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   BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 493/91   

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https://dejure.org/1992,25032
BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 493/91 (https://dejure.org/1992,25032)
BAG, Entscheidung vom 19.08.1992 - 7 AZR 493/91 (https://dejure.org/1992,25032)
BAG, Entscheidung vom 19. August 1992 - 7 AZR 493/91 (https://dejure.org/1992,25032)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für das Bestehen eines befristeten bzw. unbefristeten Arbeitsvertrages - Zugrundelegen des letzten Arbeitsvertrages für eine Befristungskontrolle - Anforderungen an einen sog. unselbständigen Annex-Vertrag und an dessen Berücksichtigung i.R.d. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 31.01.1990 - 7 AZR 125/89

    Befristeter Drittmittelvertrag nach Hochschulrahmengesetz

    Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 493/91
    Will der Arbeitnehmer dieses Ergebnis vermeiden und sich seine Rechte aus einer etwaigen Unwirksamkeit der Befristung des vorangegangenen Arbeitsvertrages sichern, so muß er mit dem Arbeitgeber einen entsprechenden Vorbehalt des Inhaltes vereinbaren, daß der neue befristete Vertrag nur gelten soll, wenn die Parteien nicht schon aufgrund des vorangegangenen Vertrages in einem unbefristeten oder auch nur länger befristeten Arbeitsverhältnis stehen (vgl. statt vieler: BAGE 65, 16, 21 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, unter I 1 der Gründe, m.w.N.).

    Derartige besondere Umstände liegen vor, wenn es sich bei dem Anschlußvertrag lediglich um eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunktes handelt, diese Korrektur sich am Sachgrund für die Befristung des früheren Vertrages orientiert und allein in der Anpassung der ursprünglich vereinbarten Vertragszeit an später eingetretene, nicht vorhersehbare verzögernde Umstände besteht (vgl. BAGE 65, 16, 21 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule, unter I 2 der Gründe, m.w.N.).

  • BAG, 12.10.1960 - GS 1/59

    Befristung mit sachlichem Grund / Beendigung durch Fristablauf bei schwangerer

    Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 493/91
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts seit dem Beschluß des Großen Senats vom 12. Oktober 1960 (BAGE 10, 65 = AP Nr. 16 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag) ist die Befristung eines Arbeitsverhältnisses nach § 620 BGB grundsätzlich möglich.
  • BAG, 21.01.1987 - 7 AZR 265/85

    Wirksamkeit der Befristung eines Arbeitsverhältnisses bei mehrfacher Befristung

    Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 493/91
    Derartige besondere Umstände liegen vor, wenn es sich bei dem Anschlußvertrag lediglich um eine verhältnismäßig geringfügige Korrektur des im früheren Vertrag vereinbarten Endzeitpunktes handelt, diese Korrektur sich am Sachgrund für die Befristung des früheren Vertrages orientiert und allein in der Anpassung der ursprünglich vereinbarten Vertragszeit an später eingetretene, nicht vorhersehbare verzögernde Umstände besteht (vgl. BAGE 65, 16, 21 = AP Nr. 1 zu § 57 b HRG, zu I 2 der Gründe; BAG Urteil vom 21. Januar 1987 - 7 AZR 265/85 - AP Nr. 4 zu § 620 BGB Hochschule, unter I 2 der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 07.12.1988 - 7 AZR 138/88

    Revision - Berufung

    Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 493/91
    Eine nachprüfbare Rechtsverletztung liegt nur vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (BAG Urteil vom 7. Dezember 1988 - 7 AZR 138/88 - AP Nr. 8 zu § 543 ZPO 1977, insoweit in BAGE 60, 270 nicht abgedruckt; BAGE 40, 177, 179 = AP Nr. 70 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 1 der Gründe).
  • BAG, 12.12.1985 - 2 AZR 9/85

    Befristeter Arbeitsvertrag nach Ende der Berufsausbildung

    Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 493/91
    Dies gilt insbesondere dann, wenn der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer im Anschluß an ein beendetes Arbeits- oder Ausbildungsverhältnis zur Überwindung von Übergangsschwierigkeiten aus sozialen Gründen, zum Beispiel, um dem Arbeitnehmer die Begründung eines neuen Arbeitsverhältnisses zu erleichtern, einen zeitlich befristeten Arbeitsvertrag anbietet (vgl. BAG Urteil vom 12. Dezember 1985 - 2 AZR 9/85 - AP Nr. 96 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu II 4 a der Gründe, m.w.N.).
  • BAG, 29.09.1982 - 7 AZR 147/80

    Befristung bei Arbeitsverhältnissen mit Lehrern

    Auszug aus BAG, 19.08.1992 - 7 AZR 493/91
    Eine nachprüfbare Rechtsverletztung liegt nur vor, wenn der Rechtsbegriff selbst verkannt, Denkgesetze oder allgemeine Erfahrungssätze verletzt oder wesentliche Umstände bei der Bewertung übersehen worden sind (BAG Urteil vom 7. Dezember 1988 - 7 AZR 138/88 - AP Nr. 8 zu § 543 ZPO 1977, insoweit in BAGE 60, 270 nicht abgedruckt; BAGE 40, 177, 179 = AP Nr. 70 zu § 620 BGB Befristeter Arbeitsvertrag, zu III 1 der Gründe).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.09.2012 - 5 A 1941/10

    Rechtsschutz für früheren Pastor gegen seine Landeskirche

    vgl. BAG, Urteile vom 3. Oktober 1984 - 7 AZR 132/83 -, juris, Rn. 14 ff. und vom 19. August 1992 - 7 AZR 493/91 -, juris, Rn. 35; vgl. auch Urteile vom 29. Oktober 1986 - 7 AZR 204/85 -, juris, Rn. 23 ff., vom 7. Juli 1999 - 7 AZR 232/98 -, Rn. 16 ff., und vom 17. Januar 2007 - 7 AZR 20/06 -, juris, Rn. 32 ff., sowie BT-Drs.
  • BAG, 23.01.2002 - 7 AZR 552/00

    Befristeter Arbeitsvertrag/außergerichtlicher Vergleich/sozialer

    b) Da das für den Abschluß eines Arbeitsvertrags maßgebliche Interesse des Arbeitgebers regelmäßig dahin geht, sich die Arbeitsleistung des Arbeitnehmers für seine unternehmerischen Zwecke nutzbar zu machen, handelt es sich bei dem als "Sozialmaßnahme" gedachten Arbeitsvertrag in dem erörterten Sinn um einen Ausnahmefall, dessen Vorliegen der Arbeitgeber anhand nachprüfbarer Tatsachen darlegen und im Bestreitensfall beweisen muß (BAG 19. August 1992 - 7 AZR 493/91 - nv., zu I 3 b der Gründe; 12. Dezember 1985 - 2 AZR 9/85 - AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 96 = EzA BGB § 620 Nr. 77, zu II 4 a der Gründe; 3. Oktober 1984 - 7 AZR 132/83 - BAGE 47, 44, 48 ff. = AP BGB § 620 Befristeter Arbeitsvertrag Nr. 88, zu II 2 der Gründe).
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