Rechtsprechung
BAG, 09.02.2000 - 7 ABR 21/98 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- lexetius.com
Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen eines Gemeinschaftsbetriebs mehrerer Unternehmen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BetrVG §§ 1 4
Begriff und Voraussetzungen eiens gemeinsamen Betriebs i.S. des BertVG - Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)
Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- lexetius.com (Pressemitteilung)
Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Gemeinschaftsbetrieb mehrerer Unternehmen
Verfahrensgang
- ArbG Hamburg, 17.08.1995 - 8 BV 18/94
- LAG Hamburg, 22.10.1997 - 4 TaBV 9/95
- BAG, 09.02.2000 - 7 ABR 21/98
Papierfundstellen
- DB 2000, 384
Wird zitiert von ... (34) Neu Zitiert selbst (6)
- BAG, 14.09.1988 - 7 ABR 10/87
Gemeinsamer Betrieb von zwei Unternehmen
Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 ABR 21/98
Nur der einheitliche Leitungsapparat, dessen Feststellung angesichts der Vielgestaltigkeit und der ständigen Veränderung der betrieblichen Verhältnisse oft äußerst schwierig sein mag, gewährleistet dem Betriebsrat einen für alle, den verschiedenen Vertragsarbeitgebern zugewiesenen Belegschaftsmitgliedern zuständigen Ansprechpartner, der aufgrund einer rechtlich verbindlichen, ausdrücklichen oder konkludent erfolgten Vereinbarung legitimiert und verpflichtet ist (Senat 14. September 1998 - 7 AZR 10/97 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 9, zu B 2 der Gründe; BAG 7. August 1986 - 6 ABR 57/85 - BAGE 52, 325, 334 = AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 5, zu B II 3 e der Gründe). - BAG, 07.08.1986 - 6 ABR 57/85
Voraussetzungen eines einheitlichen Betriebes mehrerer Unternehmer
Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 ABR 21/98
Nur der einheitliche Leitungsapparat, dessen Feststellung angesichts der Vielgestaltigkeit und der ständigen Veränderung der betrieblichen Verhältnisse oft äußerst schwierig sein mag, gewährleistet dem Betriebsrat einen für alle, den verschiedenen Vertragsarbeitgebern zugewiesenen Belegschaftsmitgliedern zuständigen Ansprechpartner, der aufgrund einer rechtlich verbindlichen, ausdrücklichen oder konkludent erfolgten Vereinbarung legitimiert und verpflichtet ist (Senat 14. September 1998 - 7 AZR 10/97 - AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 9, zu B 2 der Gründe; BAG 7. August 1986 - 6 ABR 57/85 - BAGE 52, 325, 334 = AP BetrVG 1972 § 1 Nr. 5, zu B II 3 e der Gründe). - BAG, 03.12.1997 - 7 AZR 764/96
Arbeitnehmerüberlassung im Konzern
Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 ABR 21/98
Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186, 190 f. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 3 b der Gründe; Senat 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - BAGE 82, 112, 116 f. = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 8, zu B 3 a der Gründe) ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefaßt, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird.
- BAG, 24.01.1996 - 7 ABR 10/95
Gemeinschaftlicher Betrieb mehrerer Unternehmen
Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 ABR 21/98
Nach ebenfalls ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186, 190 f. = AP AÜG § 1 Nr. 24, zu I 3 b der Gründe; Senat 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - BAGE 82, 112, 116 f. = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 8, zu B 3 a der Gründe) ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefaßt, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird. - LAG Hamburg, 22.10.1997 - 4 TaBV 9/95
Betrieb: Begriff im Betriebsverfassungsrecht
Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 ABR 21/98
Auf die Rechtsbeschwerde der Arbeitgeberinnen wird der Beschluß des Landesarbeitsgerichts Hamburg vom 22. Oktober 1997 - 4 TaBV 9/95 - aufgehoben, soweit die Beschwerde der Arbeitgeberinnen zurückgewiesen worden ist. - BAG, 14.12.1994 - 7 ABR 26/94
Zuordnung von Gastschwestern zum Krankenhausbetrieb
Auszug aus BAG, 09.02.2000 - 7 ABR 21/98
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (Senat 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - AP BetrVG 1972 § 5 Rotes Kreuz Nr. 3 mwN) ist Betrieb iSd. Betriebsverfassungsgesetzes die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt.
- BAG, 13.08.2008 - 7 ABR 21/07
Gemeinschaftsbetrieb
Vielmehr mussten die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11, zu B I der Gründe; 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 -, zu B 1, 11 der Gründe; 3. Dezember 1997 - 7 AZR 764/96 - BAGE 87, 186 = AP AÜG § 1 Nr. 24 = EzA AÜG § 1 Nr. 9, zu I 3 b der Gründe; 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - BAGE 82, 112 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 8 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 10, zu B 3 a der Gründe; 14. Dezember 1994 - 7 ABR 26/94 - BAGE 79, 47 = AP BetrVG 1972 § 5 Rotes Kreuz Nr. 3 = EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 9, B I 2 a der Gründe). - BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 27/03
Gemeinsamer Betrieb
Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 - , zu B I der Gründe;… 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - aaO, zu B III 1 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11).Aus der Übernahme von Dienstleistungen, die auch als Serviceleistungen Dritter denkbar sind, wie die Lohnbuchhaltung, ergibt sich nicht zwangsläufig, dass die Betriebsstätten durch einen einheitlichen Leitungsapparat gesteuert werden (BAG 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 -, zu B III 2 der Gründe).
- BAG, 15.12.2011 - 8 AZR 692/10
Betriebsstilllegung - selbständiger Betriebsteil - Abgrenzung zum …
aa) Der Betrieb ist die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (st. Rspr., vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 -) .Der Betrieb ist folglich die organisatorische Einheit, innerhalb derer ein Arbeitgeber allein oder mit seinen Arbeitnehmern mit Hilfe von technischen und immateriellen Mitteln bestimmte arbeitstechnische Zwecke fortgesetzt verfolgt (st. Rspr., vgl. BAG 9. Dezember 2009 - 7 ABR 38/08 - Rn. 22, AP BetrVG 1972 § 4 Nr. 19 = EzA BetrVG 2001 § 1 Nr. 8; 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 - zu B I der Gründe) .
- BAG, 22.06.2005 - 7 ABR 57/04
Gemeinsamer Betrieb
Dies gilt gleichermaßen für die Abreden, das äußere Erscheinungsbild der Arbeitnehmer und die gemeinsame Lohnbuchhaltung (dazu bereits BAG 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 -, zu B III 2 der Gründe) betreffend. - BAG, 31.05.2000 - 7 ABR 78/98
Übergangsmandat des Betriebsrats
Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG 24. Januar 1996 - 7 ABR 10/95 - BAGE 82, 112 = AP BetrVG 1972 § 1 Gemeinsamer Betrieb Nr. 8 mwN; zuletzt 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 - nv.) ist von einem gemeinsamen Betrieb mehrerer Unternehmen auszugehen, wenn die in einer Betriebsstätte vorhandenen materiellen und immateriellen Betriebsmittel für einen einheitlichen arbeitstechnischen Zweck zusammengefaßt, geordnet und gezielt eingesetzt werden und der Einsatz der menschlichen Arbeitskraft von einem einheitlichen Leitungsapparat gesteuert wird. - BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 38/04
Gemeinsamer Betrieb - Organschaft
Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (BAG 9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 -, zu B I der Gründe;… 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - aaO, zu B III 1 der Gründe; 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11). - BAG, 17.08.2005 - 7 ABR 62/04
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
Vielmehr müssen die Funktionen des Arbeitgebers institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (9. Februar 2000 - 7 ABR 21/98 -, zu B I der Gründe;… 31. Mai 2000 - 7 ABR 78/98 - aaO; 21. Februar 2001 - 7 ABR 9/00 - EzA BetrVG 1972 § 1 Nr. 11). - LAG Hamm, 27.11.2002 - 9 Sa 476/02
Keine aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage gegen den …
Notwendig ist, dass die gemeinsamen materiellen und immateriellen Betriebsmittel in einer organisatorischen Einheit zusammengefasst sind und geordnet und gezielt zur Verfolgung eines arbeitstechnischen Zweckes eingesetzt werden (vgl. BAG, Beschluss v. 09.02.2000 - 7 ABR 21/98 - n.v.; zu B I der Gründe).Bloße Beziehungen, wie sie auch zu Drittfirmen bestehen, reichen nicht (vgl. BAG v. 09.02.2000, a.a.O.).
- LAG Hessen, 04.04.2022 - 16 TaBV 135/21
Voraussetzungen der Errichtung eines unternehmenseinheitlichen Betriebsrats
In seiner Entscheidung vom 9. Februar 2000-7 ABR 21/98-unterscheide das Bundesarbeitsgericht danach, ob lediglich eine Dienstleistung des Auftragnehmers in Anspruch genommen werde oder ob auch die letztliche Entscheidungsbefugnis auf einen einheitlichen Leitungsapparat übertragen worden ist (…dort Rn. 39).Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (9. Februar 2000-7 ABR 21/98-Rn. 25) sei eine Gesamtschau aller abgeschlossenen Verträge vorzunehmen.
- LAG Düsseldorf, 19.04.2016 - 14 TaBV 89/15
Anfechtung einer Betriebsratswahl im Gesamtbetrieb; Zulässigkeit einer isolierten …
Vielmehr mussten die Funktionen des Arbeitgebers in den sozialen und personellen Angelegenheiten des Betriebsverfassungsgesetzes institutionell einheitlich für die beteiligten Unternehmen wahrgenommen werden (…BAG 13.08.2008 - 7 ABR 21/07 -, Rn. 19, juris; BAG…, Beschluss vom 21.02.2001 - 7 ABR 9/00 -, Rn. 17, juris; BAG, Beschluss vom 09.02.2000 - 7 ABR 21/98 -, Rn. 34, juris). - LAG Hessen, 24.08.2006 - 9 TaBV 215/05
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Führungsvereinbarung - gemeinsamer Betrieb
- LAG Hessen, 19.02.2009 - 9 TaBV 202/08
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Personalgestellung - Gemeinsamer Betrieb
- LAG Baden-Württemberg, 14.07.2006 - 5 TaBV 6/05
Umfang des Unterrichtungsanspruches des Betriebsrates nach § 80 Abs 2 S 1 BetrVG
- BAG, 22.10.2003 - 7 ABR 18/03
Gemeinsamer Betrieb mehrerer Unternehmen
- LAG Hessen, 17.02.2005 - 9 TaBVGa 28/05
Nichtigkeit einer Betriebsratswahl - Einstweilige Verfügung
- LAG Düsseldorf, 26.08.2009 - 7 TaBV 73/09
Zustimmungsverweigerung zur Eingruppierung bei Umgehung zwingender …
- LAG Köln, 14.07.2004 - 7 TaBV 59/03
Gemeinschaftsbetrieb, Betriebsrat, Konzern
- LAG Hamburg, 20.09.2004 - 8 Sa 109/03
Betriebseinheit zweier Unternehmen mit eigenen Betriebsräten - pauschale …
- LAG Rheinland-Pfalz, 12.09.2006 - 2 TaBV 16/06
Gemeinsamer Betrieb: Vorliegen einer organisatorischen Einheit; Bestehen eines …
- LAG Köln, 18.07.2007 - 8 TaBV 4/07
Betriebsratswahl; gemeinsamer Betrieb; Anfechtung
- ArbG Düsseldorf, 02.06.2010 - 4 Ca 9242/09
Probezeitkündigung im öffentlichen Dienst
- LAG München, 13.11.2007 - 6 TaBV 29/07
Wahlanfechtung
- LAG Berlin, 07.01.2000 - 2 Sa 251/99
Kündigung: betriebsbedingte Kündigung - Sozialauswahl - mehrere Unternehmen
- LAG Hessen, 16.08.2007 - 9 TaBV 27/07
Betriebsratswahl - Anfechtung - aktive und passive Wahlberechtigung - …
- LAG Hessen, 16.08.2007 - 9 TaBV 28/07
Betriebsratswahl - Anfechtung - aktives und passives Wahlrecht - …
- LAG Sachsen-Anhalt, 30.09.2003 - 8 TaBV 14/02
Antrag auf Feststellung eines einheitlichen Betriebes bei kommunalen …
- LAG Hessen, 22.01.2004 - 9 TaBV 71/03
Vorliegen oder Nichtvorliegen eines gemeinsamen Betriebes; Zulässigkeit einer …
- LAG Rheinland-Pfalz, 08.12.2010 - 7 TaBV 42/10
Gemeinsamer Betrieb
- LAG Niedersachsen, 21.07.2004 - 15 TaBV 55/03
Vorliegen des Führens eines gemeinsamen Betriebes; Betriebsbegriff im …
- KAG Augsburg, 17.09.2008 - 10 MV 07
Einheitlicher Betrieb - Betriebsübergang - Amtszeit der Mitarbeitervertretung …
- ArbG Cottbus, 17.03.2010 - 7 Ca 1013/09
Feststellung einer Nichtauflösung eines Arbeitsverhältnisses nach Ausspruch einer …
- LAG Sachsen-Anhalt, 14.11.2001 - 3 Sa 148/01
- ArbG Hamburg, 27.01.2003 - 14 BV 1/02
Bestehen eines gemeinsamen Betriebes mehrerer Unternehmen; Gemeinsame Nutzung von …
- KAG Augsburg, 22.08.2008 - 6 MV 08