Rechtsprechung
BFH, 03.11.2005 - IX B 110/05 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 21 Abs. 1; HGB § 255 Abs. 2
Herstellungskosten für Gebäude; vergebliche Planungskosten - datenbank.nwb.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG München, 10.06.2005 - 8 K 1515/04
- BFH, 03.11.2005 - IX B 110/05
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 09.09.1980 - VIII R 44/78
Einkommensteuer - Konkurs - Hausbau
Auszug aus BFH, 03.11.2005 - IX B 110/05
Wenn danach nicht positiv festgestellt werden muss, dass die bisherigen Planungen dem tatsächlich errichteten Gebäude dienten, so ist die damit verbundene "Vereinfachung" Folge der (typisierenden) Überlegung, dass bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des ursprünglich geplanten und des später errichteten Bauwerks (hier die geplante und dann auch vollzogene Errichtung einer Betriebshalle) grundsätzlich auch die Kosten der ursprünglichen Planung wertbestimmend in das Gebäude eingehen (vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1980 VIII R 44/78, BFHE 131, 479, BStBl II 1981, 418;… BFH-Beschluss vom 2. November 2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592). - BFH, 02.11.2000 - IX B 95/00
Vergebliche Planungskosten
Auszug aus BFH, 03.11.2005 - IX B 110/05
Wenn danach nicht positiv festgestellt werden muss, dass die bisherigen Planungen dem tatsächlich errichteten Gebäude dienten, so ist die damit verbundene "Vereinfachung" Folge der (typisierenden) Überlegung, dass bei gleichem Zweck und bei gleicher Bauart des ursprünglich geplanten und des später errichteten Bauwerks (hier die geplante und dann auch vollzogene Errichtung einer Betriebshalle) grundsätzlich auch die Kosten der ursprünglichen Planung wertbestimmend in das Gebäude eingehen (vgl. BFH-Urteil vom 9. September 1980 VIII R 44/78, BFHE 131, 479, BStBl II 1981, 418; BFH-Beschluss vom 2. November 2000 IX B 95/00, BFH/NV 2001, 592). - BFH, 30.08.1994 - IX R 2/90
Schadensersatzleistungen wegen Vertragsrücktritts als Herstellungskosten
Auszug aus BFH, 03.11.2005 - IX B 110/05
Das FG ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. insbesondere das Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, m.w.N.) davon ausgegangen, dass vergebliche Planungskosten nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes gehören, wenn es sich bei den ursprünglich geplanten Gebäuden (hier den Hallen 1 und 2) und dem dann tatsächlich errichteten Gebäude (Halle 3) nach Zweck und Bauart um völlig verschiedene Bauwerke handelt. - BFH, 26.08.1994 - I B 35/94
Progressionsvorbehalt bei steuerfreien Einkünften aus einer Tätigkeit beim …
Auszug aus BFH, 03.11.2005 - IX B 110/05
Das FG ist in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs --BFH-- (vgl. insbesondere das Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, m.w.N.) davon ausgegangen, dass vergebliche Planungskosten nur dann nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes gehören, wenn es sich bei den ursprünglich geplanten Gebäuden (hier den Hallen 1 und 2) und dem dann tatsächlich errichteten Gebäude (Halle 3) nach Zweck und Bauart um völlig verschiedene Bauwerke handelt.
- BFH, 19.12.2007 - IX R 50/07
Bindungswirkung der steuerrechtlichen Einordnung von Planungskosten als …
Handelt es sich bei dem ursprünglich geplanten Gebäude und bei dem tatsächlich errichteten Gebäude nach Zweck und Bauart um zwei völlig verschiedene Bauwerke und dient daher die erste Planung in keiner Weise der Errichtung des neuen Gebäudes, so gehören vergebliche Planungskosten nicht zu den Herstellungskosten des Gebäudes (…BFH-Urteil vom 30. August 1994 IX R 2/90, BFH/NV 1995, 381, m.w.N.; BFH-Beschluss vom 3. November 2005 IX B 110/05, BFH/NV 2006, 295), sondern zu den Werbungskosten (ständige Rechtsprechung, vgl. in diesem Zusammenhang BFH-Urteil vom 13. November 1973 VIII R 157/70, BFHE 110, 556, BStBl II 1974, 161).