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   BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 718/19   

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https://dejure.org/2019,39619
BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 718/19 (https://dejure.org/2019,39619)
BAG, Entscheidung vom 23.10.2019 - 8 AZN 718/19 (https://dejure.org/2019,39619)
BAG, Entscheidung vom 23. Oktober 2019 - 8 AZN 718/19 (https://dejure.org/2019,39619)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW

    ArbGG § 72a; ArbGG § 78a; ZPO § 85 Abs. 2; ZPO § 233
    ArbGG, ZPO

  • Wolters Kluwer

    Priorität der Nichtzulassungsbeschwerde vor der Anhörungsrüge; Gesetzlicher Fristbeginn und -ablauf zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde bei parallel erhobener Anhörungsrüge; Verschulden des Prozessbevollmächtigten bei rechtsirriger Einschätzung der Rangfolge von ...

  • bag-urteil.com

    Verhältnis von Nichtzulassungsbeschwerde und Anhörungsrüge

  • rewis.io

    Verhältnis von Nichtzulassungsbeschwerde und Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prozessrecht - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör; Verhältnis von Nichtzulassungsbeschwerde und Anhörungsrüge

  • rechtsportal.de

    Priorität der Nichtzulassungsbeschwerde vor der Anhörungsrüge

  • datenbank.nwb.de

    Verhältnis von Nichtzulassungsbeschwerde und Anhörungsrüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Anhörungsrüge oder Nichtzulassungsbeschwerde?

  • Betriebs-Berater (Leitsatz)

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör - Nichtzulassungsbeschwerde - Anhörungsrüge

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2020, 357
  • NZA 2019, 1659
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 13.12.2004 - II ZR 249/03

    Nachträgliches rechtliches Gehör bei Nichtzulassung der Revision

    Auszug aus BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 718/19
    Dies folgt daraus, dass eine Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG in einem solchen Fall grundsätzlich nicht statthaft ist (vgl. LAG Bremen 11. Juni 2008 - 3 Sa 110/07 -; ErfK/Koch 19. Aufl. ArbGG § 78a Rn. 2; GMP/Prütting 9. Aufl. § 78a Rn. 12; Schwab/Weth/Schwab 5. Aufl. ArbGG § 78a Rn. 13; für den Zivilprozess vgl. BGH 13. Dezember 2004 - II ZR 249/03 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 161, 343) .

    Vor diesem Hintergrund besteht kein Anlass, daneben eine Anhörungsrüge entsprechend § 78a ArbGG zuzulassen (vgl. BGH 13. Dezember 2004 - II ZR 249/03 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 161, 343) .

  • BAG, 03.07.2019 - 8 AZN 233/19

    Fristenkontrolle - elektronischer Kalender

    Auszug aus BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 718/19
    Dabei steht gemäß § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei ihrem Verschulden gleich (BAG 3. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 - Rn. 4; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - Rn. 12) .

    Wurde ein Prozessbevollmächtigter tätig, muss der Antragsteller einen Geschehensablauf vortragen, der ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zweifelsfrei ausschließt (BAG 3. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 - aaO; 11. August 2011 - 9 AZN 806/11 - Rn. 6) .

  • BAG, 11.08.2011 - 9 AZN 806/11

    Wiedereinsetzung - Rechtsirrtum des Prozessbevollmächtigten

    Auszug aus BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 718/19
    Wurde ein Prozessbevollmächtigter tätig, muss der Antragsteller einen Geschehensablauf vortragen, der ein Verschulden seines Prozessbevollmächtigten zweifelsfrei ausschließt (BAG 3. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 - aaO; 11. August 2011 - 9 AZN 806/11 - Rn. 6) .

    Hierfür müssen konkrete Umstände dargelegt werden, weil der Rechtsirrtum für einen Rechtsanwalt nur in Ausnahmefällen unverschuldet ist (BAG 11. August 2011 - 9 AZN 806/11 - aaO) .

  • BVerfG, 08.12.2010 - 1 BvR 1382/10

    Reichweite der Begründungserleichterungen für letztinstanzliche, unanfechtbare

    Auszug aus BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 718/19
    Weitergehende Ausführungen sind auch von Verfassungs wegen nicht geboten (vgl. BVerfG 8. Dezember 2010 - 1 BvR 1382/10 - BVerfGK 18, 301) .
  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 548/08

    Nachträgliche Zulassung - Vertreterverschulden - Einzelgewerkschaft

    Auszug aus BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 718/19
    Dabei steht gemäß § 85 Abs. 2 ZPO das Verschulden des Prozessbevollmächtigten der Partei ihrem Verschulden gleich (BAG 3. Juli 2019 - 8 AZN 233/19 - Rn. 4; 28. Mai 2009 - 2 AZR 548/08 - Rn. 12) .
  • BGH, 24.06.2009 - IV ZB 2/09

    Rechtsschutzbedürfnis für die Überprüfung der Ablehnung der Bewilligung von

    Auszug aus BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 718/19
    Das Gegenteil ist vielmehr der Fall: Die Anhörungsrüge hat keinen Einfluss auf den Beginn von Fristen (BGH 24. Juni 2009 - IV ZB 2/09 - Rn. 13 ff. mwN) und damit auch keinen Einfluss auf den Beginn der Frist zur Einlegung der Nichtzulassungsbeschwerde nach § 72a Abs. 2 Satz 1 ArbGG.
  • LAG Bremen, 11.06.2008 - 3 Sa 110/07

    Unzulässige Anhörungsrüge gegen Urteile des Landesarbeitsgerichts in

    Auszug aus BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 718/19
    Dies folgt daraus, dass eine Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG in einem solchen Fall grundsätzlich nicht statthaft ist (vgl. LAG Bremen 11. Juni 2008 - 3 Sa 110/07 -; ErfK/Koch 19. Aufl. ArbGG § 78a Rn. 2; GMP/Prütting 9. Aufl. § 78a Rn. 12; Schwab/Weth/Schwab 5. Aufl. ArbGG § 78a Rn. 13; für den Zivilprozess vgl. BGH 13. Dezember 2004 - II ZR 249/03 - zu II 1 der Gründe, BGHZ 161, 343) .
  • LAG Niedersachsen, 14.05.2019 - 11 Sa 361/18

    Schmerzensgeldanspruch bei Mobbing - Kausalität und Darlegungslast

    Auszug aus BAG, 23.10.2019 - 8 AZN 718/19
    Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 14. Mai 2019 - 11 Sa 361/18 - wird - unter Zurückweisung ihres Antrags auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versäumung der Frist zur Einlegung der Beschwerde - als unzulässig verworfen.
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