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   ArbG Magdeburg, 03.09.2010 - 11 Ca 843/10   

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https://dejure.org/2010,82277
ArbG Magdeburg, 03.09.2010 - 11 Ca 843/10 (https://dejure.org/2010,82277)
ArbG Magdeburg, Entscheidung vom 03.09.2010 - 11 Ca 843/10 (https://dejure.org/2010,82277)
ArbG Magdeburg, Entscheidung vom 03. September 2010 - 11 Ca 843/10 (https://dejure.org/2010,82277)
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Wird zitiert von ... (3)

  • LAG Sachsen-Anhalt, 09.07.2015 - 3 Sa 462/13

    Betriebsbedingte Druckkündigung - drohende Forderung eines Geldgebers

    Auf die Berufung des Beklagten werden die Urteile des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 3. September 2010 - 11 Ca 843/10 HBS - und - 11 Ca 844/10 HBS - abgeändert, soweit festgestellt worden ist, dass die Arbeitsverhältnisse der Parteien durch die ordentlichen Kündigungen des Beklagten vom 2. März 2010 nicht aufgelöst wurden.

    Die in den Verfahren - 11 Ca 843/10 HBS - und - 11 Ca 844/10 HBS - im ersten Rechtszug angefallenen Kosten tragen die jeweils beteiligten Parteien je zur Hälfte.

    Von der weiteren Darstellung des Tatbestandes wird gemäß § 69 Abs. 2 ArbGG abgesehen und auf die Darstellung der Tatbestände in den Urteilen des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 3. September 2010 - 11 Ca 843/10 HBS - (S. 2 bis 6 des Urteils = Bl. 178 bis 182 d. A.) und - 11 Ca 844/10 HBS - (S. 2 bis 6 = 173 bis 177 d. A.) verwiesen.

    Wegen der Einzelheiten der Entscheidungsgründe wird auf die Seiten 7 bis 19 des Urteils - 11 Ca 843/10 HBS - (Bl. 183 bis 195 d. A.) sowie des Urteils - 11 Ca 844/10 HBS - (Bl. 178 bis 190 d. A.) verwiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 03.09.2010 - 11 Ca 843/10 HBS - abzuändern und die Klage abzuweisen.

    die Urteile des Arbeitsgerichts Magdeburg vom 3. September 2010 - 11 Ca 843/10 HBS - und - 11 Ca 844/10 HBS - abzuändern, soweit festgestellt worden ist, dass die Arbeitsverhältnisse der Parteien durch die ordentlichen Kündigungen des Beklagten vom 2. März 2010 nicht aufgelöst wurden, und die Klagen in diesem Umfang abzuweisen.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 3 Sa 426/10

    Arbeitnehmereigenschaft - Weisungsgebundenheit - Unwirksamkeit einer ordentlichen

    Der Beklagte wirft der klagenden Partei im Wesentlichen vor, sie und ihr Ehemann (der Kläger im Verfahren 11 Ca 843/10 HBS) hätten den von der Insolvenzschuldnerin angeschafften PKW Sharan eigenmächtig genutzt und nach Erhalt der Kündigung vom 02.03.2010 nach erfolgter Freistellung nicht herausgegeben und weiter intensiv genutzt.
  • LAG Sachsen-Anhalt, 29.03.2012 - 3 Sa 427/10

    Arbeitnehmereigenschaft - Weisungsgebundenheit - Unwirksamkeit einer ordentlichen

    Der Beklagte wirft der klagenden Partei im Wesentlichen vor, sie und ihr Ehemann (der Kläger im Verfahren 11 Ca 843/10 HBS) hätten den von der Insolvenzschuldnerin angeschafften PKW Sharan eigenmächtig genutzt und nach Erhalt der Kündigung vom 02.03.2010 nach erfolgter Freistellung nicht herausgegeben und weiter intensiv genutzt.
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