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   BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87   

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BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87 (https://dejure.org/1989,3716)
BAG, Entscheidung vom 20.04.1989 - 6 AZR 448/87 (https://dejure.org/1989,3716)
BAG, Entscheidung vom 20. April 1989 - 6 AZR 448/87 (https://dejure.org/1989,3716)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Zulässigkeit von Klageänderungen in der Revisionsinstanz - " Interesse an einer alsbaldigen Feststellung " als Voraussetzung einer Feststellungsklage - Statthaftigkeit einer Feststellungsklage über Feststellung des Ausschlusses der Beihilfe für ärztlich angeordnete ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 13.12.1984 - I ZR 107/82

    Feststellungsinteresse

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87
    Vielmehr muß die erhobene Feststellungsklage geeignet sein, weitere Prozesse durch eine einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu verhindern (BGH NJW 1986, 1815, 1816 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]; BGH NJW 1984, 1118, m.w.N.).

    Das Feststellungsinteresse ist deshalb zu verneinen, wenn die Leistungsklage zu demselben Ziel führt, wie die Feststellungsklage und in ihren Voraussetzungen und Risiken für den Kläger nicht grundlegend verschieden ist (BGH NJW 1986, 1815 f. [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 49, 370 = AP Nr. 21 zu § 13 BUrlG; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 256 Anm. 5 Stichwort: Leistungsklage).

  • BAG, 26.02.1987 - 6 AZR 571/83

    Anspruch auf Arbeitsbefreiung ohne Anrechnung auf den Jahresurlaub für den Besuch

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87
    Dies wäre aber nicht statthaft, weil es nicht Aufgabe der Feststellungsklage ist, Einzelfragen eines künftigen Leistungsprozesses vorzuklären (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 571/83 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, m.w.N.; BGHZ 22, 43, 47, 48; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 256 Anm. 2 I A, m.w.N.).

    Hier kann es allerdings dahingestellt bleiben, ob der Kläger mit seiner Klage den Umfang der Leistungspflicht des Beklagten und damit das Bestehen eines Teilrechtsverhältnisses geklärt bekommen will oder nicht (Senatsurteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 571/83 - n.v.).

  • BGH, 09.06.1983 - III ZR 74/82

    Zulässigkeit einer Feststellungsklage - Voraussetzungen für das Vorliegen des

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87
    Vielmehr muß die erhobene Feststellungsklage geeignet sein, weitere Prozesse durch eine einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu verhindern (BGH NJW 1986, 1815, 1816 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]; BGH NJW 1984, 1118, m.w.N.).
  • BAG, 19.06.1985 - 5 AZR 57/84

    Arbeitszeit: Direktionsrecht des Arbeitgebers

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87
    Dies wäre aber nicht statthaft, weil es nicht Aufgabe der Feststellungsklage ist, Einzelfragen eines künftigen Leistungsprozesses vorzuklären (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 571/83 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, m.w.N.; BGHZ 22, 43, 47, 48; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 256 Anm. 2 I A, m.w.N.).
  • BAG, 08.09.1971 - 4 AZR 405/70

    Klagänderungen - Revisionsinstanz - Parteivorbringen - Tatbestand des

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87
    Klageänderungen sind in der Revisionsinstanz zwar grundsätzlich unzulässig, weil der Beurteilung des Revisionsgerichts gemäß § 561 Abs. 1 ZPO nur dasjenige Parteivorbringen unterliegt, das aus dem Tatbestand des Berufungsurteils oder dem Sitzungsprotokoll ersichtlich ist (BAG Urteil vom 8. September 1971 - 4 AZR 405/70 - AP Nr. 46 zu §§ 22, 23 BAT; BGHZ 24, 279, 285).
  • BGH, 15.10.1956 - III ZR 226/55

    Begriff des Rechtsverhältnisses

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87
    Dies wäre aber nicht statthaft, weil es nicht Aufgabe der Feststellungsklage ist, Einzelfragen eines künftigen Leistungsprozesses vorzuklären (BAG Urteil vom 26. Februar 1987 - 6 AZR 571/83 - nicht veröffentlicht; BAG Urteil vom 19. Juni 1985 - 5 AZR 57/84 - AP Nr. 11 zu § 4 BAT, m.w.N.; BGHZ 22, 43, 47, 48; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 47. Aufl., § 256 Anm. 2 I A, m.w.N.).
  • BAG, 28.11.1984 - 5 AZR 123/83

    Arbeitszeit: Änderungsbefugnis durch Tarifvertrag

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87
    Allerdings genügt es nach ständiger Rechtsprechung (BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 47, 238, 245 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht), wenn allein einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder der Umfang einer Leistungspflicht in Streit sind.
  • BAG, 12.08.1982 - 6 AZR 1117/79

    Änderung von Individualrechten durch Betriebsvereinbarung

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87
    Allerdings genügt es nach ständiger Rechtsprechung (BAGE 39, 295 = AP Nr. 4 zu § 77 BetrVG 1972; BAGE 47, 238, 245 = AP Nr. 1 zu § 4 TVG Bestimmungsrecht), wenn allein einzelne Beziehungen oder Folgen aus einem Rechtsverhältnis, wie bestimmte Ansprüche oder Verpflichtungen oder der Umfang einer Leistungspflicht in Streit sind.
  • BAG, 19.09.1985 - 6 AZR 460/83

    Referenzprinzip - Tarifvertrag - Lohnausfallprinzip - Urlaubsgeld

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87
    Das Feststellungsinteresse ist deshalb zu verneinen, wenn die Leistungsklage zu demselben Ziel führt, wie die Feststellungsklage und in ihren Voraussetzungen und Risiken für den Kläger nicht grundlegend verschieden ist (BGH NJW 1986, 1815 f. [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]; BAGE 11, 312, 314 = AP Nr. 83 zu § 611 BGB Urlaubsrecht; BAGE 49, 370 = AP Nr. 21 zu § 13 BUrlG; Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, aaO, § 256 Anm. 5 Stichwort: Leistungsklage).
  • BAG, 17.10.1972 - 1 AZR 86/72

    Klageänderung - Klageerweiterung

    Auszug aus BAG, 20.04.1989 - 6 AZR 448/87
    Sie sind jedoch zulässig, wenn es sich lediglich um eine modifizierte Einschränkung des Klageantrags handelt und diese auf einem Sachverhalt gegründet ist, den das Berufungsgericht bereits in vollem Umfang gewürdigt hat (BAG Urteil vom 17. Oktober 1972 - 1 AZR 86/72 - AP Nr. 8 zu § 630 BGB; BGH LM Nr. 27 zu § 561 ZPO; Thomas/Putzo, ZPO, 15. Aufl., § 561 Anm. 2).
  • BAG, 12.10.1961 - 5 AZR 294/60

    Möglichkeit der Leistungsklage - Feststellung des Rechtsverhältnisses -

  • BGH, 23.05.1957 - II ZR 250/55

    Interessengemeinschaft von Aktiengesellschaften

  • BAG, 21.09.1962 - 1 AZR 388/61

    Einrede der Verjährung - Feststellungsklage - Feststellungsinteresse -

  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1929/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner.

    Es muss gewährleistet sein, dass weitere Prozesse durch einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte verhindert werden (BAG Urteil vom 20.04.1989 - 6 AZR 448/87 - n.v., zitiert nach juris; BAG Urteil vom 24.04.2001 - 3 AZR 355/00 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 73).
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 386/88

    Arbeitsverhältnis: Kündigung der Nebenabrede, Bereitschaftsdienst

    Vielmehr muß die erhobene Feststellungsklage geeignet sein, weitere Prozesse durch einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu verhindern (BGH NJW 19.06.1815, 1816; BGH NJW 19.04.1118, mit weiteren Nachweisen; Senatsurteil vom 20. April 1989 - 6 AZR 448/87 - nicht veröffentlicht).
  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1930/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner.

    Es muss gewährleistet sein, dass weitere Prozesse durch einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte verhindert werden (BAG Urteil vom 20.04.1989 - 6 AZR 448/87 - n.v., zitiert nach juris; BAG Urteil vom 24.04.2001 - 3 AZR 355/00 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 73) .
  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1932/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner.

    Es muss gewährleistet sein, dass weitere Prozesse durch einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte verhindert werden (BAG Urteil vom 20.04.1989 - 6 AZR 448/87 - n.v., zitiert nach juris; BAG Urteil vom 24.04.2001 - 3 AZR 355/00 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 73) .
  • LAG Hessen, 06.06.2007 - 18 Sa 1931/06

    Unwirksame Abänderung des Beihilfeanspruchs der Betriebsrentner.

    Es muss gewährleistet sein, dass weitere Prozesse durch einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte verhindert werden (BAG Urteil vom 20.04.1989 - 6 AZR 448/87 - n.v., zitiert nach juris; BAG Urteil vom 24.04.2001 - 3 AZR 355/00 - EzA BetrAVG § 1 Nr. 73) .
  • BAG, 21.05.1992 - 6 AZR 187/91

    Unzulässigkeit einer Feststellungsklage - Tariflich zulässige Dauer einer Probe

    Führt die Beendigung des Feststellungsstreits hingegen nur zur Klärung eines Teilaspektes des Gesamtstreits zwischen den Prozeßparteien und ist eine einfache Erledigung weiterer Streitpunkte nicht zu erwarten, besteht kein hinreichendes Interesse an der beantragten Feststellung (BAG Urteile vom 15. Februar 1990 - 6 AZR 386/88 - AP Nr. 17 zu § 17 BAT und vom 20. April 1989 - 6 AZR 448/87 - nicht veröffentlicht; BGH Urteile vom 9. Juni 1983 - III ZR 74/82 - NJW 1984, 1118 und vom 13. Dezember 1984 - I ZR 107/82 - NJW 1986, 1815, 1816) [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82].
  • BAG, 15.02.1990 - 6 AZR 385/88

    Anspruch auf Vergütung für Bereitschaftsdienst - Zulässigkeit der Kündigung einer

    Vielmehr muß die erhobene Feststellungsklage geeignet sein, weitere Prozesse durch einfache Erledigung der aufgetretenen Streitpunkte zu verhindern (BGH NJW 1986, 1815, 1816 [OLG Köln 13.12.1984 - I ZR 107/82]; BGH NJW 1984, 1118, mit weiteren Nachweisen; Senatsurteil vom 20. April 1989 - 6 AZR 448/87 - nicht veröffentlicht).
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