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   BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 29/54   

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https://dejure.org/1955,310
BAG, 12.10.1955 - 1 ABR 29/54 (https://dejure.org/1955,310)
BAG, Entscheidung vom 12.10.1955 - 1 ABR 29/54 (https://dejure.org/1955,310)
BAG, Entscheidung vom 12. Oktober 1955 - 1 ABR 29/54 (https://dejure.org/1955,310)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG (1952) § 61 Abs. 2 S. 1, S. 3
    Betriebsverfassungsrecht: Vorgehensweise des Betriebsrats bei Bedenken gegen mitbestimmungspflichtige Arbeitsgebermaßnahmen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Betriebsrat - Einstellung - Umgruppierung - Versetzung - Schriftliche Mitteilung von Bedenken - Wochenfrist - Verweigerung der Zustimmung - Monatsfrist

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 159
  • NJW 1955, 1941
  • DB 1955, 1142
  • DB 1955, 995
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • LAG Düsseldorf, 20.12.2016 - 14 TaBV 57/16

    Aufhebung einer Einstellung; leitender Angestellter; vorsorgliche nachträgliche

    Die Frist beginnt nach § 187 Abs. 1 BGB mit dem Tag, an dem der Arbeitgeber dem Betriebsrat von der beabsichtigten personellen Einzelmaßnahme Mitteilung gemacht hat, diesen Tag nicht mitgerechnet (ebenso BAG 12.10.1955 AP BetrVG § 61 Nr. 1; BAG 05.02.1971 AP BetrVG § 61 Nr. 6).
  • BAG, 05.02.1971 - 1 ABR 24/70

    Mitwirkungsrecht - Betriebsrat - Umgruppierung

    Der Arbeitgeber muß die Mitteilung über eine geplante per sonelle Maßnahme im Sinne von § 61 Abs. i BetrVG dem Be triebsrat so früh wie möglich zugehen lassen, 5« Erhebt der Betriebsrat keine Bedenken im Sinne von § 61 Abs, 2 Satz 1 BetrVG, so gilt das grundsätzlich als Zustim , mung (Ule BAG 2 159 = AP Nr. 1 zu § 61 BetrVG).

    Wie sodann der Senat schon sehr früh aus gesprochen hat, muß möglichst bald endgültige Klarheit geschaffen werden (BAG 2, 159 [163j = AP Nr. 1 zu § 6 l BetrVG).

    Zwar gilt Schweigen innerhalb der Frist grundsätzlich als Zustimmung (BAG 2, 159 [163] = AP Nr. 1 zu § 61 BetrVG).

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