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   BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19   

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https://dejure.org/2021,2968
BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 (https://dejure.org/2021,2968)
BAG, Entscheidung vom 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 (https://dejure.org/2021,2968)
BAG, Entscheidung vom 24. Februar 2021 - 7 ABR 38/19 (https://dejure.org/2021,2968)
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Volltextveröffentlichungen (13)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Strenge Formvorschriften für die Stimmauszählung bei der Aufsichtsratswahl nach § 41 3. WO MitbestG; Unvollzähligkeit des Betriebswahlvorstands bei der Stimmauszählung als Anfechtungsgrund; Beteiligung der Gewerkschaftsvertreter im arbeitsgerichtlichen Anfechtungsverfahren ...

  • bag-urteil.com
  • rewis.io

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Stimmauszählung

  • Betriebs-Berater

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Stimmauszählung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unternehmensmitbestimmung - Wahlanfechtung; Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer; Stimmauszählung

  • rechtsportal.de

    Unternehmensmitbestimmung - Wahlanfechtung; Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer; Stimmauszählung

  • datenbank.nwb.de

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Stimmauszählung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat kann anfechtbar sein, wenn der Wahlvorstand bei der Stimmauszählung nicht vollzählig war

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wahl der Arbeitnehmermitglieder im Aufsichtsrat - und die Wahlanfechtung

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Die Wahl der Arbeitnehmermitglieder im Aufsichtsrat - und die Stimmauszählung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2021, 886
  • DB 2021, 1278
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (13)

  • BAG, 17.05.2017 - 7 ABR 22/15

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19
    Die Vorinstanzen haben zu Recht neben den Antragstellern das betroffene Unternehmen (Beteiligte zu 4.), den betroffenen Aufsichtsrat (Beteiligter zu 5.), die Gewerkschaft (Beteiligte zu 6.), auf deren Vorschlag Vertreter der Arbeitnehmer gewählt wurden, und die gewählten unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (Beteiligte zu 7. bis 10.) am vorliegenden Verfahren beteiligt (vgl. BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 18, 20; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 21 f., BAGE 159, 111) .

    Die zu Unrecht unterbliebene Beteiligung eines Verfahrensbeteiligten kann auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz dadurch behoben werden, dass die betreffende Person künftig am Verfahren beteiligt wird (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 18, BAGE 159, 111; 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13) .

    Sie verlieren ihr durch die Wahl erworbenes Aufsichtsratsmandat, wenn sich ihre Wahl als unwirksam erweist (BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 17; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 19, BAGE 159, 111; 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 48, 96) .

    Maßgeblich ist vielmehr der Eingang des Wahlanfechtungsantrags beim Arbeitsgericht (vgl. ausführlich BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 31 ff., BAGE 159, 111) .

    Der Grund muss geeignet sein, Zweifel an der nach den mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften zu beurteilenden Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Wahl zu begründen (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 30, aaO) .

    Ein "Mitlesenkönnen" ist nicht erforderlich (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 43, BAGE 159, 111) .

  • BAG, 15.05.2019 - 7 ABR 35/17

    Wahl von Gewerkschaftsvertretern im Aufsichtsrat - Nichtigkeit

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19
    Die Vorinstanzen haben zu Recht neben den Antragstellern das betroffene Unternehmen (Beteiligte zu 4.), den betroffenen Aufsichtsrat (Beteiligter zu 5.), die Gewerkschaft (Beteiligte zu 6.), auf deren Vorschlag Vertreter der Arbeitnehmer gewählt wurden, und die gewählten unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer (Beteiligte zu 7. bis 10.) am vorliegenden Verfahren beteiligt (vgl. BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 18, 20; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 21 f., BAGE 159, 111) .

    Sie verlieren ihr durch die Wahl erworbenes Aufsichtsratsmandat, wenn sich ihre Wahl als unwirksam erweist (BAG 15. Mai 2019 - 7 ABR 35/17 - Rn. 17; 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 19, BAGE 159, 111; 12. Februar 1985 - 1 ABR 11/84 - zu B I 1 der Gründe, BAGE 48, 96) .

  • LAG Köln, 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19

    Wahlanfechtung - Aufsichtsrat - Arbeitnehmervertreter - öffentliche

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19
    gegen den Beschluss des Landesarbeitsgerichts Köln vom 9. Oktober 2019 - 5 TaBV 5/19 - wird zurückgewiesen.
  • BAG, 08.09.2011 - 2 AZR 388/10

    Ersatzmitglied des Betriebsrats - besonderer Kündigungsschutz

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19
    (a) Eine Verhinderung liegt vor, wenn sich das Betriebswahlvorstandsmitglied aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage sieht, sein Amt auszuüben, etwa wegen Urlaubs, Dienstreise oder Krankheit (WKS/Wißmann Mitbestimmungsrecht 5. Aufl. Vor § 9 Rn. 48 mit Verweis auf § 14 Rn. 30 ff. zur Verhinderung von Delegierten mwN; vgl. zur Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern: BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 5/19 - Rn. 29; 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - Rn. 24; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 25 Rn. 17; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 25 Rn. 6 ff.) .
  • BAG, 16.09.2020 - 7 ABR 30/19

    Betriebsratswahl - Anfechtung - Stimmzettel

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19
    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. etwa Henssler in Habersack/Henssler Mitbestimmungsrecht 4. Aufl. § 21 MitbestG Rn. 27; Jacobs in Raiser/Veil/Jacobs MitbestG 7. Aufl. § 22 Rn. 13; WKS/Wißmann Mitbestimmungsrecht 5. Aufl. § 22 Rn. 33; zur Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem DrittelbG vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 56/10 - Rn. 41; zur Betriebsratswahl vgl. BAG 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 28; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 115, 34) .
  • BAG, 18.07.2012 - 7 ABR 21/11

    Wahlanfechtung - Prüfpflicht - Stützunterschrift

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19
    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. etwa Henssler in Habersack/Henssler Mitbestimmungsrecht 4. Aufl. § 21 MitbestG Rn. 27; Jacobs in Raiser/Veil/Jacobs MitbestG 7. Aufl. § 22 Rn. 13; WKS/Wißmann Mitbestimmungsrecht 5. Aufl. § 22 Rn. 33; zur Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem DrittelbG vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 56/10 - Rn. 41; zur Betriebsratswahl vgl. BAG 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 28; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 115, 34) .
  • LAG Berlin, 16.11.1987 - 12 TaBV 6/87

    Betriebsrat; Wahl; Wahlanfechtung; Wahlvorstand; Anfechtung; Stimmenauszählung

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19
    Aus der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Berlin vom 16. November 1987 (- 12 TaBV 6/87 -) zur Überwachung des Auszählvorgangs mittels EDV-Anlage ergibt sich nichts Gegenteiliges.
  • BAG, 23.07.2014 - 7 ABR 23/12

    Wahlanfechtung - Widerruf einer Kandidatur

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19
    Die zu Unrecht unterbliebene Beteiligung eines Verfahrensbeteiligten kann auch noch in der Rechtsbeschwerdeinstanz dadurch behoben werden, dass die betreffende Person künftig am Verfahren beteiligt wird (BAG 17. Mai 2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 18, BAGE 159, 111; 23. Juli 2014 - 7 ABR 23/12 - Rn. 13) .
  • BAG, 28.07.2020 - 1 ABR 5/19

    Freigestelltes Betriebsratsmitglied - Verhinderung

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19
    (a) Eine Verhinderung liegt vor, wenn sich das Betriebswahlvorstandsmitglied aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen nicht in der Lage sieht, sein Amt auszuüben, etwa wegen Urlaubs, Dienstreise oder Krankheit (WKS/Wißmann Mitbestimmungsrecht 5. Aufl. Vor § 9 Rn. 48 mit Verweis auf § 14 Rn. 30 ff. zur Verhinderung von Delegierten mwN; vgl. zur Verhinderung von Betriebsratsmitgliedern: BAG 28. Juli 2020 - 1 ABR 5/19 - Rn. 29; 8. September 2011 - 2 AZR 388/10 - Rn. 24; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 25 Rn. 17; Thüsing in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 25 Rn. 6 ff.) .
  • BAG, 25.05.2005 - 7 ABR 39/04

    Betriebsratswahl - Prüfung von Wahlvorschlägen

    Auszug aus BAG, 24.02.2021 - 7 ABR 38/19
    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. etwa Henssler in Habersack/Henssler Mitbestimmungsrecht 4. Aufl. § 21 MitbestG Rn. 27; Jacobs in Raiser/Veil/Jacobs MitbestG 7. Aufl. § 22 Rn. 13; WKS/Wißmann Mitbestimmungsrecht 5. Aufl. § 22 Rn. 33; zur Wahl der Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat nach dem DrittelbG vgl. BAG 15. Dezember 2011 - 7 ABR 56/10 - Rn. 41; zur Betriebsratswahl vgl. BAG 16. September 2020 - 7 ABR 30/19 - Rn. 28; 18. Juli 2012 - 7 ABR 21/11 - Rn. 30 mwN; 25. Mai 2005 - 7 ABR 39/04 - zu B II 2 d aa der Gründe, BAGE 115, 34) .
  • BAG, 11.06.1997 - 7 ABR 24/96

    Teilanfechtung der Wahl der Arbeitnehmervertreter zum Aufsichtsrat nach dem

  • BAG, 12.02.1985 - 1 ABR 11/84

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat - Einreichung eines

  • BAG, 15.12.2011 - 7 ABR 56/10

    Wahl von Arbeitnehmervertretern in den Aufsichtsrat einer Aktiengesellschaft -

  • LAG München, 13.10.2021 - 11 TaBV 20/21

    Anfechtung der Wahl zum Aufsichtsrat nach dem MitbestG (TÜV Süd AG)

    Wahl anfechtbar wegen fehlender Teilnahme aller Wahlvorstandsmitglieder an der Stimmauszählung (im Anschluss an BAG v. 24.02.2021 - 7 ABR 38/19).

    - An der Stimmauszählung hätten zumindest 2 Wahlvorstandsmitglieder möglicherweise unentschuldigt nicht teilgenommen, so dass der Sachverhalt mit dem jüngst entschiedenen Fall des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 24.02.2021 - 7 ABR 38/19) vergleichbar sei (vgl. Schriftsatz vom 25.02.2021 Bl. 593 ff. d.A.).

    WO MitbestG entschieden hat (vgl. BAG v. 24.02.2021 - 7 ABR 38/19), erfolgt nach dem Wortlaut der Bestimmung die Stimmauszählung und Gültigkeitsprüfung durch den Wahlvorstand als Gremium und nicht nur durch dessen Vorsitzenden oder einzelne seiner Mitglieder.

    Auch die Anwesenheit der restlichen Mitgliedern des Wahlvorstands schließe Fehler bei der Stimmenzuordnung nicht aus (vgl. BAG vom 24.02.2021 - 7 ABR 38/19).

  • BAG, 28.04.2021 - 7 ABR 20/20

    Wahlanfechtung - Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer - Smiley auf dem

    bb) Die Entscheidung des Wahlvorstands über die Gültigkeit der Stimmabgabe, die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 WODrittelbG durch Beschluss des Wahlvorstands mit der Mehrheit seiner stimmberechtigten Mitglieder ergeht (vgl. zur Wahl von Arbeitnehmervertretern im Aufsichtsrat nach dem MitbestG BAG 24. Februar 2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 23; zur Betriebsratswahl: Forst in Richardi BetrVG 16. Aufl. § 11 WO Rn. 5; Fitting BetrVG 30. Aufl. § 11 WO Rn. 7; Jacobs GK-BetrVG 11. Aufl. § 11 WO Rn. 9) , ist im Rahmen eines Wahlanfechtungsverfahrens gerichtlich überprüfbar (vgl. zur Betriebsratswahl: Fitting BetrVG 30. Aufl. § 11 WO Rn. 7; Jacobs GK-BetrVG 11. Aufl. § 11 WO Rn. 9) .
  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.11.2023 - 8 TaBV 19/22

    Verstoß gegen den Grundsatz der Öffentlichkeit bei der Stimmauszählung zur Wahl

    Das Öffentlichkeitsgebot gebietet daher, dass alle wesentlichen Schritte der Wahl öffentlicher Überprüfbarkeit unterliegen und - bezogen auf die betriebliche Öffentlichkeit - interessierten Personen im Betrieb die Möglichkeit eröffnet wird, die Ordnungsgemäßheit der Feststellung des Wahlergebnisses beobachten zu können, um selbst den Anschein von bzw. Verdacht auf Manipulationen "hinter verschlossenen Türen" gar nicht erst aufkommen zu lassen (BVerfG 03.03.2009 - 2 BvC 3/07 - Rn. 108, 111; BAG 15.11.2000 - 7 ABR 53/99 - Rn. 13; 10.07.2013 - 7 ABR 83/11 - Rn. 18; 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 40, 43; 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 38; LAG Hamm 30.01.2015 - 13 TaBV 46/14 - Rn. 31; ArbG Frankfurt 22.11.2004 - 15 BV 409/04 - Rn. 54, juris).

    Wenngleich die Öffentlichkeit der Stimmauszählung den gesamten Vorgang der Ermittlung des Wahlergebnisses umfasst, bedeutet dies nicht, dass die Anwesenden dem Wahlvorstand sozusagen über die Schulter blicken oder getroffene Beschlüsse mitlesen können (BAG 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 43; 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 38, juris), Einzelheiten der Verrichtungen des Wahlvorstands oder der Wahlhelfer kontrollieren können, Einblick in die Wahlunterlagen oder gar Stimmzettel oder eine abstandslose Nähe zu den Zähltischen (VGH Baden-Württemberg 02.07.1991 - 15 S 1812/90 - Rn. 56; VG Berlin 30.01.2019 - 71 K 8.18 PVB - Rn. 23, juris) erhalten müssten.

    Auch wenn der Öffentlichkeitsgrundsatz den Beobachtern keine "vollständige Rechtmäßigkeitskontrolle" eröffnen soll (BAG 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 43; 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 38, juris), muss doch "im Großen und Ganzen" die Situation einer Beobachtung gegeben sein, um möglichen Manipulationen entgegenzuwirken, eben weil sich die beobachteten Personen auch tatsächlich beobachtet und nicht nur aus der Ferne angeschaut fühlen.

  • LAG Sachsen-Anhalt, 30.01.2023 - 8 TaBV 30/21

    Wirksamkeit einer Aufsichtsratswahl - Wahlanfechtung - Wahl der

    Vielmehr sind die geltend gemachten Wahlfehler für die Wirksamkeit der Wahl aller gewählten Aufsichtsratsmitglieder von Bedeutung, so dass der Wahlanfechtungsantrag nicht auf einzelne Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer beschränkt werden konnte (BAG, Beschluss vom 24.02.2021- 7 ABR 38/19 - Rn. 11, juris).

    Unter Berücksichtigung dieser Auslegung sind neben den Antragstellern das betroffene Unternehmen ( Beteiligte zu 5 ) ), den betroffenen Aufsichtsrat ( Beteiligter zu 6) ), die Gewerkschaft ( Beteiligte zu 14 )), auf deren Vorschlag Vertreter der Arbeitnehmer gewählt wurden, die als Gewerkschaftsvertreter gewählten Aufsichtsratsmitglieder ( Beteiligte zu 12) und 13) ), die gewählten unternehmensangehörigen Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer und die Ersatzmitglieder ( Beteiligte zu 7) bis 11) ) am vorliegenden Verfahren beteiligt ( BAG, Beschluss vom 24.02.2021- 7 ABR 38/19 - Rn. 12 m.w.N., juris).

    Der Grund muss geeignet sein, Zweifel an der nach den mitbestimmungsrechtlichen Vorschriften zu beurteilenden Ordnungsmäßigkeit der durchgeführten Wahl zu begründen (BAG, Beschluss vom 24.02.2021- 7 ABR 38/19 - Rn. 17 m.w.N.; 17.05.2017 - 7 ABR 22/15 - Rn. 30; juris).

    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. etwa in Habersack/Henssler-Henssler, a.a.O., § 21 MitbestG Rn. 27; vgl. BAG, Beschluss vom 20.10.2021 - 7 ABR 36/20 - Rn. 58; Beschluss vom 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 34; Beschluss vom 20.01.2021 - 7 ABR 3/20 _ Rn. 5; juris).

  • LAG Sachsen, 23.01.2024 - 3 TaBV 9/23
    Der Beteiligte zu 6. vertritt die Ansicht, das Arbeitsgericht habe auf der Grundlage der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 24.032.2021 - 7 ABR 38/19 - zutreffend erkannt, dass der Wahlvorstand während der Auszählung und Prüfung der Gültigkeit der Stimmen vollständig anwesend sein müsse.

    Andernfalls hätte der Gesetzgeber die Bestellung von Ersatzmitgliedern zwingend ausgestaltet, um eine mögliche Handlungsunfähigkeit des Wahlvorstands auszuschließen (vgl. zum Ganzen BAG, Beschluss vom 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 23 ff., m.w.N., NZA 2021, 886, 887 f., zu den entsprechenden und im wesentlichen wortgleichen Regelungen der 3. Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz).

  • LAG Köln, 01.02.2023 - 5 TaBVGa 1/23

    Einstweilige Verfügung als zulässiges Mittel zum Abbruch einer Delegiertenwahl;

    Die zu Unrecht unterbliebene Beteiligung eines Verfahrensbeteiligten kann auch noch in der zweiten Instanz dadurch behoben werden, dass die betreffende Person künftig am Verfahren beteiligt wird (BAG 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 13).

    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht wiederholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (BAG 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 34; LAG Köln 09.10.2019 - 5 TaBV 5/19 - Rn. 68).

  • ArbG München, 03.03.2021 - 28 BV 216/20

    Erfolgreiche Anfechtungsklage gegen die Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern der

    - An der Stimmauszählung hätten zumindest 2 Wahlvorstandsmitglieder möglicherweise unentschuldigt nicht teilgenommen, so dass der Sachverhalt mit dem jüngst entschiedenen Fall des Bundesarbeitsgerichts (vgl. BAG v. 24.02.2021 - 7 ABR 38/19) vergleichbar sei (vgl. Schriftsatz vom 25.02.2021 Bl. 593 ff. d.A.).
  • ArbG Duisburg, 24.04.2023 - 1 BV 9/22
    b) Gleiches gilt für einen möglichen Verstoß gegen die Öffentlichkeit der Stimmauszählung nach § 18 Abs. 3 S. 1 BetrVG i.V.m. §§ 13, 14 WO (vgl. dazu etwa BAG 24.02.2021 - 7 ABR 38/19 - Rn. 38; BAG 17.05.2017 - 7 ABR 22/15, Rn. 43; LAG Baden-Württemberg 30.10.2012 - 15 TaBV 1/12).
  • ArbG Wiesbaden, 04.11.2021 - 5 BV 3/21
    Eine verfahrensfehlerhafte Wahl muss nur dann nicht widerholt werden, wenn sich konkret feststellen lässt, dass auch bei der Einhaltung der Wahlvorschriften kein anderes Wahlergebnis erzielt worden wäre (vgl. ständige Rechtsprechung vgl. nur BAG, Beschluss vom 24. Februar 2021 - 7 ABR 38/19 - juris).
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