich tätig ist (ähnlich bereits BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - Rn. 13: Die anwaltliche Tätigkeit hat einen gleich hohen Wert, ob sie außerprozessual ist oder auch das gerichtliche Verfahren mit umfasst).

    Bereits in einer frühen Entscheidung zu außergerichtlichen Rechtsanwaltskosten hat das Bundesarbeitsgericht darauf hingewiesen, dass Vergleiche im gerichtlichen Verfahren leichter zu erzielen sind, wenn die Frage der Erstattung von Anwaltskosten nicht erörtert werden braucht (BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 - Rn. 13).

    Dabei kann davon ausgegangen werden, dass dem Gesetzgeber die Einbeziehung außergerichtlicher Rechtsanwaltskosten durch die Rechtsprechung (vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 -) bewusst war und er in Kenntnis dessen auf eine Änderung verzichtet hat.

    So hat das Bundesarbeitsgericht auch außergerichtliche Rechtsanwaltskosten für nicht erstattungsfähig gehalten, obwohl es anschließend nicht zu einem arbeitsgerichtlichen Verfahren gekommen ist (vgl. BAG 14. Dezember 1977 - 5 AZR 711/76 -).

  • BAG, 11.03.2008 - 3 AZN 1311/07

    Nichtzulassungsbeschwerde - § 12a Abs 1 S 1 ArbGG - Ausschluss eines

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
    Der Normzweck des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist in einer "Verbilligung" des erstinstanzlichen arbeitsgerichtlichen Verfahrens gesehen worden (BAG 27. Oktober 2014 - 10 AZB 93/14 - Rn. 6; BAG 11. März 2008 - 3 AZN 1311/07 - Rn. 8; BAG 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - Rn. 23).

    Daran hat das Bundesarbeitsgericht auch später festgehalten (BAG 11. März 2008 - 3 AZN 1311/07 - Rn. 6 ff.).

    Insbesondere hat das Bundesarbeitsgericht klargestellt, dass die Frage, ob § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch für vorprozessuale Rechtsanwaltskosten ausschließt, mangels Klärungsbedürftigkeit keine Rechtsfrage mit grundsätzlicher Bedeutung gem. § 72 Abs. 2 Nr. 1 ArbGG darstellt (BAG 11. März 2008 - 3 AZN 1311/07 - Rn. 6).

  • BAG, 27.10.2005 - 8 AZR 546/03

    Einzelvertragliche Ausschlussfrist vor In-Kraft-Treten des

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
    Das Bundesarbeitsgericht habe mit Urteil vom 27. Oktober 2005 (- 8 AZR 546/03 -) über ein Jahr nach Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes daran festgehalten, dass § 12a ArbGG nicht lediglich den prozessualen Kostenerstattungsanspruch, sondern auch einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch ausschließe.

    Die Regelung des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets dahingehend verstanden worden, dass nicht nur ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch, sondern auch ein entsprechender materiell-rechtlicher Anspruch ausgeschlossen ist (BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 546/03 - Rn. 33; BAG 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - Rn. 16; BAG 23. September 1960 - 5 AZR 258/59 - Rn. 12).

  • BAG, 23.09.1960 - 5 AZR 258/59

    Sachliche Zuständigkeit von Arbeitsgerichten - Entschädigungen wegen

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
    Die Regelung des § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG ist in der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts stets dahingehend verstanden worden, dass nicht nur ein prozessualer Kostenerstattungsanspruch, sondern auch ein entsprechender materiell-rechtlicher Anspruch ausgeschlossen ist (BAG 27. Oktober 2005 - 8 AZR 546/03 - Rn. 33; BAG 30. April 1992 - 8 AZR 288/91 - Rn. 16; BAG 23. September 1960 - 5 AZR 258/59 - Rn. 12).

    Es soll vermieden werden, dass Arbeitnehmer aus Kostengründen einen arbeitsgerichtlichen Prozess scheuen (BAG 23. September 1960 - 5 AZR 258/59 - Rn. 12).

  • BVerfG, 20.07.1971 - 1 BvR 231/69

    Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Kostenerstattung in

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
    Das Bundesverfassungsgericht hat den Ausschluss der Kostenerstattung für die Zuziehung eines Rechtsanwalts als Prozessbevollmächtigten im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht als mit dem Grundgesetz vereinbar angesehen (vgl. BVerfGE 20. Juli 1971 - 1 BvR 231/69 -).
  • LAG Köln, 17.09.2007 - 2 Sa 832/07

    Urlaubsabgeltung; Dauererkrankung

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
    Vor diesem Hintergrund ergibt sich auch aus der Gesetzessystematik keine durchgreifende Begründung dafür, dass nach Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes mit seiner nicht vollständig anrechenbaren Geschäftsgebühr § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG nicht mehr auf vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren anzuwenden wäre (so im Ergebnis auch LAG Niedersachsen 15. Mai 2007 - 13 Sa 108/07 - Rn. 27 und LAG Köln 17. September 2007 - 2 Sa 832/07 - Rn. 14).
  • LAG Niedersachsen, 15.05.2007 - 13 Sa 108/07

    Umfang des Ausschlusses der Erstattungspflicht von Anwaltskosten in

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
    Vor diesem Hintergrund ergibt sich auch aus der Gesetzessystematik keine durchgreifende Begründung dafür, dass nach Inkrafttreten des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes mit seiner nicht vollständig anrechenbaren Geschäftsgebühr § 12a Abs. 1 Satz 1 ArbGG nicht mehr auf vorgerichtliche Rechtsanwaltsgebühren anzuwenden wäre (so im Ergebnis auch LAG Niedersachsen 15. Mai 2007 - 13 Sa 108/07 - Rn. 27 und LAG Köln 17. September 2007 - 2 Sa 832/07 - Rn. 14).
  • BVerfG, 19.03.2013 - 2 BvR 2628/10

    Verständigungsgesetz

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine Indizwirkung zu (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20; BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66).
  • BAG, 21.12.2016 - 5 AZR 374/16

    Erfüllung des gesetzlichen Mindestlohns

    Auszug aus LAG Baden-Württemberg, 28.09.2017 - 17 Sa 71/17
    Für die Beantwortung der Frage, welche Regelungskonzeption dem Gesetz zugrunde liegt, kommt daneben den Gesetzesmaterialien und der Systematik des Gesetzes eine Indizwirkung zu (vgl. BAG 21. Dezember 2016 - 5 AZR 374/16 - Rn. 20; BVerfG 19. März 2013 - 2 BvR 2628/10 ua. - Rn. 66).
  • BAG, 08.10.2008 - 5 AZR 526/07

    Unzureichende Berufungsbegründung

  • BGH, 22.01.2008 - VIII ZB 57/07

    Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr eines anschließenden

  • BAG, 01.11.2004 - 3 AZB 10/04

    Prozessrecht - Kostentragungspflicht im Urteilsverfahren Erster Instanz -

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende

  • BGH, 25.02.2016 - X ZR 35/15

    Fluggastrechte: Erstattung der Anwaltskosten für die erstmaligen Geltendmachung

  • BAG, 27.10.2014 - 10 AZB 93/14

    Beschwerdeverfahren - Kostenerstattung

  • BAG, 30.10.2012 - 1 ABR 64/11

    Unzulässige Beschwerde

  • BAG, 26.04.2017 - 10 AZR 275/16

    Unzulässige Berufung - Bonuszahlungen

  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 552/09

    Anforderungen an die Berufungsbegründung

  • BAG, 28.11.2019 - 8 AZR 278/18

    Schadensersatz - vorgerichtliche Anwaltskosten des Geschädigten - Ausschluss

    Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 28. September 2017 - 17 Sa 71/17 - wird zurückgewiesen.
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