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   BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11   

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BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11 (https://dejure.org/2011,9131)
BAG, Entscheidung vom 07.07.2011 - 2 AZN 294/11 (https://dejure.org/2011,9131)
BAG, Entscheidung vom 07. Juli 2011 - 2 AZN 294/11 (https://dejure.org/2011,9131)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2011, 3468
  • NZA 2012, 55
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/05

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Beantragung von Prozesskostenhilfe zur

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11
    Die (bisherige) Rechtsprechung, nach welcher die Frist zur Nachholung der Begründung des Rechtsmittels für eine mittellose Partei nicht bereits mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des versäumten Rechtsmittels gewährenden Beschlusses beginnt (so für die Zeit vor Inkrafttreten von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO BAG 19. September 1983 - 5 AZN 446/83 - BAGE 43, 297; auch unter Geltung von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO weiterhin BGH 26. Mai 2008 - II ZB 19/07 - zu II 2 d der Gründe, NJW-RR 2008, 1306; zweifelnd BGH 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05 - zu II 2 b cc der Gründe, NJW-RR 2008, 1313) , ist auf Anträge einer nicht mittellosen Partei nicht übertragbar (BGH 17. Mai 2010 - II ZB 12/09 - zu II 3 b der Gründe, WM 2010, 1521) .
  • BAG, 26.01.2006 - 9 AZA 11/05

    Prozesskostenhilfe - Wiedereinsetzung - Nichtzulassungsbeschwerde

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11
    So kann beispielsweise eine mittellose Partei zunächst Prozesskostenhilfe und nach deren Bewilligung innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO Wiedereinsetzung für die Einlegung der Beschwerde sowie innerhalb der Frist gem. § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung für die Begründung der Beschwerde beantragen (BAG 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 - zu II 2 der Gründe, AP ZPO 1977 § 233 Nr. 81 = EzA ArbGG 1979 § 72a Nr. 106) .
  • BGH, 26.05.2008 - II ZB 19/07

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Versäumung von Rechtsmittelfristen

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11
    Die (bisherige) Rechtsprechung, nach welcher die Frist zur Nachholung der Begründung des Rechtsmittels für eine mittellose Partei nicht bereits mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des versäumten Rechtsmittels gewährenden Beschlusses beginnt (so für die Zeit vor Inkrafttreten von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO BAG 19. September 1983 - 5 AZN 446/83 - BAGE 43, 297; auch unter Geltung von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO weiterhin BGH 26. Mai 2008 - II ZB 19/07 - zu II 2 d der Gründe, NJW-RR 2008, 1306; zweifelnd BGH 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05 - zu II 2 b cc der Gründe, NJW-RR 2008, 1313) , ist auf Anträge einer nicht mittellosen Partei nicht übertragbar (BGH 17. Mai 2010 - II ZB 12/09 - zu II 3 b der Gründe, WM 2010, 1521) .
  • BGH, 17.05.2010 - II ZB 12/09

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand: Übertragung der Rechtsprechung über die

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11
    Die (bisherige) Rechtsprechung, nach welcher die Frist zur Nachholung der Begründung des Rechtsmittels für eine mittellose Partei nicht bereits mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des versäumten Rechtsmittels gewährenden Beschlusses beginnt (so für die Zeit vor Inkrafttreten von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO BAG 19. September 1983 - 5 AZN 446/83 - BAGE 43, 297; auch unter Geltung von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO weiterhin BGH 26. Mai 2008 - II ZB 19/07 - zu II 2 d der Gründe, NJW-RR 2008, 1306; zweifelnd BGH 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05 - zu II 2 b cc der Gründe, NJW-RR 2008, 1313) , ist auf Anträge einer nicht mittellosen Partei nicht übertragbar (BGH 17. Mai 2010 - II ZB 12/09 - zu II 3 b der Gründe, WM 2010, 1521) .
  • BAG, 26.07.1988 - 1 ABN 16/88

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzungsantrag

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11
    a) Hat der Beschwerdeführer einen Antrag auf Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde gestellt, beginnt die Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde nicht etwa erst nach der Entscheidung über den Antrag zu laufen (vgl. BAG 26. Juli 1988 - 1 ABN 16/88 - BAGE 59, 174) .
  • BAG, 19.09.1983 - 5 AZN 446/83

    Prozeßkostenhilfe - Beschwerdefrist - Begründung - Versäumnis - Wiedereinsetzung

    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11
    Die (bisherige) Rechtsprechung, nach welcher die Frist zur Nachholung der Begründung des Rechtsmittels für eine mittellose Partei nicht bereits mit der Bewilligung der Prozesskostenhilfe, sondern erst mit der Zustellung des die Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung des versäumten Rechtsmittels gewährenden Beschlusses beginnt (so für die Zeit vor Inkrafttreten von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO BAG 19. September 1983 - 5 AZN 446/83 - BAGE 43, 297; auch unter Geltung von § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO weiterhin BGH 26. Mai 2008 - II ZB 19/07 - zu II 2 d der Gründe, NJW-RR 2008, 1306; zweifelnd BGH 11. Juni 2008 - XII ZB 184/05 - zu II 2 b cc der Gründe, NJW-RR 2008, 1313) , ist auf Anträge einer nicht mittellosen Partei nicht übertragbar (BGH 17. Mai 2010 - II ZB 12/09 - zu II 3 b der Gründe, WM 2010, 1521) .
  • LAG Niedersachsen, 22.11.2010 - 12 Sa 1115/10
    Auszug aus BAG, 07.07.2011 - 2 AZN 294/11
    Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 22. November 2010 - 12 Sa 1115/10 - wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
  • BAG, 03.07.2013 - 2 AZN 250/13

    Nichtzulassungsbeschwerde - Wiedereinsetzung bei Versagung von Prozesskostenhilfe

    a) Eine mittellose Partei kann zunächst Prozesskostenhilfe und nach deren Bewilligung innerhalb der Frist des § 234 Abs. 1 Satz 1 ZPO Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde sowie innerhalb der Frist gem. § 234 Abs. 1 Satz 2 ZPO Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Beschwerde beantragen (BAG 7. Juli 2011 - 2 AZN 294/11 - Rn. 5; 26. Januar 2006 - 9 AZA 11/05 - Rn. 14) .
  • LAG München, 31.07.2012 - 6 Sa 1138/11

    Dienstvereinbarung Altersversorgung, Schriftform

    Die in Bezug genommenen Regelungen müssen auch nicht als Anhang der Dienstvereinbarung beigegeben sein (BAG v. 3.6.1997, a.a.O.; ausreichend ist vielmehr, dass sie selbst schriftlich niedergelegt und so genau bezeichnet sind, dass ein "Irrtum über Art und Ausmaß der in Bezug genommenen Regelung" ausgeschlossen ist (BAG v. 22.8.2006 - 3 AZR 319/05, NZA 2007, 1187, unter Rz. 26 [juris]; Altvater, a.a.O.; Löwisch in: Galperin/Löwisch, BetrVG, 6. Aufl., § 77 Rz. 11; vgl. auch BAG v. 6.10.2010 - 7 ABR 80/09, NZA 2012, 55, unter Rz. 55 [juris]).
  • BSG, 30.03.2017 - B 12 KR 89/16 B

    Beitragspflicht zur Sozialversicherung; Familientherapeut; Grundsatzrüge;

    Bei der Beschwerdebegründungsfrist des § 160a Abs. 2 S 1 SGG handelt es sich um eine von der Einlegungsfrist unabhängige, selbstständige Zweimonatsfrist, deren Lauf grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils beginnt, wenn die Frist zur Einlegung der Beschwerde versäumt und deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt (und gewährt) worden ist (vgl hierzu Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160a RdNr 10, unter Hinweis auf BVerwG Beschluss vom 2.3.1992 - 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2 = NJW 1992, 2780, und BAG Beschluss vom 7.7.2011 - 2 AZN 294/1 - NJW 2011, 3468 [BAG 07.07.2011 - 2 AZN 294/11] ).
  • BSG, 12.04.2017 - B 12 KR 62/16 B

    Höhe der Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung; Versäumung der Frist zur

    Bei der Beschwerdebegründungsfrist des § 160a Abs. 2 S 1 SGG handelt es sich nämlich um eine von der Einlegungsfrist unabhängige, selbstständige Zweimonatsfrist, deren Lauf grundsätzlich auch dann mit der Zustellung des angegriffenen Urteils beginnt, wenn die Frist zur Einlegung der Beschwerde versäumt und deshalb Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragt (und gewährt) worden ist (vgl hierzu Leitherer in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl 2014, § 160a RdNr 10, unter Hinweis auf BVerwG Beschluss vom 2.3.1992 - 9 B 256.91 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 2 = NJW 1992, 2780, und BAG Beschluss vom 7.7.2011 - 2 AZN 294/11 - NJW 2011, 3468).
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