Finanzgerichtsordnung
Dritter Teil - Kosten und Vollstreckung (§§ 135 - 154) |
Abschnitt I - Kosten (§§ 135 - 149) |
(1) Der unterliegende Beteiligte trägt die Kosten des Verfahrens.
(2) Die Kosten eines ohne Erfolg eingelegten Rechtsmittels fallen demjenigen zur Last, der das Rechtsmittel eingelegt hat.
(3) Dem Beigeladenen können Kosten nur auferlegt werden, soweit er Anträge gestellt oder Rechtsmittel eingelegt hat.
(4) Die Kosten des erfolgreichen Wiederaufnahmeverfahrens können der Staatskasse auferlegt werden, soweit sie nicht durch das Verschulden eines Beteiligten entstanden sind.
(5) 1Besteht der kostenpflichtige Teil aus mehreren Personen, so haften diese nach Kopfteilen. 2Bei erheblicher Verschiedenheit ihrer Beteiligung kann nach Ermessen des Gerichts die Beteiligung zum Maßstab genommen werden.
Rechtsprechung zu § 135 FGO
39.336 Entscheidungen zu § 135 FGO in unserer Datenbank:
- FG Hessen, 20.01.2022 - 11 V 1077/21
Zur Sicherheitsleistung bei Aussetzung der Vollziehung des Folgebescheids
- BFH, 27.11.2019 - III R 28/17
Kindergeld für behinderte Kinder; keine Berücksichtigung des Kindergelds als ...
- FG Hamburg, 20.03.2019 - 4 K 227/15
Keine Energiesteuerentlastung für thermische Abluftbehandlung
- FG Baden-Württemberg, 05.04.2017 - 4 K 3005/14
Erzielt der Betreiber einer Photovoltaikanlage bei deren Veräußerung Einkünfte ...
- BFH, 08.09.2016 - III R 27/15
Berufsausbildung durch berufsbegleitendes Studium beim Kindergeld
- FG Münster, 21.06.2021 - 10 V 473/21
Vollstreckung - Gerichtliche Anordnung einer Aussetzung der Vollziehung gegen ...
- FG Düsseldorf, 26.04.2018 - 11 K 789/14
Klage gegen die Zurechnung von Gewinnanteilen aus einer früheren Tätigkeit als ...
Zum selben Verfahren:
- BFH, 20.07.2021 - VIII R 21/18
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen für das ...
- BFH, 20.07.2021 - VIII R 21/18
- FG Sachsen, 08.07.2014 - 6 Ko 948/14
25% des Wertes der Hauptsache als Gegenstandswert eines finanzgerichtlichen ...
- FG Düsseldorf, 13.11.2013 - 4 K 788/13
Schenkungsteuer: Beteiligung eines Berufsträgers an WP/StB-Gesellschaft im ...