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   BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90   

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BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90 (https://dejure.org/1991,1792)
BAG, Entscheidung vom 29.05.1991 - 4 AZR 539/90 (https://dejure.org/1991,1792)
BAG, Entscheidung vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 (https://dejure.org/1991,1792)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Wärmeverbundsystem im Rahmen der Sozialkassentarifverträge - Konkurrenz von Malerhandwerk und Lackiererhandwerk zum Baugewerbe - Anspruch auf Erteilung von Auskünften

  • archive.org
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Wärmeverbundsystem und Sozialkassentarifverträge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1992, 40 (Ls.)
  • BB 1991, 2163
 
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Wird zitiert von ... (16)Neu Zitiert selbst (3)

  • BAG, 05.09.1990 - 4 AZR 82/90

    Heizungs- und Lüftungsbau als Baugewerbe

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90
    Denn nach dieser Auslegung wäre das gesamte Maler- und Lackiererhandwerk ein Teil des Baugewerbes im Sinne der Sozialkassentarifverträge des Baugewerbes und unterfiele - soweit dort keine ausdrückliche Ausnahmeregelung in § 1 Abs. 2 Abschn. VII gegeben ist - dem Geltungsbereich des VTV-Bau (vgl. BAG Urteil vom 5. September 1990 - 4 AZR 82/90 - zur Veröffentlichung in der Fachpresse vorgesehen).
  • BAG, 06.05.1987 - 4 AZR 641/86

    Entschädigung nach unterlassener Auskunftserteilung - Ermittlung der Höhe der

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90
    Die für den Fall der Nichterfüllung des Auskunftsanspruchs begehrte Entschädigung kann die Klägerin nach § 61 Abs. 2 ArbGG verlangen; deren Höhe ist nach der Rechtsprechung des Senats (BAG Urteil vom 6. Mai 1987 - 4 AZR 641/86 - AP Nr. 7 zu § 61 ArbGG 1979, m.w.N.) mit 80 % des zu erwartenden Zahlungsanspruchs zu berechnen.
  • BAG, 18.01.1984 - 4 AZR 13/82

    Fahrbahnmarkierung - Straßenbau - Malerbranche - Malerhandwerk - BRTV-Bau

    Auszug aus BAG, 29.05.1991 - 4 AZR 539/90
    Deshalb ist für die Auslegung dieses Begriffs davon auszugehen, daß die Tarifvertragsparteien ihn so verwendet haben, wie er von den beteiligten Berufskreisen, den die Fachsprache prägenden Berufsbildern und den berufsrechtlichen Bestimmungen verstanden wird (vgl. BAG Urteil vom 18. Januar 1984 - 4 AZR 13/82 - AP Nr. 59 zu § 1 TVG, Tarifverträge: Bau).
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 107/97

    Eingruppierung eines Angestellten im Schwimmbrückendienst

    Verwenden die Tarifvertragsparteien in einer Tarifnorm einen Fachbegriff, ist im Zweifel anzunehmen, daß dieser auch im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (Bestätigung der Rechtsprechung des Senats, z. B. Urteil vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, wonach dann, wenn die Tarifvertragsparteien einen bestimmten Fachbegriff in eine Tarifnorm einführen, im Zweifel anzunehmen ist, daß er auch im Geltungsbereich dieses Tarifvertrages in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. Senatsurteile vom 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP Nr. 5 zu § 1 Tarifverträge: Seeschiffahrt, m.w.N.; vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler).

  • BAG, 19.07.2000 - 10 AZR 918/98

    Sozialkassentarifverträge - Wärmedämmverbundarbeiten

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung (BAG 19. Juli 1995 - 10 AZR 107/95 - nv.; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5).
  • BAG, 22.01.1997 - 10 AZR 223/96

    Baugewerbliche Tätigkeiten - Bautenschutzarbeiten - Betrieb des Maler- und

    e) Die entgegenstehende bisherige Rechtsprechung des Vierten Senats des Bundesarbeitsgerichts (Urteil vom 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler), nach der unter dem Begriff "Baugewerbe" im Sinne des mit dem § 1 RTV-Maler weitgehend gleichlautenden § 1 Nr. 2 des Tarifvertrages über das Verfahren für den Urlaub und die Zusatzversorgung im Maler- und Lackiererhandwerk vom 28. Dezember 1983 i.d.F. vom 14. Dezember 1984 nur die baugewerblichen Leistungen der Putzer und Stukkateure zu verstehen sind, gibt der Senat auf.
  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 841/09

    Arbeitszeit - nichtärztliche Beschäftigte an Reha-Kliniken

    Auch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach dann, wenn eine Tarifnorm einen bestimmten Fachbegriff enthält, im Zweifel anzunehmen ist, dass dieser im Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. BAG 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschifffahrt Nr. 5; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6) .
  • BAG, 29.09.2004 - 10 AZR 89/04

    Verpflegungspauschale - Fahrentschädigung - Lokrangierführer

    Zwar definiert der Tarifvertrag den Begriff der Fahrtätigkeit nicht selbst, verwendet aber einen Fachbegriff, so dass anzunehmen ist, dass dieser auch für die Anwendung des Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung gelten soll (BAG 30. März 2000 - 6 AZR 636/98 - ZTR 2001, 73; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5).
  • LAG Hessen, 05.09.1994 - 16 Sa 597/94

    Geltungsbereich der Bautarifverträge; Auskunftsanrpruch der Einzugsstelle für die

    (im Anschluß an BAG vom 295, 1991, 4 AZR 539/90 = AP Nr. 5 zu § 1 TVG Terifverträge: Maler).

    Das Arbeitsgericht hat die Klage mit Urteil vom 9.3.1994 unter Bezugnahme auf die Entscheidung des BAG vom 29.1.1991 - 4 AZR 539/90 (AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) mit der Begründung abgewiesen, der Betrieb der Beklagten sei ein von den Sozialkassentarifverträgen des Baugewerbes ausdrücklich ausgenommener Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks.

  • BAG, 19.05.2011 - 6 AZR 842/09

    Reha-Klinik als sonstiges Krankenhaus im Sinne des TV-L

    Auch entspricht es der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts, wonach dann, wenn eine Tarifnorm einen bestimmten Fachbegriff enthält, im Zweifel anzunehmen ist, dass dieser im Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. BAG 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Seeschifffahrt Nr. 5; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6) .
  • BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 489/00

    Überbrückungsbeihilfe - Anknüpfleistung - Selbständiger

    Dies entspricht der ständigen Rechtsprechung, wonach dann, wenn eine Tarifnorm einen bestimmten Fachbegriff enthält, im Zweifel anzunehmen ist, daß dieser im Geltungsbereich des betreffenden Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung Geltung haben soll (vgl. BAG 9. November 1988 - 4 AZR 409/88 - AP TVG § 1Tarifverträge: Seeschiffahrt Nr. 5; 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5; 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6, zu I 5.1. 1 der Gründe).
  • BAG, 19.07.1995 - 10 AZR 107/95

    Verpflichtung zur Auskunftserteilung gegenüber der Sozialzusatzversorgungskasse

    Der Vierte Senat des Bundesarbeitsgerichts hat in seinem Urteil vom 29. Mai 1991 (- 4 AZR 539/90 - AP Nr. 5 zu § 1 TVG Tarifverträge: Maler) festgestellt, daß ein Betrieb der arbeitszeitlich weit überwiegend Wärme Verbundsysteme zur Mauerisolierung herstellt und dabei Dämmschichten aus Polystyrol-Hartschaum oder Polyurethan-Hartschaum mit einer Klebemasse auf Mauern aufklebt und ggf. dort noch zusätzlich befestigt und anschließend diese Dämmstoffe mit einer Armierungsmasse beschichtet, um dann noch eine Schlußbeschichtung anzubringen, ein Betrieb des Maler- und Lackiererhandwerks ist.
  • BAG, 30.03.2000 - 6 AZR 636/98

    Doppelte Haushaltsführung von Nichtverheirateten

    Dann ist im Zweifel anzunehmen, daß dieser auch für die Anwendung des Tarifvertrags in seiner allgemeinen fachlichen Bedeutung gelten soll (BAG 29. Mai 1991 - 4 AZR 539/90 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Maler Nr. 5; BAG 13. Mai 1998 - 4 AZR 107/97 - BAGE 89, 6).
  • LAG Rheinland-Pfalz, 19.03.1999 - 6 Ta 48/99

    Berücksichtigung des unechten oder uneigentlichen Weiterbeschäftigungsantrag bei

  • LAG Hessen, 04.05.1992 - 16 Sa 1922/91

    Tarifliche Auskunftsverpflichtungen eines Arbeitgebers an die Einzugsstelle für

  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 108/97
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 110/97
  • BAG, 13.05.1998 - 4 AZR 109/97
  • LAG Berlin, 04.02.1997 - 3 Sa 96/96

    Tarifvertrag; Maler; Lackierer; Handwerk; Betrieb

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