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   BAG, 24.02.2021 - 4 AZN 897/20   

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https://dejure.org/2021,4890
BAG, 24.02.2021 - 4 AZN 897/20 (https://dejure.org/2021,4890)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2021 - 4 AZN 897/20 (https://dejure.org/2021,4890)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 4 AZN 897/20 (https://dejure.org/2021,4890)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs; Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG; Nichtberücksichtigung des entscheidungsrelevanten Parteivortrags

  • rewis.io

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs - zutreffende Eingruppierung

  • bag-urteil.com

    Differenzentgeltansprüche, Nichtzulassungsbeschwerde, Zutreffende Eingruppierung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Nichtzulassungsbeschwerde wegen Verletzung des rechtlichen Gehörs Verletzung des rechtlichen Gehörs nach Art. 103 Abs. 1 GG Nichtberücksichtigung des entscheidungsrelevanten Parteivortrags

  • datenbank.nwb.de

    Nichtzulassungsbeschwerde - Verletzung rechtlichen Gehörs - zutreffende Eingruppierung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtliches Gehör - und die Urteilsgründe

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BAG, 13.05.2020 - 4 AZR 173/19

    "Große Station" iSd. Entgeltgruppe P 13 TVöD/VKA

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZN 897/20
    Dabei findet sich keine Begründung des Landesarbeitsgerichts, warum der Vortrag aus dem Schriftsatz des Klägers vom 23. April 2020 den Darlegungsanforderungen nicht genügen soll und welchen Vortrag das Landesarbeitsgericht insoweit noch ergänzend benötigt hätte (vgl. zur gerichtlichen Hinweispflicht in einer solchen Konstellation zuletzt zB BAG 13. Mai 2020 - 4 AZR 173/19 - Rn. 44) .
  • BVerfG, 17.09.2020 - 2 BvR 1605/16

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei unterbliebener Parteianhörung

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZN 897/20
    Geht das Gericht auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, in den Entscheidungsgründen nicht ein, so lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (st. Rspr., zuletzt zB BVerfG 17. September 2020 - 2 BvR 1605/16 - Rn. 14 mwN) .
  • BAG, 12.12.2006 - 3 AZN 625/06

    Nichtzulassungsbeschwerde - Zurückverweisung

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZN 897/20
    Da der Rechtsstreit revisionsrechtlich bedeutsame Fragen nicht aufwirft, macht der Senat von der Zurückverweisungsmöglichkeit gemäß § 72a Abs. 7 ArbGG Gebrauch (vgl. zur Zurückverweisung an eine andere Kammer BAG 12. Dezember 2006 - 3 AZN 625/06 - Rn. 33 f., BAGE 120, 322) .
  • LAG Sachsen, 26.08.2020 - 2 Sa 393/19

    Arbeitsvorgang als Grundlage der tariflichen Tätigkeitsbewertung

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 4 AZN 897/20
    Auf die Beschwerde des Klägers wird das Urteil des Sächsischen Landearbeitsgerichts vom 26. August 2020 - 2 Sa 393/19 - aufgehoben.
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