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   BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66   

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https://dejure.org/1968,209
BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66 (https://dejure.org/1968,209)
BAG, Entscheidung vom 09.02.1968 - 3 AZR 419/66 (https://dejure.org/1968,209)
BAG, Entscheidung vom 09. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 (https://dejure.org/1968,209)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verfahrensrüge - Verfahrensverletzung - Andere Entscheidung

 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 27.10.1964 - 5 AZR 117/64

    Beweisaufnahme - Vertragschließende Parteien - Abweichung vom Wortlaut -

    Auszug aus BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66
    Damit hat das Landesarbeitsgericht auf den dem Kläger erkennbar gewordenen Willen der Beklagten und damit auf Tatsachen abgestellt(vgl. BAG AP Nr. 27 zu § 133 BGB; BAG AP Nr. 2 zu § 157 BGB).
  • BAG, 08.10.1959 - 2 AZR 48/57

    Neuer Tatsachenvortrag - Berufungsinstanz - Tatbestand des erstinstanzlichen

    Auszug aus BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66
    Diese Anwendung des § 67 Satz 2 ArbGG kann das Revisionsgericht nur daraufhin überprüfen, ob das Landesarbeitsgericht seine Befugnis aus § 67 Satz 2 ArbGG verkannt oder ob es rechtsmißbräuchlich oder willkürlich entschieden hat, als es nach seiner "freien Überzeugung" das Verschulden des Klägers beurteilte (BAG 8, 156 [l60] = AP Nr. 15 zu § 611 ECB :trzte, Gehaltsansprüche [zu I a.E.]j BAG AP Nr. 5 zu § 282 BGB [zu VII], auch zur Veröffentlichung Ln der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmt).
  • BAG, 18.02.1967 - 2 AZR 114/66

    Vereinbarung eines Eingreifens des gesetzlichen Kündigungsschutzes bei

    Auszug aus BAG, 09.02.1968 - 3 AZR 419/66
    unterstellt/und damit sozialwidrige Kündigungen ausgeschlossen sein sollten(vgl. insoweit die ähnlichen Erwägungen in dem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung des Gerichts bestimmten Urteil des Zweiten Senats des Bundesarbeitsgerichts vom 18. Februar 1967 - 2 AZR 114/66 - AP Nr. 81 zu § 1 KSchG [zu i]).
  • BAG, 14.10.2003 - 9 AZR 636/02

    Anspruch auf Teilzeitarbeit; Drei-Monats-Frist

    Wird eine Aufklärungsrüge nach § 139 ZPO erhoben, ist darzulegen, was auf eine entsprechende Frage des Gerichts vorgetragen worden wäre (BAG 23. Februar 1962 - 1 AZR 49/61 - AP ZPO § 322 Nr. 8; 30. November 1962 - 3 AZR 86/59 - BAGE 13, 340) und dass hierdurch die Entscheidung beeinflusst worden wäre (BAG 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP ZPO § 554 Nr. 13).
  • BAG, 11.09.1997 - 8 AZR 555/95

    Betriebsübergang

    Diese Rüge ist im übrigen auch unzulässig, denn es ist weder offenkundig, noch dargelegt, weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensmangel beruht (BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO).
  • BAG, 22.05.1997 - 8 AZR 101/96

    Betriebsstillegung durch Konkursverwalter

    Wird mit der Verfahrensrüge geltend gemacht, das Berufungsgericht habe einen Beweisantritt übergangen, ist diese Rüge nur zulässig, wenn die Revisionsbegründung das Beweisthema wiedergibt, die Angabe der Schriftsatz- oder Protokollstelle enthält, mit der der Beweis in der Berufungsinstanz angetreten worden ist, und darlegt, welches Ergebnis die Beweisaufnahme voraussichtlich gehabt hätte und weshalb das angefochtene Urteil auf dem Verfahrensfehler beruhen kann (einhellige Auffassung, vgl. nur BAG Urteil vom 9. Februar 1968 - 3 AZR 419/66 - AP Nr. 13 zu § 554 ZPO; BFH Urteil vom 11. November 1981 - II R 123/81 - unveröffentlicht; MünchKommZPO/Walchshöfer, § 554 Rz 22; Zöller/Gummer, ZPO, 20. Aufl., § 554 Rz 14; Stein/Jonas/Grunsky, ZPO, 21. Aufl. 1994, § 554 Rz 9, 12 und 13).
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