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   BAG, 22.05.1959 - 1 ABR 2/59   

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https://dejure.org/1959,1332
BAG, 22.05.1959 - 1 ABR 2/59 (https://dejure.org/1959,1332)
BAG, Entscheidung vom 22.05.1959 - 1 ABR 2/59 (https://dejure.org/1959,1332)
BAG, Entscheidung vom 22. Mai 1959 - 1 ABR 2/59 (https://dejure.org/1959,1332)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Liste über Lohngruppenzugehörigkeit - Weitergabe einer Liste - Betriebsratsmitglied - Zahlstelle der Gewerkschaft - Beitragsehrlichkeit - Betriebsratspflichten - Ausschluß aus Betriebsrat

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BB 1959, 848
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (1)

  • BAG, 02.11.1955 - 1 ABR 30/54

    Betriebsverfassungsrecht: Ausschluß eines Betriebsratsmitglieds wegen grober

    Auszug aus BAG, 22.05.1959 - 1 ABR 2/59
    Wenn das Landesarbeitsgericht in diesem Verhalten eine grobe Pflichtverletzung gesehen hat, so ist das in der Rechtsbeschwerdeinstanz nur beschränkt nachprüfbar (BAG in AP Nr. 1 zu § 23 BetrVG).
  • LAG Düsseldorf, 09.01.2013 - 12 TaBV 93/12

    Ausschluss des Betriebsratsvorsitzenden aus dem Betriebsrat

    Doch kann auch eine einmalige Amtspflichtverletzung dann als grob angesehen werden, wenn sie den Betriebsfrieden ernstlich gefährdet oder gar schon nachhaltig gestört hat (BAG 04.05.1955 a.a.O. Rn. 15; i.E. ebenso BAG 22.05.1959 - 1 ABR 2/59, AP Nr. 3 zu § 23 BetrVG Rn. 10; Fitting et al. BetrVG 26. Aufl. 2012 § 23 Rn. 17).

    Dies führte allenfalls dazu, dass erst Recht eine grobe Pflichtverletzung anzunehmen wäre, weil Ehrlichkeit und Offenheit unbedingte Voraussetzung für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit sind (BAG 22.05.1959 a.a.O. Rn. 10).

  • LAG Rheinland-Pfalz, 29.01.2020 - 7 TaBV 14/19

    Erstattung von Reisekosten - Betriebsratsschulung - Grundsatz der

    Die Zusammenarbeit soll sich in gegenseitiger "Ehrlichkeit und Offenheit" vertrauensvoll vollziehen (vgl. BAG 22. Mai 1959 - 1 ABR 2/59 - Rn. 10; ErfK/ Koch , 20. Aufl. 2020, BetrVG § 2 Rn. 1; Fitting/Engels/Schmidt/Trebinger/Linsenmaier/Schelz , 30. Aufl. 2020, BetrVG § 2 Rn.21; Richardi BetrVG/ Richardi/Maschmann , 16. Aufl. 2018, BetrVG § 2 Rn. 14).
  • ArbG Hagen, 16.07.2019 - 4 Ca 391/19
    Die Zusammenarbeit ist so auszugestalten, dass bei den sich aus der Natur der Sache notwendig ergebenden Interessengegensätzen eine offene und ehrliche, am Gebot der Fairness orientierte Kommunikation stattfindet (BAG, 22.05.1956 - 1 ABR 2/59 - AP Nr. 3 zu § 23 BetrVG).
  • LAG Hamm, 12.09.2023 - 7 Sa 708/23
    Indessen verbleibt auch hier der Hinweis, dass die Weitergabe einer vom Arbeitgeber für vertraulichen betriebsintern erklärten Daten an einen außenstehenden Dritten - was im Streitfall nicht gegeben ist - allenfalls eine Amtsenthebung nach § 23 Abs. 2 BetrVG, nicht aber eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen kann (bereits BAG, Beschluss vom 22.05.1959, 1 ABR 2/59).
  • ArbG Hagen, 25.06.2019 - 4 Ca 219/19

    Ordnungsgemäße Anhörung des Betriebsrats vor Ausspruch der ordentlichen

    Die Zusammenarbeit ist so auszugestalten, dass bei den sich aus der Natur der Sache notwendig ergebenden Interessengegensätzen eine offene und ehrliche, am Gebot der Fairness orientierte Kommunikation stattfindet (BAG, 22.05.1956 - 1 ABR 2/59 - AP Nr. 3 zu § 23 BetrVG).
  • ArbG Marburg, 28.05.1999 - 2 BV 4/99

    Auflösung und Amtsenthebung des Betriebsrats wegen massiver Pflichtverletzung;

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