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   BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 492/09   

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https://dejure.org/2011,24403
BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 492/09 (https://dejure.org/2011,24403)
BAG, Entscheidung vom 15.06.2011 - 4 AZR 492/09 (https://dejure.org/2011,24403)
BAG, Entscheidung vom 15. Juni 2011 - 4 AZR 492/09 (https://dejure.org/2011,24403)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Eingruppierung in der Flugsicherung

  • openjur.de

    Eingruppierung in der Flugsicherung; Tatbestandsmerkmal "Qualifikation als Lotse" im Überleitungstarifvertrag 2007 der Deutschen Flugsicherung

  • Bundesarbeitsgericht

    Eingruppierung in der Flugsicherung - Tatbestandsmerkmal "Qualifikation als Lotse" im Überleitungstarifvertrag 2007 der Deutschen Flugsicherung

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 1 TVG
    Eingruppierung in der Flugsicherung - Tatbestandsmerkmal "Qualifikation als Lotse" im Überleitungstarifvertrag 2007 der Deutschen Flugsicherung

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Eingruppierung eines Sachbearbeiters Air Traffic Flow Management (FDF 15) bei der Flugsicherung; Begriff der "Beschäftigung auf einer Stelle"

  • rewis.io

    Eingruppierung in der Flugsicherung - Tatbestandsmerkmal "Qualifikation als Lotse" im Überleitungstarifvertrag 2007 der Deutschen Flugsicherung

  • ra.de
  • rewis.io

    Eingruppierung in der Flugsicherung - Tatbestandsmerkmal "Qualifikation als Lotse" im Überleitungstarifvertrag 2007 der Deutschen Flugsicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Eingruppierung [Flugsicherung]; Begriff der "Beschäftigung auf einer Stelle"

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 27.01.2004 - 1 AZR 105/03

    Beschwerdewert und Zulässigkeit der Berufung - übertarifliche Vergütung und

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 492/09
    Antragsänderungen können zwar aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden ( BAG 25. April 2006 - 3 AZR 184/05  - Rn. 13; 27. Januar 2004 -   1 AZR 105/03  - zu III der Gründe, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39; 26. August 2003 -  3 AZR 431/02  - zu A der Gründe, BAGE 107, 197 ) .
  • BAG, 18.09.2007 - 3 AZR 560/05

    Behandlung gesetzlicher Rente bei beamtenähnlicher Versorgung

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 492/09
    Die nach Ergehen der Berufungsentscheidung erfolgten Klageerweiterungen sind im Revisionsverfahren grundsätzlich unzulässig (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14, ZTR 2008, 227; 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24, AP ZPO § 253 Nr. 48) .
  • BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 184/05

    Betriebliche Altersversorgung - Anpassung der laufenden Betriebsrenten -

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 492/09
    Antragsänderungen können zwar aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden ( BAG 25. April 2006 - 3 AZR 184/05  - Rn. 13; 27. Januar 2004 -   1 AZR 105/03  - zu III der Gründe, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39; 26. August 2003 -  3 AZR 431/02  - zu A der Gründe, BAGE 107, 197 ) .
  • BAG, 15.07.2008 - 3 AZR 172/07

    Streitgegenstand

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 492/09
    Die nach Ergehen der Berufungsentscheidung erfolgten Klageerweiterungen sind im Revisionsverfahren grundsätzlich unzulässig (BAG 18. September 2007 - 3 AZR 560/05 - Rn. 14, ZTR 2008, 227; 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24, AP ZPO § 253 Nr. 48) .
  • BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 431/02

    Zusatzversorgung im Bäckerhandwerk

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 492/09
    Antragsänderungen können zwar aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden ( BAG 25. April 2006 - 3 AZR 184/05  - Rn. 13; 27. Januar 2004 -   1 AZR 105/03  - zu III der Gründe, AP ArbGG 1979 § 64 Nr. 35 = EzA ArbGG 1979 § 64 Nr. 39; 26. August 2003 -  3 AZR 431/02  - zu A der Gründe, BAGE 107, 197 ) .
  • LAG Hessen, 20.05.2009 - 18 Sa 1532/08

    Tatbestandsmerkmal "Qualifikation als Lotse" im Überleitungstarifvertrag 2007 der

    Auszug aus BAG, 15.06.2011 - 4 AZR 492/09
    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 20. Mai 2009 - 18 Sa 1532/08 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 26.08.2015 - 4 AZR 41/14

    Eingruppierung eines Containerbrückenfahrers - Tarifvorrang - Unwirksamkeit einer

    Antragsänderungen können nur ausnahmsweise aus prozessökonomischen Gründen zugelassen werden, wenn es sich dabei um Fälle des § 264 Nr. 2 ZPO handelt, der neue Sachantrag sich auf den in der Berufungsinstanz festgestellten Sachverhalt stützt und berechtigte Interessen des Gegners nicht beeinträchtigt werden (BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 492/09 - Rn. 16; 15. Juli 2008 - 3 AZR 172/07 - Rn. 24; 27. Januar 2004 - 1 AZR 105/03 - zu III der Gründe) .

    Eine Berücksichtigung des neuen Sachvortrags als unstreitiges Vorbringen kommt schon deshalb nicht in Betracht (vgl. dazu BAG 15. Juni 2011 - 4 AZR 492/09 - Rn. 16) .

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