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BAG, 17.01.1974 - 5 AZR 380/73 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Unzulässige Rechtsausübung - Urlaubsanspruch - Urlaub im Vorgriff - Gesetzlicher Mindesturlaub - Tarifurlaub
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BUrlG § 7 Abs. 3
Verfahrensgang
- ArbG Siegen, 20.02.1973 - Ca 484/72
- LAG Hamm, 22.05.1973 - 3 Sa 161/73
- BAG, 17.01.1974 - 5 AZR 380/73
Papierfundstellen
- BB 1974, 509
- DB 1974, 196
- DB 1974, 783
Wird zitiert von ... (4) Neu Zitiert selbst (1)
- BAG, 16.03.1972 - 5 AZR 357/71
Urlaub im Vorgriff - Betriebsferien - Erkrankung während Betriebsferien - …
Auszug aus BAG, 17.01.1974 - 5 AZR 380/73
Der Urlaubsanspruch kann vor Beginn des jeweiligen Urlaubsjahres (Kalenderjahres) auch dann nicht rechts wirksam erfüllt werden, wenn eine Betriebsvereinbarung einen "Urlaub im Vorgriff" für die Zeit vom 27- bis 31. Dezember vorsieht (Bestätigung von BAG AP Nr. 3 zu § 9 BUrlG).Der Kläger hat sich auf das Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 16. März 1972 - 5 AZR 357/71 - (AP Nr. 3 zu § 9 UrlG) berufen und die Auffassung vertreten, eine Urlaubserteilung im Vorgriff sei unzulässig, so daß ihm noch fünf Urlaubstage zustünden.
- BAG, 05.12.2023 - 9 AZR 230/22
Urlaubsabgeltung - Doppelarbeitsverhältnis - Anrechnung von Urlaub
Ebenso wenig wie eine Urlaubsgewährung im Vorgriff auf das nächste Urlaubsjahr zulässig ist, kann zu viel gewährter Urlaub des Vorjahres auf den Urlaubsanspruch des nächsten Jahres angerechnet werden (vgl. BAG 11. Juli 2006 - 9 AZR 535/05 - Rn. 21; zum "Urlaub im Vorgriff" bereits BAG 17. Januar 1974 - 5 AZR 380/73 -; 16. März 1972 - 5 AZR 357/71 -) . - BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 535/05
Urlaub - Erfüllung - AZV-Tag
Diese Grundsätze gelten für den gesetzlichen Mindesturlaub und den an das Kalenderjahr gebundenen Tarifurlaub (so schon BAG 17. Januar 1974 - 5 AZR 380/73 - AP BUrlG § 1 Nr. 3). - BAG, 07.11.1985 - 6 AZR 202/83
Urlaub: Erfüllung eines mit Ausscheiden des Arbeitnehmers entstandenen …
Die Revision übersieht damit, daß der früher für Urlaubsrecht zuständige Fünfte Senat sich in den angegebenen Entscheidungen nur mit der gesetzlichen Regelung im Bundesurlaubsgesetz auseinandergesetzt, die Frage der "strengen Bindung des Urlaubs an das Kalenderjahr" bei abweichenden tariflichen Regelungen aber ausdrücklich offengelassen (BAG vom 17. Januar 1974 - 5 AZR 380/73 - AP Nr. 3 zu § 1 BUrlG, zu 1 der Gründe; ebenso BAG vom 3. Februar 1971, BAG 23, 184, 191 ff. = AP Nr. 9 zu § 7 BUrlG Abgeltung, zu B a der Gründe) und im übrigen hervorgehoben hat, daß die für den Urlaub bestehenden gesetzlichen Übertragungsbedingungen durch tarifvertragliche Regelungen grundsätzlich abdingbar sind. - LAG Köln, 29.01.1999 - 11 Sa 1125/98
Zahlungsansprüche aus einem beendeten Arbeitsverhältnis nach Manteltarifvertrag
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