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   BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08   

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https://dejure.org/2010,6367
BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08 (https://dejure.org/2010,6367)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2010 - 4 AZR 893/08 (https://dejure.org/2010,6367)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 893/08 (https://dejure.org/2010,6367)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • lexetius.com

    Eingruppierung eines Oberarztes

  • openjur.de

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte; Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik; Nierentransplantationszentrum

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik - Nierentransplantationszentrum

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 12 Entgeltgr Ä3 TV-Ärzte, § 1 TVG
    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik - Nierentransplantationszentrum

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Eingruppierung eines Oberarztes nach § 12 Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30. Oktober 2006 (TV-Ärzte/TdL)

  • info-krankenhausrecht.de

    Medizinrecht Oberarzt Eingruppierung Funktionsbereich

  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik - Nierentransplantationszentrum

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung als Oberarzt nach dem TV-Ärzte - Übertragung medizinischer Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich einer Klinik - Nierentransplantationszentrum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Voraussetzungen für die Eingruppierung eines Oberarztes [Facharztes] nach § 12 TV-Ärzte

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (7)

  • BAG, 09.12.2009 - 4 AZR 495/08

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08
    Die Auslegung des Begriffs ergibt nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs, dass ein Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff., NZA 2010, 895) .

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (aus. BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 ff., NZA 2010, 895) .

  • LAG Köln, 03.07.2008 - 13 Sa 1526/07

    Eingruppierung: Oberarzt

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08
    Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landesarbeitsgerichts Köln vom 3. Juli 2008 - 13 Sa 1526/07 - aufgehoben.
  • BAG, 26.01.2005 - 4 AZR 6/04

    Eingruppierung der Leiterin einer Referategruppe

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08
    Die Auslegung des Begriffs ergibt nach den hierfür heranzuziehenden Kriterien (vgl. dazu nur BAG 26. Januar 2005 - 4 AZR 6/04 - mwN, BAGE 113, 291, 299) unter besonderer Berücksichtigung des Wortlauts und des tariflichen Gesamtzusammenhangs, dass ein Teilbereich einer Klinik oder Abteilung im tariflichen Sinne regelmäßig eine organisatorisch abgrenzbare Einheit innerhalb der übergeordneten Einrichtung einer Klinik oder Abteilung ist, der eine bestimmte Aufgabe mit eigener Zielsetzung sowie eigener medizinischer Verantwortungsstruktur zugewiesen ist und die über eine eigene räumliche, personelle und sachlich-technische Ausstattung verfügt (BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 35 ff., NZA 2010, 895) .
  • BAG, 22.04.2009 - 4 AZR 166/08

    Eingruppierung eines Schleusenaufsehers

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08
    Die Klage ist auch hinsichtlich der Verzinsungspflicht der Beklagten nach der Senatsrechtsprechung zulässig (6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 14, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 311) .
  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 1005/06

    Konzerntarifvertrag - Bewährungszeiten - Beschäftigungszeiten bei

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08
    a) Grundsätzlich sind die Einstufung in die Entgeltgruppe einer Vergütungsordnung und die Stufenzuordnung innerhalb der Entgeltgruppe zwei verschiedene Streitgegenstände (vgl. dazu allg. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 1005/06 - BAGE 124, 240, 243 ff.) .
  • BAG, 06.06.2007 - 4 AZR 505/06

    Eingruppierung - Überflüssiger Hilfsantrag

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08
    Die Klage ist auch hinsichtlich der Verzinsungspflicht der Beklagten nach der Senatsrechtsprechung zulässig (6. Juni 2007 - 4 AZR 505/06 - Rn. 14, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 308; 22. April 2009 - 4 AZR 166/08 - Rn. 13, AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 311) .
  • BAG, 31.07.2002 - 4 AZR 203/01

    Eingruppierung eines Sozialpädagogen im Sozialdienst von Suchtstation

    Auszug aus BAG, 07.07.2010 - 4 AZR 893/08
    Soweit die Vergütungsverpflichtung der Beklagten aus der Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL festgestellt werden soll, handelt es sich dabei um einen Eingruppierungsfeststellungsantrag, der sich weitgehend an der üblichen und nach ständiger Rechtsprechung des Senats zulässigen Form orientiert (vgl. nur 31. Juli 2002 - 4 AZR 203/01 - AP BAT 1975 §§ 22, 23 Nr. 293) .
  • LAG Köln, 27.01.2011 - 7 Sa 885/10

    Eingruppierung einer Klinikärztin; unbegründete Zahlungsklage bei

    Vorweg ist festzustellen, dass nach der Rechtsprechung des BAG die Übertragung der medizinischen Verantwortung im Sinne der ersten Alternative der Entgeltgruppe Ä3 voraussetzt, dass der Oberärztin/dem Oberarzt mindestens ein Facharzt der Entgeltgruppe Ä2 unterstellt sein muss (BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 495/08; BAG vom 07.07.2010, 4 AZR 893/08).

    Die Klägerin verkennt, dass nach der gefestigten höchstrichterlichen Rechtsprechung des BAG die medizinische Verantwortung für einen Teil- oder Funktionsbereich der Klinik bzw. Abteilung im Sinne der ersten Alternative der Entgeltgruppe Ä3 nur dann gegeben ist, wenn sie "ungeteilt" besteht, d. h. nicht auf mehrere Personen aufgeteilt ist (BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 630/08 = ArztR 2010, 228 ff.; BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08 = AP Nr. 6 zu § 1 TVG Tarifverträge: Arzt; BAG vom 07.07.2010, 4 AZR 893/08; BAG vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09).

    (BAG vom 07.07.2010, 4 AZR 893/08 Rn. 50).

    Die medizinische Verantwortung eines Arztes für die ihm zur Behandlung zugewiesenen Patienten stellt kein trennscharfes Kriterium für die Abgrenzung tariflicher Eingruppierungen von Ärzten dar; denn grundsätzlich ist die Tätigkeit eines jeden Arztes gleich welcher Hierarchiestufe mit einer spezifischen Verantwortung für die eigenen Patienten verbunden, die nicht auf andere Personen übertragen werden kann und darf und die auch die Weisungsbefugnisse hierarchisch höher gestellter Ärzte inhaltlich beschränkt (BAG vom 07.07.2010, 4 AZR 893/08, Rn. 46).

    Damit fehlte es schon auf der Grundlage des eigenen Sachvortrages der Klägerin an ihrer alleinigen, "ungeteilten" medizinischen Verantwortung für den entsprechenden Teil- oder Funktionsbereich (besonders anschaulich: BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 630/08, Rn. 35; ferner vgl. BAG vom 09.12.2009, 4 AZR 841/08 Rn. 28; BAG vom 25.08.2010, 4 AZR 23/09; BAG vom 07.07.2010, 4 AZR 893/08).

    Nach der Auffassung des BAG kann ein Fachgebiet, welches einen Funktionsbereich im Sinne der Entgeltgruppe Ä3 TV-Ärzte darstellt, aber nicht noch weiter in kleinere fachliche Ausschnitte aufgeteilt werden, die dann wiederum ihrerseits als "Funktionsbereich" zu gelten hätten (BAG vom 07.07.2010, 4 AZR 893/08 Leitsatz 2).

  • LAG Berlin-Brandenburg, 20.01.2011 - 25 Sa 1498/10

    Eingruppierung einer Ärztin - Oberärztin im Tarifsinne - Übertragung der

    Danach sind Funktionsbereiche medizinisch definiert, d. h. sie sind Untergliederungen eines Fachgebietes der Medizin, die auch wissenschaftlich anerkannte Spezialgebiete erfassen (z. B. "Nephrologie" innerhalb des Fachgebiets "Innere Medizin", "Handchirurgie" innerhalb des Fachgebiets "Chirurgie"; BAG, Urteil vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 893/08 - n. v., zitiert nach juris; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 568/08 - a. a. O.; BAG, Urteil vom 09. Dezember 2009 - 4 AZR 630/08 - n. v. zitiert nach juris).

    Hinzukommen muss, dass die Einheit in diesem Sinn tatsächlich auch organisatorisch verselbständigt ist (BAG, Urteil vom 07. Juli 2010 - 4 AZR 893/08 - n. v., zitiert nach juris).

  • BAG, 15.12.2010 - 4 AZR 193/09

    Eingruppierung einer Oberärztin

    Zur Ermittlung eines verselbständigten Spezialgebietes innerhalb eines Fachgebietes ist auf die Weiterbildungsordnung abzustellen, da es um eine fachliche Zuordnung geht (BAG 7. Juli 2010 - 4 AZR 893/08 - Rn. 28) .
  • BAG, 18.05.2011 - 4 AZR 511/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 32 ff. mwN, BAGE 132, 365 für die insoweit vergleichbare Entgeltgruppe Ä 3 TV-Ärzte/TdL; bestätigend ua. 7. Juli 2010 - 4 AZR 893/08 - Rn. 24 ff.) .
  • BAG, 26.01.2011 - 4 AZR 263/09

    Eingruppierung eines Oberarztes

    Ferner ist idR erforderlich, dass die Verantwortung für den Bereich ungeteilt bei ihm liegt (grundlegend BAG 9. Dezember 2009 - 4 AZR 495/08 - Rn. 45 bis 53, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 8; - 4 AZR 568/08 - Rn. 46 bis 54, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 9; - 4 AZR 630/08 - Rn. 24 bis 32; - 4 AZR 827/08 - Rn. 18 bis 26, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 7; - 4 AZR 836/08 - Rn. 20 bis 28, AP TVG § 1 Tarifverträge: Arzt Nr. 5; bestätigt ua. 7. Juli 2010 - 4 AZR 862/08 - Rn. 26 bis 34; - 4 AZR 863/08 - Rn. 26 bis 35; - 4 AZR 893/08 - Rn. 43 bis 51; 25. August 2010 - 4 AZR 23/09 - Rn. 25 f.; 22. September 2010 - 4 AZR 112/09 - Rn. 34; - 4 AZR 166/09 - Rn. 41, jeweils mit weiteren Nachweisen) .
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