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   ArbG Lübeck, 20.06.2019 - 1 Ca 538/19   

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https://dejure.org/2019,40063
ArbG Lübeck, 20.06.2019 - 1 Ca 538/19 (https://dejure.org/2019,40063)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 20.06.2019 - 1 Ca 538/19 (https://dejure.org/2019,40063)
ArbG Lübeck, Entscheidung vom 20. Juni 2019 - 1 Ca 538/19 (https://dejure.org/2019,40063)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Schadensersatz für unzulässige Verwendung eines Mitarbeiterfotos auf firmeneigener Facebookseite

  • lhr-law.de (Kurzinformation)

    Mitarbeiterfotos im Facebook

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    1000 EURO Schadensersatz aus Art. 82 Abs. 1 DSGVO - Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos durch Arbeitgeber auf Facebook-Seite des Unternehmens ohne Einwilligung des Arbeitnehmers

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Mitarbeiterfotos auf Firmen-Facebookseite können Schmerzensgeldanspruch begründen ...

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    1.000,- EUR DSGVO-Schmerzensgeld für unerlaubtes Mitarbeiterfoto auf Facebook-Seite des Arbeitgebers?

  • haufe.de (Kurzinformation)

    Unzulässige Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos führt zu Schmerzensgeld

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz wegen unerlaubter Bildveröffentlichung durch den Arbeitgeber

  • rmprivacy.de (Rechtsprechungsübersicht)

    Immaterieller Schadensersatz nach der DSGVO

  • it-recht-kanzlei.de (Kurzinformation)

    Schmerzensgeld nach DSGVO für die Veröffentlichung eines Arbeitnehmerfotos auf Facebook ohne Einwilligung

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Veröffentlichung von Arbeitnehmerfotos

  • recht-energisch.de (Kurzinformation)

    Schadensersatz: Umgang mit Bildern von Ex-Mitarbeitern

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    1000 Euro Schadensersatz für Mitarbeiter-Foto auf Facebook

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Schmerzensgeldanspruch wegen unzulässiger Veröffentlichung eines Mitarbeiterfotos auf firmeneigener Facebookseite - Schmerzensgeld in Höhe von 1.000 Euro möglich

Besprechungen u.ä.

  • cr-online.de (Entscheidungsbesprechung)

    Strafschadensersatz wegen DSGVO-Verstößen

Sonstiges

  • kanzlei-torhaus.de (Äußerung von Verfahrensbeteiligten)

    DSGVO-Schadensersatz bei Bildveröffentlichung auch ohne schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts möglich

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • LAG Rheinland-Pfalz, 23.05.2013 - 2 Sa 540/12

    Berufungsbegründung - Anspruch auf Schmerzensgeld - Videoüberwachung

    Auszug aus ArbG Lübeck, 20.06.2019 - 1 Ca 538/19
    aa) Die Höhe einer Entschädigung für die Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts richtet sich nach der Intensität, die von der Art, Bedeutung und Tragweite des Eingriffs, Anlass und Beweggrund des Handelns sowie dem Grad seines Verschuldens und der Qualität des geschützten Bereichs (vgl. etwa Strauf, Anmerkung zu LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.05.2013 - 2 Sa 540/12 - ZD 2014, 41, 43).

    Für mehrtätige bis mehrmonatige Videoüberwachung am Arbeitsplatz wurden Beträge zwischen 650, 00 EUR (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.05.2013 - 2 Sa 540/12 - ZD 2014, 41 ff.), 1.000,00 EUR (BAG, Urt. v. 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13, NJW 2015, 2749, 2751 f.) und 7.000,00 EUR (LAG Hessen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09) als angemessen erachtet.

  • BAG, 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts - Observation durch einen

    Auszug aus ArbG Lübeck, 20.06.2019 - 1 Ca 538/19
    Für mehrtätige bis mehrmonatige Videoüberwachung am Arbeitsplatz wurden Beträge zwischen 650, 00 EUR (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.05.2013 - 2 Sa 540/12 - ZD 2014, 41 ff.), 1.000,00 EUR (BAG, Urt. v. 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13, NJW 2015, 2749, 2751 f.) und 7.000,00 EUR (LAG Hessen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09) als angemessen erachtet.
  • LAG Hessen, 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09

    Anspruch auf Zahlung einer Geldentschädigung - Verletzung des

    Auszug aus ArbG Lübeck, 20.06.2019 - 1 Ca 538/19
    Für mehrtätige bis mehrmonatige Videoüberwachung am Arbeitsplatz wurden Beträge zwischen 650, 00 EUR (LAG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 23.05.2013 - 2 Sa 540/12 - ZD 2014, 41 ff.), 1.000,00 EUR (BAG, Urt. v. 19.02.2015 - 8 AZR 1007/13, NJW 2015, 2749, 2751 f.) und 7.000,00 EUR (LAG Hessen, Urt. v. 25.10.2010 - 7 Sa 1586/09) als angemessen erachtet.
  • BVerfG, 13.07.2005 - 1 BvR 175/05

    Verkennung der Anforderungen von Art 3 Abs 1 GG iVm den Rechtsstaatsprinzip bei

    Auszug aus ArbG Lübeck, 20.06.2019 - 1 Ca 538/19
    Sind die Erfolgsaussichten indes allenfalls entfernt vorhanden und erscheint ein Obsiegen zwar nicht schlechterdings unmöglich, weitgehend aber doch unwahrscheinlich, ist den Anforderungen des § 114 ZPO noch nicht genügt (vgl. BVerfG 13.07.2005 - 1 BvR 175/05; LAG Schleswig-Holstein v. 21.3.2017 - 6 Ta 37/17).
  • BVerfG, 10.08.2001 - 2 BvR 569/01

    Zur Bewilligung von Prozesskostenhilfe

    Auszug aus ArbG Lübeck, 20.06.2019 - 1 Ca 538/19
    "Gewiss" muss dieser Ausgang allerdings nicht sein (BVerfG v. 10.08.2001 - 2 BvR 569/01).
  • OLG Karlsruhe, 16.02.2011 - 4 W 108/10

    Bewilligung der Prozesskostenhilfe für eine Schmerzensgeldklage

    Auszug aus ArbG Lübeck, 20.06.2019 - 1 Ca 538/19
    Die abschließende Prüfung, in welcher genauen Höhe innerhalb dieses Rahmens ein Schmerzensgeld im konkreten Fall angemessen ist oder nicht, bleibt dem Hauptsacheverfahren vorbehalten (vgl. OLG Karlsruhe, Beschl. v. 16.02.2011 - 4 W 108/10 - NJW 2011, 2143, 2144 ff. m.w.N.).
  • LAG Schleswig-Holstein, 21.03.2017 - 6 Ta 37/17

    Prozesskostenhilfe, Bewilligung der PKH, Erfolgsaussichten,

    Auszug aus ArbG Lübeck, 20.06.2019 - 1 Ca 538/19
    Sind die Erfolgsaussichten indes allenfalls entfernt vorhanden und erscheint ein Obsiegen zwar nicht schlechterdings unmöglich, weitgehend aber doch unwahrscheinlich, ist den Anforderungen des § 114 ZPO noch nicht genügt (vgl. BVerfG 13.07.2005 - 1 BvR 175/05; LAG Schleswig-Holstein v. 21.3.2017 - 6 Ta 37/17).
  • OLG Köln, 26.11.2020 - 15 U 39/20
    Denn es ist jedenfalls hier weder vorgetragen noch sonst ersichtlich, dass ein (unterstellter) Anspruch des Klägers auf Ersatz immaterieller Schäden aus Art. 82 DSGVO im konkreten Fall zu einem höheren Ersatzanspruch führen würde als oben bereits ausgeführt - zumal es auch dort eben primär nur um den Ausgleich der erlittenen Bloßstellung und Beeinträchtigung des sozialen Geltungsanspruchs gehen kann, die mit dem ausgeurteilten Betrag von 10.000 EUR hier aber eben hinreichend ausgeglichen wird (für vorsichtige Anlehnung an Beträge aus dem Bereich der Geldentschädigung bei Videoüberwachung wohl auch ArbG Lübeck v. 20.06.2019 - 1 Ca 538/19, BeckRS 2019, 36456 Rn. 31, 36).
  • LAG Schleswig-Holstein, 01.06.2022 - 6 Ta 49/22

    Erfolgsaussicht der Rechtsverfolgung als Voraussetzung der

    Das Arbeitsgericht Lübeck (ArbG Lübeck 20.06.2019 - 1 Ca 538/19 -) hat bei einer Veröffentlichung eines Fotos auf der Facebook-Seite der Verantwortlichen 1.000,00 EUR für angemessen gehalten.
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