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   BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00   

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https://dejure.org/2000,2881
BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00 (https://dejure.org/2000,2881)
BAG, Entscheidung vom 19.10.2000 - 8 AZR 42/00 (https://dejure.org/2000,2881)
BAG, Entscheidung vom 19. Oktober 2000 - 8 AZR 42/00 (https://dejure.org/2000,2881)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Judicialis

    BGB § 613 a; ; EGBGB Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 613a; EGBGB Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1
    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 613a; EGBGB Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1
    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren: Keine Anwendung des § 613a BGB auf in den alten Bundesländern gelegenen Betrieb eines Unternehmens mit Sitz im Beitrittsgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 59 (Entscheidungsbesprechung)

    § 613a BGB; Art. 232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB
    Betriebsübergang/Gesamtvollstreckung/Kündigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2001, 252
  • NZI 2001, 166
  • NZI 2001, 46
  • NJ 2001, 390
  • NJ 2001, 391
  • BB 2001, 788
  • DB 2001, 1040
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BAG, 25.09.1997 - 8 AZR 493/96

    Betriebsveräußerung im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00
    Die Regelung gilt für alle Unternehmen im Beitrittsgebiet und verstößt nicht gegen höherrangiges europäisches Gemeinschaftsrecht (Senat 25. September 1997 - 8 AZR 493/96 - BAGE 86, 336, 340 ff., zu B I 2 b der Gründe).

    Eine Betriebsübertragung im Gesamtvollstreckungsverfahren liegt vor, wenn sie nach dessen Eröffnung (§§ 5, 6 GesO) erfolgt (Senat 25. September 1997 - 8 AZR 493/96 - BAGE 86, 336, 342 ff., zu B I 2 c der Gründe).

    Recht der Schuldverhältnisse">232 § 5 Abs. 2 Nr. 1 EGBGB kein Übergang der Arbeitsverhältnisse stattfindet, um den Erwerber des Betriebs nicht zu belasten, stand es der Beklagten zu 2) frei, zu entscheiden, mit wievielen und welchen Arbeitnehmern sie eine Betriebstätigkeit fortsetzt (vgl. Senat 25. September 1997 aaO, zu B I 2 c der Gründe).

  • LAG Berlin, 26.10.1999 - 3 Sa 1353/99

    Betriebsübergang: Widerspruch des Arbeitnehmers - Verwirkung

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00
    Landesarbeitsgericht Berlin - 3 Sa 1353/99 -.

    8 AZR 42/00 3 Sa 1353/99.

    Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 26. Oktober 1999 - 3 Sa 1353/99 - wird zurückgewiesen.

  • BGH, 20.03.1996 - X ARZ 90/96

    Zuständigkeit des Gesamtvollstreckungsgerichts in den neuen Bundesländern;

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00
    Auch der Bundesgerichtshof geht davon aus, daß ein "Erschleichen" des Gerichtsstandes allenfalls dann vermutet werden könne, wenn der Antrag auf Eröffnung des Verfahrens der Gesamtvollstreckung innerhalb kurzer Zeit nach Sitzverlegung gestellt werde und verweist zur Konkretisierung dieses Zeitraums auf die Dreiwochenfrist des § 64 Abs. 1 Satz 1 GmbHG (BGH 20. März 1996 - X ARZ 90/96 - BGHZ 132, 195, 197 f., zu II 3 b der Gründe).
  • BayObLG, 23.07.1987 - BReg. 3 Z 72/87

    Satzungssitz einer GmbH

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00
    Ein nachträgliches Auseinanderfallen des gesellschaftsvertraglich festgelegten und des tatsächlichen Geschäftssitzes läßt die Wirksamkeit der im Gesellschaftsvertrag getroffenen Bestimmung unberührt (vgl. BayObLG 23. Juli 1987 - BReg. 3 Z 72/87 - BayObLGZ 1987, 267).
  • BVerfG, 26.04.1995 - 1 BvL 19/94

    Erfolglose Richtervorlage und Verfassungsbeschwerde betreffend den Ausschluss

    Auszug aus BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 42/00
    Gegen diese zeitlich begrenzte Beibehaltung unterschiedlichen Insolvenzrechts bestanden keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BVerfG 26. April 1995 - 1 BvL 19/94 und 1 BvR 1454/94 - BVerfGE 92, 262, 275 f.).
  • BAG, 19.10.2000 - 8 AZR 93/00

    Betriebsübergang im Gesamtvollstreckungsverfahren

    Parallelsache zu - 8 AZR 42/00 - Senatsurteil vom 19. Oktober 2000, zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen.
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