Rechtsprechung
   BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1956,1022
BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55 (https://dejure.org/1956,1022)
BAG, Entscheidung vom 17.04.1956 - 2 AZR 340/55 (https://dejure.org/1956,1022)
BAG, Entscheidung vom 17. April 1956 - 2 AZR 340/55 (https://dejure.org/1956,1022)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1956,1022) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Verdacht der Untreue - Fristlose Entlassung - Vertrauensstellung - Filialleiter - Fehlbeträge - Beweislastregelung - Zumutbarkeit der Weiterbeschäftigung - Entlassung eines Handlungsgehilfen

  • RIS Bundeskanzleramt Österreich (Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BAGE 2, 333
  • DB 1956, 427
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (46)Neu Zitiert selbst (2)

  • BAG, 03.11.1955 - 2 AZR 39/54

    Arbeitsverhältnis: Begriff des wichtigen Grundes bei außerordentlicher Kündigung

    Auszug aus BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55
    Bei der Frage der Zumutbarkeit müssen die beiderseitigen Interessen, also'das des Kündigenden an der fristlosen Beendigung und das des andern Teiles an der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses .gegeneinander abgewogen werden(BAG 2, 214-216).

    Diese Interessenabwägung zwingt, ähnlich wie es der Senat in dem gerade erwähnten Urteil für den un kündbaren- Behördenangestellten getan hat (BAG 2, 214- 216) bei einem auf mehrere Jahre abgeschlossenen Arbeitsvertrag zu der Berücksichtigung des Umstandes, dass der Arbeitnehmer während der Dauer des Vertrages in besonderem Maße gegen eine Kündigung geschützt sein soll.

  • BAG, 12.05.1955 - 2 AZR 77/53

    Arbeitsgerichtsverfahren: Ablauf der Revisionsbegründungsfrist bei gestelltem

    Auszug aus BAG, 17.04.1956 - 2 AZR 340/55
    1.) Richtig ist der Ausgangspunkt des Landesarbei t;s- gerichts, dass auch ein schwerwiegender Verdacht einer strafbaren Handlung die fristlose Entlassung eines Arbeitnehmers rechtfertigen kann ( BAG 2, 1-4; BAG 2, 2o7~211), insbesondere, wenn er eine besondere Vertrauensstellung wie die eines Filialleiters innehat.
  • BAG, 22.01.1998 - 2 ABR 19/97

    Selbstbeurlaubung

    In derartigen Fällen ist die Frist des § 626 Abs. 2 BGB eingehalten, wenn bis in die letzten zwei Wochen vor Ausspruch der Kündigung der Dauertatbestand angehalten hat und damit die Störung des Arbeitsverhältnisses noch nicht abgeschlossen war (Senatsurteil vom 25. Februar 1983 - 2 AZR 298/81 - AP Nr. 14 zu § 626 BGB Ausschlußfrist; zuletzt Senatsurteil vom 21. März 1996 - 2 AZR 455/95 - AP Nr. 8 zu § 626 BGB Krankheit, m.w.N.).
  • LAG Bremen, 17.06.2015 - 3 Sa 129/14

    Unwirksame außerordentliche Druckkündigung eines Hafenfacharbeiters wegen des

    a) Eine sogenannte Druckkündigung kann aus betriebsbedingten Gründen sozial gerechtfertigt sein (BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - zu B II 2 a der Gründe; 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 - zu IV 1. der Gründe; BAG 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 27, 263, 268 = AP Nr. 10 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG Urteil vom 26. Oktober 1978 - 2 AZR 24/77 - AP Nr. 1 zu § 1 KSchG 1969 Sicherheitsbedenken, zu II 4 der Gründe).

    Dabei ist jedoch Voraussetzung, dass die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, um die Schäden abzuwenden (BAG 11. Februar 1960 - 5 AZR 210/58 - BAGE 9, 53, 54 = AP Nr. 3 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 26. Januar 1962 - 2 AZR 244/61 - BAGE 12, 220, 231 = AP Nr. 8 zu § 626 BGB Druckkündigung; BAG 10. Februar 1977 - 2 ABR 80/76 - BAGE 29, 7, 15 = AP Nr. 9 zu § 103 BetrVG 1972; BAG, BAG 19. Juni 1986 - 2 AZR 563/85 - AP Nr. 33 zu § 1 KSchG 1969 Betriebsbedingte Kündigung, zu II 2 a der Gründe, m.w.N; BAG, 10. Dezember 1992 - 2 AZR 271/92 -, juris, BAG 18. Juli 2013 - 6 AZR 420/12 aaO.; LAG Bremen 24. April 2014 - 3 Sa 81/13).

  • BAG, 16.09.1999 - 2 AZR 123/99

    Außerordentliche Kündigung wegen Alkoholismus

    Insofern verdienen dieselben Grundsätze Anwendung, wie sie der Senat im Urteil vom 21. März 1996 (- 2 AZR 455/95 - AP Nr. 8 zu § 626 BGB Krankheit) für den Fall dauernder krankheitsbedingter Unfähigkeit, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, aufgestellt hat.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht