Zivilprozessordnung
| Buch 2 - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 253 - 510c) |
| Abschnitt 1 - Verfahren vor den Landgerichten (§§ 253 - 494a) |
| Titel 2 - Urteil (§§ 300 - 329) |
(1) 1Das Urteil wird in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, oder in einem sofort anzuberaumenden Termin verkündet. 2Dieser wird nur dann über drei Wochen hinaus angesetzt, wenn wichtige Gründe, insbesondere der Umfang oder die Schwierigkeit der Sache, dies erfordern. 3Der Vorsitzende kann den Verfahrensbeteiligten gestatten, an der Urteilsverkündung per Bild- und Tonübertragung teilzunehmen.
(2) Wird das Urteil nicht in dem Termin, in dem die mündliche Verhandlung geschlossen wird, verkündet, so muss es bei der Verkündung in vollständiger Form abgefasst sein.
(3) 1Bei einem Anerkenntnisurteil und einem Versäumnisurteil, die nach §§ 307, 331 Abs. 3 ohne mündliche Verhandlung ergehen, wird die Verkündung durch die Zustellung des Urteils ersetzt. 2Dasselbe gilt bei einem Urteil, das den Einspruch gegen ein Versäumnisurteil verwirft (§ 341 Abs. 2).
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten vom 15.07.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 19.07.2024 | Gesetz zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten | 15.07.2024 | |
| 01.01.2005 | Gesetz über die Rechtsbehelfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör (Anhörungsrügengesetz) | 09.12.2004 | |
| 01.09.2004 | Erstes Gesetz zur Modernisierung der Justiz (1. Justizmodernisierungsgesetz) | 24.08.2004 |
vollstreckung § 328Anerkennung ausländischer Urteile § 329Beschlüsse und Verfügungen
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Rechtsprechung zu § 310 ZPO
616 Entscheidungen zu § 310 ZPO in unserer Datenbank:
- BGH, 11.06.2025 - IV ZR 83/24
Versäumnisurteil im Rahmen des schriftlichen Vorverfahrens auf der Grundlage von ...
- VerfGH Bayern, 13.03.2024 - 37-VI-20
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen eine zivilgerichtliche ...
- OLG Frankfurt, 17.05.2021 - 26 Sch 1/21
Keine Verkündung eines Schiedsspruchs in einem Verkündungstermin
- OLG Schleswig, 23.06.2021 - 5 U 58/21
Anforderungen an die wirksame Verkündung eines Urteils; Beginn der Berufungsfrist ...
- OLG München, 21.03.2024 - 25 U 5466/23
Scheinurteil mangels wirksamer Verkündung
- OLG Frankfurt, 23.03.2026 - 5 UF 197/25
Verkündung in Ehe- oder Familiensache nach Einführung der elektronischen Akte
- BGH, 11.02.2022 - V ZR 15/21
Zustellung einer einfachen Abschrift des Urteils an den Prozessbevollmächtigten ...
- BAG, 17.08.2022 - 7 ABR 3/21
Entscheidung ohne mündliche Verhandlung - Verkündung - Rügeverzicht
Zum selben Verfahren:
- LAG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 TaBV 56/20
Heilung von Verlautbarungsmängeln; Errichtung eines Gesamtbetriebsrats in einem ...
- LAG Düsseldorf, 26.11.2020 - 11 TaBV 56/20
- LG Lübeck, 07.05.2020 - 10 O 340/19
Erfordernis eines Verkündungstermins für Urteile über Kosten oder ...
Querverweise
Auf § 310 ZPO verweisen folgende Vorschriften:
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Erprobung und Evaluierung
- Erprobung eines Online-Verfahrens
- Verfahren
- § 1130 (Benachrichtigung; Ersetzung der Verkündung)