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   ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16   

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https://dejure.org/2017,54514
ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16 (https://dejure.org/2017,54514)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16 (https://dejure.org/2017,54514)
ArbG Weiden/Oberpfalz, Entscheidung vom 05. Juli 2017 - 3 Ca 1513/16 (https://dejure.org/2017,54514)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rewis.io

    Benachteiligung teilzeitbeschäftigter Aushilfsfahrer

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • LAG Hamm, 29.07.2011 - 18 Sa 2049/10

    Vergütung geringfügig Beschäftigter in kirchlichen Einrichtungen; Benachteiligung

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16
    Maßgeblich für die Frage einer Benachteiligung im Hinblick auf die Entgelthöhe ist ein Vergleich des jeweiligen Bruttoentgelts und keinesfalls - auch nicht bei geringfügig Beschäftigten - ein Abstellen auf die Nettovergütung (vgl. LAG Hamm vom 29.07.2011, 18 Sa 2049/10).

    Maßgeblich für die Frage, ob ein Teilzeitbeschäftigter gegenüber einem Vollzeitbeschäftigten im Hinblick auf die Höhe des Entgelts benachteiligt wird, ist schon zur Vermeidung von Problemen bei der Rechtsanwendung ein Vergleich des jeweiligen Bruttoentgelts und nicht - auch nicht bei geringfügig Beschäftigten - ein Abstellen auf die Nettovergütung (vgl. LAG Hamm vom 29.07.2011, 18 Sa 2049/10).

  • BAG, 01.12.2004 - 5 AZR 664/03

    Auskunft über Gehaltserhöhung - Stufenklage

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16
    Kann z.B. der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- und Beweispflicht nicht nachkommen, weil er Tatsachen aus der Sphäre des Arbeitgebers darlegen muss, die für ihn unzugänglich sind, so ist nach den Grundsätzen der abgestuften Darlegungs- und Beweislast zu verfahren, u.U. kommt auch ein Auskunftsanspruch in Betracht (vgl. Ascheid/ Preis/ Schmidt, Kündigungsrecht, 5. Auflage, § 4 TzBfG Rn. 38, vgl. auch BAG vom 1.12.2004, 5 AZR 664/03).
  • BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 75/99

    Kündigung wegen eigenmächtiger Urlaubsnahme - Darlegungslast für

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16
    Ein unsubstantiiertes pauschales Bestreiten ohne Berufung auf fehlende eigene Wahrnehmungen kann jedenfalls nicht als ausreichend anerkannt werden (vgl. BAG vom 16.3.2000, 2 AZR 75/99, zitiert nach juris Rn. 46 mit weiteren Nachweisen).
  • BAG, 18.04.2012 - 4 AZR 139/10

    Anrechnung von Arbeitgeberleistungen auf den tariflichen Mindestlohn

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16
    Nach der Entscheidung des BAG vom 18.04.2012, 4 AZR 139/10, dürfe der Arbeitgeber auch entsprechende Anrechnungen vornehmen.
  • BAG, 24.09.2003 - 10 AZR 675/02

    Tariflicher Spätarbeitszuschlag für Teilzeitbeschäftigte

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16
    Eine nur anteilige Berücksichtigung der Zuschläge pro Fahrt wegen der Teilzeittätigkeit des Klägers kommt dabei wegen des Sinn und Zwecks der Zuschlagsgewährung - Ausgleich der Erschwernis wegen der ungünstigen Lage der Arbeitszeit - nicht in Betracht, da diese Erschwernis für den Kläger im gleichen Maße wie für einen vollbeschäftigten Arbeitnehmer gilt und § 4 I 2 TzBfG hinsichtlich des Arbeitsentgelts oder der anderen teilbaren geldwerten Leistungen lediglich eine Untergrenze enthält (vgl. BAG vom 24.9.2003, 10 AZR 675/02).
  • BAG, 19.10.2010 - 6 AZR 305/09

    Ehegattenbezogener Ortszuschlag - zeitanteilige Kürzung

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16
    Nicht entscheidend ist die Höhe der einzelnen Entgeltbestandteile, relevant ist alleine die Höhe der Gesamtvergütung (vgl. BAG vom 19.10.2010, 6 AZR 305/09).
  • BAG, 26.05.1998 - 3 AZR 171/97

    Auslösung nach § 7.4 BRTV-Bau

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16
    Mit dem BAG (vgl. BAG vom 26.05.1998, 3 AZR 171/97) war hierzu klarzustellen, dass es sich um Zuschläge und Spesen handelt und der Zusatz "netto" zu vermeiden, da die Arbeitsgerichte nicht mit Bindung für die Steuerbehörden und Krankenkassen festlegen, ob ein Betrag abgabenpflichtig ist, oder nicht.
  • LAG Baden-Württemberg, 05.09.2000 - 8 Sa 9/00

    Auslegung einer vereinbarten Spesenpauschale als Entgelt oder als

    Auszug aus ArbG Weiden/Oberpfalz, 05.07.2017 - 3 Ca 1513/16
    Das gilt auch für pauschalierten Aufwendungsersatz (vgl. LAG Baden-Württemberg vom 05.09.2000, 8 Sa 9/00, zitiert nach juris).
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