Zivilprozessordnung
Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
Titel 2 - Urteil (§§ 300 - 329) |
(2) 1Im Tatbestand sollen die erhobenen Ansprüche und die dazu vorgebrachten Angriffs- und Verteidigungsmittel unter Hervorhebung der gestellten Anträge nur ihrem wesentlichen Inhalt nach knapp dargestellt werden. 2Wegen der Einzelheiten des Sach- und Streitstandes soll auf Schriftsätze, Protokolle und andere Unterlagen verwiesen werden.
(3) Die Entscheidungsgründe enthalten eine kurze Zusammenfassung der Erwägungen, auf denen die Entscheidung in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht beruht.
vollstreckung § 328Anerkennung ausländischer Urteile § 329Beschlüsse und Verfügungen
Rechtsprechung zu § 313 ZPO
4.590 Entscheidungen zu § 313 ZPO in unserer Datenbank:
- OLG Brandenburg, 20.04.2023 - 10 U 50/22
Aufklärungspflicht bei Erwerb eines Gebrauchtwagens von einem "fliegenden" ...
- LG Lübeck, 25.05.2023 - 15 O 74/22
Datenschutzverstoß durch Facebook
- LG Köln, 23.03.2023 - 33 O 376/22
Unterlassungsanspruch gegen Deutsche Telekom wegen Datenweitergabe an Google ...
- OLG Düsseldorf, 02.03.2023 - 5 U 1/22
- LAG Niedersachsen, 24.02.2023 - 16 Sa 671/22
Benachteiligung bei der Besetzung der Stelle einer Gleichstellungsbeauftragten
- BGH, 23.02.2021 - VIII ZR 213/20
Erlass eines Urteils durch das Berufungsgericht unter Missachtung der an ein ...
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 14.09.2021 - VerfGH 137/20
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde wegen Ablehnung einer anwaltlichen ...
- KG, 21.02.2023 - 5 U 138/21
Mehrfache Begründung des lauterkeitsrechtlichen Unterlassungsbegehrens
- OLG München, 03.02.2022 - 8 U 8353/21
Aufhebung und Zurückverweisung wegen eines grob mangelhaften Ersturteils in einem ...
- OLG München, 10.03.2021 - 10 U 176/20
Berechnung des fiktiven Haushaltführungsschadens
§ 313 ZPO in Nachschlagewerken
- § 313 ZPO wird in Wikipedia unter folgenden Stichworten zitiert:
Urteil (Deutschland)
Rubrum
Entscheidungsgründe
Querverweise
Auf § 313 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Urteil
- § 317 (Urteilszustellung und -ausfertigung)
Redaktionelle Querverweise zu § 313 ZPO:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Verfahren vor den Landgerichten
- Verfahren bis zum Urteil
- § 286 I 2 (Freie Beweiswürdigung) (zu § 313 III)
- Rechtsmittel
- Berufung
- § 540 (Inhalt des Berufungsurteils)
- Zwangsvollstreckung
- Arrest und einstweilige Verfügung
- § 922 I 2 (Arresturteil und Arrestbeschluss)
- Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
- Oberlandesgerichte
- § 119 I Nr. 1 c)