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   ArbG Limburg, 22.06.2009 - 1 Ca 333/08   

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https://dejure.org/2009,32688
ArbG Limburg, 22.06.2009 - 1 Ca 333/08 (https://dejure.org/2009,32688)
ArbG Limburg, Entscheidung vom 22.06.2009 - 1 Ca 333/08 (https://dejure.org/2009,32688)
ArbG Limburg, Entscheidung vom 22. Juni 2009 - 1 Ca 333/08 (https://dejure.org/2009,32688)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 611 Abs 1 BGB
    Überstunden - Rücktransport nur durch Arbeitgeber

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    (Überstunden - Rücktransport nur durch Arbeitgeber)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 08.02.2008 - 5 Sa 45/07

    Praktikantenverhältnis - Arbeitnehmereigenschaft - Sittenwidrigkeit - Wucherlohn

    Auszug aus ArbG Limburg, 22.06.2009 - 1 Ca 333/08
    An ihrer Stelle hat die übliche Vergütung im Sinne des § 612 Abs. 2 BGB zu treten (vgl. zu einem ähnlichen Fall einer zu niedrigen Praktikumsvergütung LAG Baden Württemberg, 08.02.2008 - 5 Sa 45/07, NZA 2008, 768, 770).
  • BAG, 06.07.1995 - 5 AZB 9/93

    Rote-Kreuz-Schwester - Arbeitnehmer - arbeitnehmerähnliche Person

    Auszug aus ArbG Limburg, 22.06.2009 - 1 Ca 333/08
    Dagegen ist Arbeitnehmer nach der ständigen Rechtsprechung des BAG, wer aufgrund eines privatrechtlichen Vertrags im Dienst eines anderen zu weisungsgebundener, fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet ist (vgl. BAG 06.07.1995 - 5 AZB 9/93, AP Nr. 22 zu § 5 ArbGG 1979).
  • LAG Köln, 31.05.2006 - 3 Sa 225/06

    Vordienstzeit, Anrechnung, Orchester, Praktikum, unbillige Härte, unmittelbar

    Auszug aus ArbG Limburg, 22.06.2009 - 1 Ca 333/08
    Die Eingliederung in die Arbeitsorganisation zeigt sich insbesondere daran, dass er einem Weisungsrecht unterliegt, das Inhalt, Durchführung, Zeit, Dauer und Ort der Tätigkeit betreffen kann (zug Abgrenzung zwischen Praktikanten- und Arbeitsverhältnis s. insbesondere LAG Köln, 31.05.2006 - 3 Sa 225/06, NZA - RR 2006, 525).
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