Rechtsprechung
   BFH, 03.12.2014 - X B 91/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,44650
BFH, 03.12.2014 - X B 91/14 (https://dejure.org/2014,44650)
BFH, Entscheidung vom 03.12.2014 - X B 91/14 (https://dejure.org/2014,44650)
BFH, Entscheidung vom 03. Dezember 2014 - X B 91/14 (https://dejure.org/2014,44650)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,44650) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (12)

  • lexetius.com

    Divergenz bei Abweichung des FG-Urteil von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörper desselben FG

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 115 Abs 2 Nr 1, FGO § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2, FGO § 116 Abs 3 S 3
    Divergenz bei Abweichung des FG-Urteil von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörper desselben FG

  • Bundesfinanzhof

    Divergenz bei Abweichung des FG-Urteil von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörper desselben FG

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, § 115 Abs 2 Nr 2 Alt 2 FGO, § 116 Abs 3 S 3 FGO
    Divergenz bei Abweichung des FG-Urteil von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörper desselben FG

  • IWW

    § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO, § 115 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 135 Abs. 2 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 FGO

  • rewis.io

    Divergenz bei Abweichung des FG-Urteil von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörper desselben FG

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • rechtsportal.de

    FGO § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alt. 2
    Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde mangels Darlegung eines Divergenzfalls

  • datenbank.nwb.de

    Schlüssige Darlegung einer Divergenz; Vorliegen einer Divergenz bei Abweichung des FG-Urteils von einer Entscheidung eines anderen Spruchkörpers desselben FG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • FG Niedersachsen, 16.10.2012 - 3 K 10451/11

    Steuerliche Neubewertung eines Altenteilsvertrages bei Aufgabe der selbst

    Auszug aus BFH, 03.12.2014 - X B 91/14
    Die Revision ist nicht wegen Divergenz der angefochtenen Entscheidung zum Urteil des 3. Senats des Niedersächsischen FG vom 16. Oktober 2012  3 K 10451/11 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 284) bzw. zum Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) zuzulassen.

    Die behauptete Abweichung des FG-Urteils zu der Entscheidung in EFG 2013, 284 und zum Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 liegt nicht vor.

    b) Im Streitfall haben die Kläger zwar die Entscheidung des Niedersächsischen FG in EFG 2013, 284 und den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 genau bezeichnet.

    Im Streitfall hatte das FG jedenfalls einen völlig anderen Sachverhalt zu beurteilen als das Niedersächsische FG im Urteil in EFG 2013, 284.

    Während der Kläger im Streitfall die vom Vater übernommene vermietete Eigentumswohnung zuerst in Kapitalanlagen surrogiert und diese später zum Erwerb einer Ferienwohnung eingesetzt hat, hat der Kläger in dem der Entscheidung in EFG 2013, 284 zugrunde liegenden Fall das übernommene Vermögen nicht veräußert, sondern nur die aktive Bewirtschaftung der übernommenen Landwirtschaft aufgegeben, die zum Hof gehörenden Flächen verpachtet sowie anstelle der vereinbarten Sachleistungen Geldleistungen erbracht.

  • BFH, 12.05.2003 - GrS 1/00

    Vermögensübertragung gegen Versorgungsleistungen

    Auszug aus BFH, 03.12.2014 - X B 91/14
    Die Revision ist nicht wegen Divergenz der angefochtenen Entscheidung zum Urteil des 3. Senats des Niedersächsischen FG vom 16. Oktober 2012  3 K 10451/11 (Entscheidungen der Finanzgerichte --EFG-- 2013, 284) bzw. zum Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 12. Mai 2003 GrS 1/00 (BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95) zuzulassen.

    Die behauptete Abweichung des FG-Urteils zu der Entscheidung in EFG 2013, 284 und zum Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 liegt nicht vor.

    b) Im Streitfall haben die Kläger zwar die Entscheidung des Niedersächsischen FG in EFG 2013, 284 und den Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 genau bezeichnet.

    Eine Divergenz zum Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 202, 464, BStBl II 2004, 95 liegt schon deshalb nicht vor, weil der Große Senat des BFH die Frage, ob die Abziehbarkeit der Versorgungsleistungen nach der Veräußerung des übergebenen Vermögens endet, ausdrücklich offengelassen hat (vgl. C.II.6.e).

  • BFH, 15.02.2012 - IV B 126/10

    Qualifizierter Rechtsanwendungsfehler bei Vertragsauslegung

    Auszug aus BFH, 03.12.2014 - X B 91/14
    Ein solcher materiell-rechtlicher Fehler (vgl. insoweit die ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774, m.w.N.), läge er denn vor, vermag die Revisionszulassung grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. April 2008 IX B 15/08, BFH/NV 2008, 1350).
  • BFH, 10.05.2012 - X B 57/11

    Fehlen einer Gewinnerzielungsabsicht - Fehlende Eignung zur nachhaltigen

    Auszug aus BFH, 03.12.2014 - X B 91/14
    a) Zur schlüssigen Darlegung einer Divergenzrüge nach § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO) gehört u.a. eine hinreichend genaue Bezeichnung der vermeintlichen Divergenzentscheidung sowie die Gegenüberstellung tragender, abstrakter Rechtssätze aus dem angefochtenen Urteil des FG einerseits und aus den behaupteten Divergenzentscheidungen andererseits, um eine Abweichung deutlich erkennbar zu machen (vgl. Senatsbeschluss vom 10. Mai 2012 X B 57/11, BFH/NV 2012, 1307, m.w.N.).
  • BFH, 26.06.2014 - X B 215/13

    Anforderungen an die Unterzeichnung eines bestimmenden Schriftsatzes -

    Auszug aus BFH, 03.12.2014 - X B 91/14
    Zwar findet sich in einer Vielzahl der Entscheidungen des BFH der Hinweis: "Eine Zulassung der Revision gemäß § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO setzt voraus, dass das FG bei gleichem oder vergleichbarem Sachverhalt in einer entscheidungserheblichen Rechtsfrage eine andere Auffassung vertritt als der Gerichtshof der Europäischen Union, der BFH, das Bundesverfassungsgericht, der Gemeinsame Senat der obersten Gerichtshöfe des Bundes, ein anderes oberstes Bundesgericht oder ein anderes FG" (z.B. Senatsbeschluss vom 26. Juni 2014 X B 215/13, BFH/NV 2014, 1568).
  • BFH, 29.04.2008 - IX B 15/08

    Nichtzulassungsbeschwerde: Fehlerhafte Rechtsanwendung, Sachaufklärung,

    Auszug aus BFH, 03.12.2014 - X B 91/14
    Ein solcher materiell-rechtlicher Fehler (vgl. insoweit die ständige BFH-Rechtsprechung, z.B. Beschluss vom 15. Februar 2012 IV B 126/10, BFH/NV 2012, 774, m.w.N.), läge er denn vor, vermag die Revisionszulassung grundsätzlich nicht zu rechtfertigen (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 29. April 2008 IX B 15/08, BFH/NV 2008, 1350).
  • BFH, 05.02.2015 - X B 117/14

    Aufhebung von DDR-Steuerbescheiden - Voraussetzungen und Beweisgrundsätze -

    Für diesen Fall ist aber bereits höchstrichterlich entschieden, dass zur Wahrung der Rechtseinheit auch derartige Binnendivergenzen dem Revisionszulassungsgrund des § 115 Abs. 2 Nr. 2 Alternative 2 FGO unterfallen (vgl. zuletzt Senatsbeschluss vom 3. Dezember 2014 X B 91/14, unter 2., www.bundesfinanzhof.de/entscheidungen, Datum der Veröffentlichung: 28. Januar 2015; Lange in Hübschmann/Hepp/Spitaler, § 115 FGO Rz 174; Seer in Tipke/Kruse, Abgabenordnung, Finanzgerichtsordnung, § 115 FGO Rz 67, jeweils m.w.N.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht