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   BAG, 04.02.1960 - 2 AZR 290/57   

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https://dejure.org/1960,723
BAG, 04.02.1960 - 2 AZR 290/57 (https://dejure.org/1960,723)
BAG, Entscheidung vom 04.02.1960 - 2 AZR 290/57 (https://dejure.org/1960,723)
BAG, Entscheidung vom 04. Februar 1960 - 2 AZR 290/57 (https://dejure.org/1960,723)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 9, 31
  • NJW 1960, 1318
  • MDR 1960, 615
  • DB 1960, 556
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • BAG, 25.06.1975 - 5 AZR 260/74

    Parkplatz - Fürsorgepflicht - Verkehrssicherungspflicht - Betrieblicher Parkplatz

    Das Urteil BAG 9, 31 = AP Nr. 7 zu ü 618 BGB steht dem nicht entgegen.
  • BAG, 16.03.1966 - 1 AZR 340/65

    Verkehrssicherungs- und Fürsorgepflicht hinsichtlich eines den Arbeitnehmern zur

    34 des einzelnen Falles» Dies hat der Zweite Senat in der Entscheidung BAG 9, 31 /~34 7 = AP Nr» 7 zu § 618 BGB zu der Frage, oh der Arbeitgeber überhaupt zur Bereitstellung eines Parkplatzes verpflichtet ist, betont» Es gilt aber auch für die Frage, welche Maßnahmen den Arbeitgeber hinsichtlich der Einrichtung sowie der Organisation der Benutzung durch die Fahrzeughalter und möglicherweise durch andere Personen und schließlich hinsichtlich der Überwachung des angelegten und eingerichteten Parkplatzes obliegen.

    Dies ergibt sich für den dortigen Fall aus den Gcsamtzusamnenhang der Entscheidung BAG 9, 31, für die im übrigen der Satz, "Der Arbeitgeber wird also einen Parkplatz um frieden und einen Wärter stellen müssen", möglicherweise gar nicht tragend ist.

  • BAG, 01.07.1965 - 5 AZR 264/64

    Schutz des Arbeitnehmereigentums - Allgemeine Fürsorgepflicht des Arbeitgebers -

    Im übrigen wäre durch das Anbringen von Sicherheits schlössern ein absoluter Schutz ohnehin nicht zu erreichen, da viele Diebstähle erfahrungsgemäß durch eigene Nachläßigkeit der Arbeitnehmer ermöglicht werden (z"B. Arbeitnehmer entfernt sich von seinen Kleidern, nachdem er den Kleiderhaken hcruntcrgclasscn hat; Liegcnlassen von Gegenständen, Vergeßlichkeit usw, [vgl, auch Grimm, Zur Frage der Haftung der Bergwerksbesitzer für Kleidungsstücke der 8 Bergleute, die in den sogenannten Mannschaftskauon entucndet v;crdcn, ZfB Ed» 61, So ACOj)» Nicht ohne Ecdcutung ist in diesem Zusammenhang schließlich auch, daß die Agrippina-Versichorung den Versicherungsschutz nicht von einen Abochiicßcn der Ivette abhängig genacht hat, sofern nur" die auf der Zeche übliche Beaufsichtigung durchgoführt wird» Bei Berücksichtigung aller dieser Umstände ergibt sich, daß keine betriebliche Notwendigkeit für eine das normale und übliche Maß übersteigende Fürsorgenaßnahne des Arbeitgebers besteht» Nur dann, v;enn die begehrte Maßnahme hinreichend erfolgversprechend erscheint, können schließlich den Arbeitgeber zusätzliche finanzielle Belastungen zugenutet 'werden (vgl» BAG 7 5 280 = AP Nr» 26 zu § 611 BGB Fürsorgepflicht; BAG 9, 31 - AP Nr. 7 su § 618 BGB).
  • BAG, 28.09.1989 - 8 AZR 120/88

    Haftungsbeschränkung - Haftungsausschluß - Kfz-Unfall - Betriebshof - Parken -

    Es bedarf keiner Stellungnahme dazu, ob die Beklagte verpflichtet ist, ihren Arbeitnehmern Parkplätze zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu BAG Urteil vom 4. Februar 1960 - 2 AZR 290/57 - AP Nr. 7 zu § 618 BGB).
  • OVG Niedersachsen, 12.12.1995 - 5 L 5768/94

    Behördenparkplatz; Kostenloses Parken; Job-Ticket

    Auch in der Rechtsprechung wird ein aus der Fürsorgepflicht hergeleiteter Anspruch auf kostenlose Bereithaltung von Parkplätzen abgelehnt (VG Karlsruhe, Urt. v. 6.11.1981, VBlBW 1982, 272, das durch das Urt. des Bundesverwaltungsgerichts v. 30.9.1986, Buchholz, 237.0 § 98 LBG Baden-Württemberg Nr. 1 im Ergebnis bestätigt wurde, aber ohne eine Äußerung zu der vom Verwaltungsgericht, nicht aber vom Bundesverwaltungsgericht für entscheidungserheblich gehaltenen Frage, ob ein Anspruch auf die Zurverfügungstellung eines Parkplatzes besteht; vgl. VG Düsseldorf, Beschl. v. 16.9.1994, Der Personalrat 1995, 32, 34, ohne nähere Begründung; für den arbeitsrechtlichen Bereich, verneinend: BAG, Urt. v. 4.2.1960, BAGE 9, 31).
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