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   ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13   

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ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13 (https://dejure.org/2015,2389)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13 (https://dejure.org/2015,2389)
ArbG Solingen, Entscheidung vom 24. Februar 2015 - 3 Ca 1356/13 (https://dejure.org/2015,2389)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • IWW
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entlassung eines anderen Arbeitnehmers aufgrund sexuellen Missbrauchs

  • ra.de
  • rewis.io
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (19)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Arbeitnehmer verlangt die Kündigung seines Vorgesetzten

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Kann ein Arbeitnehmer die Entlassung des Vorgesetzten verlangen?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der vom Vorgesetzten sexuell mißbrauchte Arbeitnehmer

  • lto.de (Kurzinformation)

    Obwohl er Kollegen sexuell missbraucht haben soll - Solinger Unternehmen muss Manager nicht kündigen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer verlangt die Kündigung seines Vorgesetzten wegen sexuellen Missbrauchs

  • otto-schmidt.de (Kurzinformation)

    Sexueller Missbrauch im Betrieb: Arbeitgeber muss verurteilten Vorgesetzten nicht zwingend kündigen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer verlangt die Kündigung seines Vorgesetzten - Klage abgewiesen

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entlassung eines anderen Arbeitnehmers nur bei Ermessensreduzierung auf Null

  • welt.de (Pressemeldung, 24.02.2015)

    Mitarbeiter klagte: Manager muss trotz Missbrauchsverdachts nicht gehen

  • spiegel.de (Pressebericht, 24.02.2015)

    Sexueller Missbrauch "wahrscheinlich" - trotzdem keine Kündigung

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Wenn ein Mitarbeiter gegen das Benachteiligungsverbot des § 7 Abs. 1 AGG verstoßen hat

  • haerlein.de (Kurzinformation)

    Was kann durch Zeugen bewiesen werden und wie kann man feststellen, ob Zeugen die Wahrheit sagen?

  • anwaltauskunft.de (Kurzinformation)

    Sexueller Missbrauch: Kündigung des Vorgesetzten möglich?

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Trotz Missbrauchsverdachts kann eine Kündigung ggf. nicht gerechtfertigt sein

  • wordpress.com (Kurzinformation)

    Kann ein Arbeitnehmer die Kündigung eines Arbeitskollegen vom Arbeitgeber verlangen?

  • antidiskriminierungsstelle.de PDF (Kurzinformation)

    Kündigungsverlangen eines Arbeitnehmers - Verdacht des sexuellen Missbrauchs -Darlegungslast

  • kanzlei-moegelin.de (Kurzinformation)

    Das Verlangen nach Kündigung des Vorgesetzten wegen sexuellen Missbrauchs

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Arbeitnehmer verliert Klage zwecks Kündigung seines Vorgesetzten

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Sexueller Missbrauch: Muss Arbeitgeber kündigen?

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Anspruch eines Arbeitnehmers auf Entlassung eines anderen Arbeitnehmers aufgrund sexuellen Missbrauchs

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06

    Mobbing - Schmerzensgeld - Entlassung des Störers

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13
    Ein Arbeitnehmer hat gemäß § 12 Abs. 3 AGG nur dann Anspruch auf Entlassung eines anderen Arbeitnehmers, wenn nur dies das Ergebnis einer rechtsfehlerfreien Ermessensentscheidung sein kann (vgl. BAG, 25.10.2007 8 AZR 593/06).

    Der Arbeitnehmer hat allerdings Anspruch auf eine ermessensgerechte Ausübung des Bestimmungsrechts gegenüber dem Arbeitgeber (vgl. BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06).

    Wie der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis beendet, steht zur Wahl des Arbeitgebers (womöglich anders, BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06, Rn. 54).

    Wenn nach objektiver Betrachtungsweise eine rechtsfehlerfreie Ermessensentscheidung des Arbeitgebers nur das Ergebnis haben kann, eine bestimmte Maßnahme zu ergreifen, so hat der Arbeitnehmer Anspruch auf deren Durchführung (BAG, 25.10.2007 - 8 AZR 593/06).

  • BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98

    Mindestanforderungen an strafprozessuale Glaubhaftigkeitsgutachten

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13
    Bei der Glaubhaftigkeit einer spezifischen Aussage ist im Sinne einer Arbeitshypothese von der sogenannten Nullhypothese auszugehen (vgl. dazu BGH, 30.07.1999 - 1 StR 618/98; Bender/Nack/Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Aufl. 2014, Rn. 292 ff.).

    Das Auftreten dieser sogenannten Realkennzeichen in einer Aussage gilt als Hinweis auf die Glaubhaftigkeit der Angaben (vgl. BGH 30.07.1999 a.a.O.; vgl. auch BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13; Bender/Nack/Treuer a.a.O.).

  • BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13

    Außerordentliche Kündigung - angestellter Lehrer - sexueller Missbrauch

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13
    Für die von § 286 ZPO geforderte Überzeugung des Tatrichters bedarf es aber keiner absoluten oder unumstößlichen Sicherheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises, sondern nur eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13).

    Das Auftreten dieser sogenannten Realkennzeichen in einer Aussage gilt als Hinweis auf die Glaubhaftigkeit der Angaben (vgl. BGH 30.07.1999 a.a.O.; vgl. auch BAG, 23.10.2014 - 2 AZR 865/13; Bender/Nack/Treuer a.a.O.).

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05

    Beweisaufnahme und Beweiswürdigung im Vaterschaftsanfechtungsverfahren: Beachtung

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13
    Aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung folgt, dass das Gericht nicht gehindert ist, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (BGH, 08.2..1989 - I ZR 14/88, NJW-RR 1990, 1061; BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363, Rn. 21; OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05, FamRZ 2007, 225; OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2. U 1412/02, Rn. 30; Kappenhagen/Markus BB 2006, 506, 510; kritisch Lange NJW 2002, 476, 480).

    Aufgrund einer einmaligen Vernehmung einer Partei besteht häufig keine Möglichkeit einer vergleichenden intraindividuellen Analyse verschiedener Aussagereaktionen derselben Person - Analyse der Aussagegenese - (vgl. OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05, FamRZ 2007, 225).

  • BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02

    Schadensersatz wegen Betruges

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13
    Eine auf Tatsachenbehauptung beruhende mögliche Schlussfolgerung kann daraufhin beurteilt werden, ob sich ihretwegen die Überzeugung gewinnen lässt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Rechtsfolge vorliegen (BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02, NZA 2004, 489; BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99, NJW-RR 2001, 887).

    Mittelbare Tatsachen sind als beweiserheblich anzusehen, wenn der Beweis der unmittelbaren Tatsache nicht möglich ist und die Indizien geeignet sind, logische Rückschlüsse auf den unmittelbaren Tatbestand zu ziehen (BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02, NZA 2004, 489 Rn. 33; Zöller/Greger, 30. Auflage 2014, § 286 ZPO Rn. 9a).

  • BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99

    Anforderung an Substantiierung verschiedener Schadenspositionen

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13
    Eine auf Tatsachenbehauptung beruhende mögliche Schlussfolgerung kann daraufhin beurteilt werden, ob sich ihretwegen die Überzeugung gewinnen lässt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen der Rechtsfolge vorliegen (BAG, 20.11.2003 - 8 AZR 580/02, NZA 2004, 489; BGH, 07.03.2001 - X ZR 160/99, NJW-RR 2001, 887).
  • BGH, 08.11.1989 - I ZR 14/88

    Bibelreproduktion; Vertrieb von Bibelreproduktionen über Kaffeefilialgeschäfte;

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13
    Aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung folgt, dass das Gericht nicht gehindert ist, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (BGH, 08.2..1989 - I ZR 14/88, NJW-RR 1990, 1061; BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363, Rn. 21; OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05, FamRZ 2007, 225; OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2. U 1412/02, Rn. 30; Kappenhagen/Markus BB 2006, 506, 510; kritisch Lange NJW 2002, 476, 480).
  • OLG Karlsruhe, 14.11.1997 - 10 U 169/97
    Auszug aus ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13
    Dies bedeutet, dass im Ansatz davon auszugehen ist, dass die Glaubhaftigkeit einer Aussage positiv begründet werden muss (OLG Karlsruhe, 14.2..1997 - 10 U 169/97, NJW-RR 1998, 789).
  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13
    Aus dem Grundsatz der freien Beweiswürdigung folgt, dass das Gericht nicht gehindert ist, im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlungen und des Ergebnisses der Beweisaufnahme einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen zu geben (BGH, 08.2..1989 - I ZR 14/88, NJW-RR 1990, 1061; BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96, NJW 1999, 363, Rn. 21; OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 2 UF 270/05, FamRZ 2007, 225; OLG Koblenz, 19.01.2004 - 2. U 1412/02, Rn. 30; Kappenhagen/Markus BB 2006, 506, 510; kritisch Lange NJW 2002, 476, 480).
  • BGH, 29.06.1982 - VI ZR 206/80

    Indiztatsachen - Aufklärungsbedürftigkeit

    Auszug aus ArbG Solingen, 24.02.2015 - 3 Ca 1356/13
    Der Richter hat zu prüfen, ob der Indizienbeweis schlüssig ist, ob also die Gesamtheit aller vorgetragenen Indizien - ihre Richtigkeit unterstellt - ihn von der Wahrheit der Haupttatsache überzeugen würde (BGH, 29.06.1982 - VI ZR 206/80, NJW 1982, 2474, Rn. 10).
  • BGH, 07.02.2006 - VI ZR 20/05

    Haftung der Beteiligten an einem "Rempeltanz"

  • BAG, 08.06.2000 - 2 ABR 1/00

    Kündigung eines Betriebsratsmitglieds

  • ArbG Solingen, 07.03.2016 - 3 Ca 530/15

    Auflösung eines Arbeitsverhältnisses

    Im September 2013 hat der Kläger gegen die Beklagte Klage erhoben mit dem Ziel, dass diese Herrn X. entlassen sollte (Arbeitsgericht Solingen, 3 Ca 1356/13).

    Im Verfahren beim Arbeitsgericht Solingen 3 Ca 1356/13 führte die Beklagte in ihrem Schriftsatz vom 16.12.2014 (Bl. 145 ff. d. A., 3 Ca 1356/13) folgendes aus:.

    Die Klage im Verfahren 3 Ca 1356/13 ist nach Beweiserhebung erstinstanzlichen abgewiesen worden.

    Die Beklagte habe im erstinstanzlichen Verfahren 3 Ca 1356/13 die Handlung des Vorgesetzten X. als nicht strafbare Handlung angesehen und ihm das Aufbauen einer Story und die Vernichtung des Herrn X. und damit unwahre Aussagen unterstellt.

    Die Akte des Arbeitsgerichts 3 Ca 1356/13 ist beigezogen worden.

    aa) Entgegen der Auffassung der Beklagten hat sie sich im vorangegangenen Verfahren 3 Ca 1356/13 keineswegs durchgängig neutral und auch mit dem Ziel der Unterstützung des Klägers verhalten.

    Vor diesem Hintergrund ist die Kammer der Auffassung, dass es aus Sicht des Klägers nachvollziehbar ist, dass eine Verbindung mit Erhebung der Klage im Verfahren 3 Ca 1356/13 nicht ausgeschlossen werden kann.

  • ArbG Aachen, 06.06.2019 - 4 Ca 2413/18

    Außerordentliche Kündigung eines Chefarztes wegen Abrechnungsbetruges, Nötigung

    Kernstück ist mithin die Überprüfung der Aussagequalität anhand einer aussagepsychologischen Analyse der Aussage des Zeugen mit der Hypothese, dass erfundene oder erlogene Aussagen sich durch grundsätzliche Merkmale von subjektiv wahren, also erlebnisfundierten Aussagen unterscheiden (Vgl. hierzu ausführlich und mit weiteren Nachweisen: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 2..2..2015 - :. Sa 832/15, Rn. 45 ff.; ArbG Solingen, Urteil vom 24. Februar 2015 - 3 Ca 1356/13 -, Rn. 47 ff., juris).
  • ArbG Köln, 14.02.2023 - 4 Ca 4230/22
    Kernstück ist mithin die Überprüfung der Aussagequalität anhand einer aussagepsychologischen Analyse der Aussage des Zeugen mit der Hypothese, dass erfundene oder erlogene Aussagen sich durch grundsätzliche Merkmale von subjektiv wahren, also erlebnisfundierten Aussagen unterscheiden (Vgl. hierzu ausführlich und mit weiteren Nachweisen: Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 16.11.2015 - 9 Sa 832/15, Rn. 45 ff.; ArbG Solingen, Urteil vom 24. Februar 2015 - 3 Ca 1356/13 -, Rn. 47 ff., juris; Bender/Nack/ Treuer, Tatsachenfeststellung vor Gericht, 4. Auflage 2014, Rn. 292 ff.).
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