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   ArbG Stuttgart, 14.12.2011 - 31 BV 248/11   

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https://dejure.org/2011,74817
ArbG Stuttgart, 14.12.2011 - 31 BV 248/11 (https://dejure.org/2011,74817)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 14.12.2011 - 31 BV 248/11 (https://dejure.org/2011,74817)
ArbG Stuttgart, Entscheidung vom 14. Dezember 2011 - 31 BV 248/11 (https://dejure.org/2011,74817)
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  • channelpartner.de (Kurzinformation)

    Rauswurf, Abfindung, Urlaubsabgeltung? - Arbeitszeitbetrug - was der Chef darf

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  • BAG, 18.11.1999 - 2 AZR 743/98

    Außerordentliche Kündigung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.12.2011 - 31 BV 248/11
    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. etwa BAG, Urteil v. 18.11.1999, 2 AZR 743/98) liegt eine Verdachtskündigung dann vor, wenn und soweit der Arbeitgeber seine Kündigung damit begründet, gerade der Verdacht eines (nicht erwiesenen) strafbaren, bzw. vertragswidrigen Verhaltens, habe das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zerstört.

    § 626 I BGB lässt eine Verdachtskündigung dann zu, wenn starke Verdachtsmomente auf objektiven Tatsachen gründen (dringender Verdacht), wenn die Verdachtsmomente geeignet sind, das für die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses erforderliche Vertrauen zu zerstören und wenn der Arbeitgeber alle zumutbaren Anstrengungen zur Aufklärung des Sachverhalts unternommen, insbesondere dem Arbeitnehmer Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben hat (BAG, Urteil v. 18.11.1999, 2 AZR 743/98).

  • BAG, 09.06.2011 - 2 AZR 381/10

    Außerordentliche Kündigung - Interessenabwägung - Abmahnung

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.12.2011 - 31 BV 248/11
    Zu berücksichtigen sind dabei regelmäßig das Gewicht und die Auswirkung einer Vertragspflichtverletzung, etwa im Hinblick auf das Maß eines durch sie bewirkten Vertrauensverlusts und ihre wirtschaftlichen Folgen, der Grad des Verschuldens des Arbeitsnehmers, eine mögliche Wiederholungsgefahr sowie die Dauer des Arbeitsverhältnisses und dessen störungsfreier Verlauf (vgl. BAG, Urteil v. 09.06.2011, 2 AZR 381/10).
  • BAG, 10.06.2010 - 2 AZR 541/09

    "Fall Emmely" - Fristlose Kündigung - unrechtmäßiges Einlösen aufgefundener

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.12.2011 - 31 BV 248/11
    Maßgeblich ist, ob er aus der Sicht eines objektiven Betrachters haben müsste (vgl. BAG, Urteil v. 10.06.2010, 2 AZR 541/09).
  • BAG, 17.05.1984 - 2 AZR 3/83

    Fristlose Kündigung wegen Entwendung eines Stückes Bienenstiches

    Auszug aus ArbG Stuttgart, 14.12.2011 - 31 BV 248/11
    Ist diese Voraussetzung erfüllt, so kommt es weiter darauf an, ob sich der Sachverhalt über seine abstrakte Eignung hinaus unter Berücksichtigung aller vernünftigerweise in Betracht kommenden Umstände des Einzelfalles und bei einer umfassenden Interessenabwägung zu einem die außerordentliche Kündigung im Streitfall rechtfertigenden Grund konkretisiert hat (ständige Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, vgl. etwa BAG, Urteil v. 17.05.1984 - 2 AZR 3/83, NZA 1985, 91 f.).
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