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   BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88   

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https://dejure.org/1988,3424
BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88 (https://dejure.org/1988,3424)
BAG, Entscheidung vom 08.12.1988 - 2 AZR 313/88 (https://dejure.org/1988,3424)
BAG, Entscheidung vom 08. Dezember 1988 - 2 AZR 313/88 (https://dejure.org/1988,3424)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (18)

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 131/73

    Rechtsschutzinteresse - Betriebsrat - Negative Feststellungsantrag - Leitender

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88
    Eine reine Vorgesetztenstellung reicht nicht aus (BAGE 26, 403 = AP Nr. 6 zu § 5 BetrVG 1972; BAG Beschluß vom 9. Dezember 1975 - 1 ABR 80/73 - AP Nr. 11 zu § 5 BetrVG 1972), ist im Rahmen von § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG aber auch nicht einmal erforderlich (BAG Beschluß vom 17. Dezember 1974 - 1 ABR 105/73 - AP Nr. 7 zu § 5 BetrVG 1972).

    Soweit der Kläger argumentativ auf die Gründe der Entscheidung BAGE 26, 403 = AP, aa0, abstellt, ist diese Entscheidung schon deshalb nicht einschlägig, weil der Kläger nicht auf der Ebene eines Abteilungsleiters eingesetzt war, sondern auf der eines Gesamtleiters, die zwischen Geschäftsführung und Abteilungsleitung angesiedelt war.

  • BAG, 26.08.1976 - 2 AZR 377/75

    Einschränkung eines vertraglichen Nebentätigkeitsverbots - Kündigung bei

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88
    Die Anwendung des Ermessens ist in der Revisionsinstanz nur dahin überprüfbar, ob die Voraussetzungen und Grenzen richtig beachtet sind, das Revisionsgericht kann jedoch nicht sein Ermessen an das des Berufungsgerichts setzen (vgl. KR-Becker, aa0, § 10 Rz 71; Hueck, aa0, § 10 Rz 7; Herschel/Löwisch, aa0, § 10 Rz 9; BAG Beschluß vom 12. August 1954 - 2 AZR 182/54 - AP Nr. 17 zu § 72 ArbGG 1953; BAGE 9, 131, 135 = AP Nr. 7 zu § 7 KSchG, zu 3 der Gründe; BAGE 21, 221, 229 = AP Nr. 19 zu § 1 KSchG Betriebsbedingte Kündigung, zu 5 der Gründe; BAG Urteil vom 26. August 1976 - 2 AZR 377/75 - AP Nr. 68 zu § 626 BGB; BAGE 24, 141 [BAG 29.02.1972 - 1 AZR 176/71] = AP Nr. 9 zu § 72 BetrVG).
  • BAG, 29.01.1981 - 2 AZR 1055/78

    Auflösung des Arbeitsvertrages - Änderungskündigung - Kündigung -

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88
    Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist nur zulässig, wenn seine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozialwidrig, nicht aber bereits aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist (BAGE 32, 122 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969; Senatsurteile vom 29. Januar 1981 - 2 AZR 1055/78 -, BAGE 35, 30 = AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969 und vom 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - DB 1984, 620; vgl. Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 109; Herschel/ Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 9 Rz 12, 30; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 9 Rz 13, 14 sowie in Anm. zu AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969; KR-Etzel, 2. Aufl., § 102 BetrVG Rz 191; Neumann, AR-Blattei (D), Kündigungsschutz VI E I 2; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 599; teilweise a. A. KR-Becker, § 9 KSchG Rz 27; Sieg, SAE 1980, 62).
  • BAG, 23.01.1986 - 6 ABR 51/81

    Leitende Angestellte im Ruhrbergbau

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88
    Auf die Zahl der einem Angestellten unterstellten Mitarbeiter und die Wahrnehmung von Aufgaben auf einer bestimmten Leitungsebene im Unternehmen kommt es nicht an (BAGE 51, 1 [BAG 23.01.1986 - 6 ABR 51/81] = AP Nr. 32 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 05.12.1985 - 2 AZR 3/85

    Sondertatbestand der betriebsbedingten Kündigung - Voraussetzungen des

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88
    Macht der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung nach § 613 a Abs. 4 BGB geltend, dann hat er darzulegen und bei Bestreiten des Arbeitgebers zu beweisen, daß die Kündigung wegen des Betriebsübergangs erfolgt ist (Senatsurteil vom 5. Dezember 1985 - 2 AZR 3/85 - AP Nr. 47 zu § 613 a BGB).
  • BVerfG, 24.11.1981 - 2 BvL 4/80

    Verfassungsmäßigkeit des § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88
    Die in § 5 Abs. 3 Nr. 3 BetrVG enthaltene Umschreibung des Personenkreises der leitenden Angestellten genügt dem rechtsstaatlichen Bestimmtheitsgebot (BVerfG Beschluß vom 24. November 1981 - 2 BvL 4/80 - AP Nr. 27 zu § 5 BetrVG 1972).
  • BAG, 29.01.1980 - 1 ABR 45/79

    Begriff der leitenden Angestellten nach § 5 Abs. 3 BetrVG

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88
    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAGE 26, 36 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; BAGE 32, 381 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972) ist es erforderlich, daß leitende Angestellte spezifische unternehmerische Teilaufgaben wahrnehmen, die im Hinblick auf die Gesamttätigkeit des Angestellten und in Gesamtheit der Unternehmeraufgaben erheblich sind, und daß der Angestellte bei deren Erfüllung einen eigenen erheblichen Entscheidungsspielraum hat.
  • BAG, 05.03.1974 - 1 ABR 19/73

    Charakterisierung eines Angestellten als leitender Angestellter -

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88
    Nach der Rechtsprechung des BAG (BAGE 26, 36 = AP Nr. 1 zu § 5 BetrVG 1972; BAGE 32, 381 = AP Nr. 22 zu § 5 BetrVG 1972) ist es erforderlich, daß leitende Angestellte spezifische unternehmerische Teilaufgaben wahrnehmen, die im Hinblick auf die Gesamttätigkeit des Angestellten und in Gesamtheit der Unternehmeraufgaben erheblich sind, und daß der Angestellte bei deren Erfüllung einen eigenen erheblichen Entscheidungsspielraum hat.
  • BAG, 11.03.1982 - 6 AZR 136/79

    Arbeitnehmerbefugnisse

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88
    Das Merkmal der selbständigen Einstellungs- oder Entlassungsberechtigung ist unter Beachtung des Sinnes und Zwecks der gesetzlichen Regelung dahin zu verstehen, daß der Angestellte nicht nur im Außenverhältnis, sondern auch im Innenverhältnis gegenüber dem Arbeitgeber selbständig und eigenverantwortlich über die Einstellung oder die Entlassung einer bedeutenden Anzahl von Arbeitnehmern entscheiden kann (herrschende Meinung: BAG Urteil vom 11. März 1982 - 6 AZR 136/79 - AP Nr. 28 zu § 5 BetrVG 1972, m.w.N.; KR-Becker, aa0, § 14 KSchG Rz 30; Hueck, aa0, § 14 Rz 8).
  • BAG, 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77

    Auflösung des Arbeitsverhältnisses - Kündigung - Sozialwidrigkeit -

    Auszug aus BAG, 08.12.1988 - 2 AZR 313/88
    Der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG ist nur zulässig, wenn seine ordentliche Kündigung nach § 1 Abs. 2 KSchG sozialwidrig, nicht aber bereits aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist (BAGE 32, 122 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969; Senatsurteile vom 29. Januar 1981 - 2 AZR 1055/78 -, BAGE 35, 30 = AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969 und vom 27. Mai 1982 - 2 AZR 96/80 - DB 1984, 620; vgl. Dietz/Richardi, BetrVG, 6. Aufl., § 102 Rz 109; Herschel/ Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 9 Rz 12, 30; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 9 Rz 13, 14 sowie in Anm. zu AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969; KR-Etzel, 2. Aufl., § 102 BetrVG Rz 191; Neumann, AR-Blattei (D), Kündigungsschutz VI E I 2; Stahlhacke, Kündigung und Kündigungsschutz im Arbeitsverhältnis, 4. Aufl., Rz 599; teilweise a. A. KR-Becker, § 9 KSchG Rz 27; Sieg, SAE 1980, 62).
  • BAG, 09.12.1975 - 1 ABR 80/73

    Begriff des leitenden Angestellten i.S. des BetrVG

  • BAG, 29.03.1960 - 3 AZR 568/58

    Kündigung - Auflösungsantrag - Bemessung der Abfindung

  • BAG, 17.12.1974 - 1 ABR 105/73

    Leitender Angestellter - Unternehmerentscheidung - Vorgesetzteneigenschaft

  • BAG, 27.05.1982 - 2 AZR 96/80

    Wirksamkeit einer Änderungskündigung - Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats -

  • BAG, 28.11.1968 - 2 AZR 76/68

    Einstellungbefugnus - Entlassungbefugnis - Abfindung

  • BAG, 10.02.1976 - 1 ABR 61/74

    Leitender Angestellter - Sektionsleiter eines Forschungsunternehmens - Einfluß

  • BAG, 29.02.1972 - 1 AZR 176/71

    Erhebliche Teile der Belegschaft - Wesentliche Betriebsteile - Stillegung von

  • BAG, 12.08.1954 - 2 AZR 182/54

    Arbeitsgerichtsverfahren: Nichtzulassungsbeschwerde, Divergenz

  • BAG, 12.07.1990 - 2 AZR 39/90

    Kündigung wegen Betriebsübergangs

    In dem Senatsurteil vom 8. Dezember 1988 (- 2 AZR 313/88 -, n.v., zu II 4 b, bb der Gründe) hat der Senat weiter ausgesprochen, im Falle der Übernahme der Kapitalmehrheit durch eine Gesellschaft an einer anderen lägen die Voraussetzungen nach § 613 a Abs. 1 BGB nicht vor.
  • LAG Thüringen, 18.10.2007 - 3 Sa 14/07

    Wirksamkeit einer ordentlichen betriebsbedingten Kündigung - Auflösung des

    Die Lösungsmöglichkeit nach § 9 KSchG bedeute für den Arbeitgeber eine Vergünstigung, die nur in Betracht komme, wenn eine Kündigung 'nur' sozialwidrig und nicht aus anderen Gründen nichtig sei ( BAG 09.10.1979 - 6 AZR 1059/77 - juris, mwN; 27.09.2001 - 2 AZR 389/00 - juris; 08.12.1988 - 2 AZR 313/88 - juris).
  • BAG, 26.04.1990 - 2 AZR 170/89

    Formnichtigkeit einer Kündigung - Auslegung von tarifvertraglichen Normen -

    Zutreffend ist das Landesarbeitsgericht auch davon ausgegangen, der Auflösungsantrag des Arbeitgebers nach § 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG habe bereits deshalb keinen Erfolg, weil die Kündigung unabhängig von der Sozialwidrigkeit bereits aus anderen Gründen rechtsunwirksam war (vgl. BAGE 32, 122, 124 = AP Nr. 4 zu § 9 KSchG 1969, zu 4 der Gründe; BAGE 35, 30, 39 = AP Nr. 6 zu § 9 KSchG 1969, zu III 1 der Gründe; Senatsurteil vom 8. November 1988 - 2 AZR 313/88 -, n. v., zu II 1 der Gründe; Hueck, KSchG, 10. Aufl., § 9 Rz 14; Herschel/Löwisch, KSchG, 6. Aufl., § 9 Rz 30).
  • LAG Hamm, 25.11.1999 - 4 Sa 448/99

    Streitigkeit über die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses, über die

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