Finanzgerichtsordnung
| Dritter Teil - Kosten und Vollstreckung (§§ 135 - 154) |
| Abschnitt I - Kosten (§§ 135 - 149) |
(1) 1Wird die Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren nach § 63 Absatz 3 des Gerichtskostengesetzes geändert, so kann das Gericht seine getroffene Kostenentscheidung von Amts wegen ändern. 2Wird die Kostenentscheidung nach Satz 1 geändert, ist auch eine bereits erfolgte Kostenfestsetzung von Amts wegen zu ändern.
(2) 1Für die Entscheidung nach Absatz 1 Satz 1 gilt § 107 Absatz 2 entsprechend. 2Vor der Entscheidung sind die Beteiligten zu hören. 3Die Änderung der Kostenentscheidung ist nur innerhalb von sechs Monaten zulässig, nachdem die Änderung der Wertfestsetzung Rechtskraft erlangt hat. 4Die Änderung der Kostenentscheidung hat keine Änderung der übrigen Teile des Urteils oder des Beschlusses zur Folge.
(3) 1Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 1 sind unanfechtbar. 2Auf Entscheidungen nach Absatz 1 Satz 2 ist § 149 Absatz 2 bis 4 anzuwenden.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen vom 08.12.2025
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.07.2026 | Gesetz zur Änderung des Zuständigkeitsstreitwerts der Amtsgerichte, zum Ausbau der Spezialisierung der Justiz in Zivilsachen sowie zur Änderung weiterer prozessualer Regelungen | 08.12.2025 |
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Rechtsprechung zu § 146 FGO
64 Entscheidungen zu § 146 FGO in unserer Datenbank:
- FG Bremen, 20.04.2016 - 1 K 88/13
Voraussetzungen für eine Schätzung der Betriebseinnahmen der GbR als Grundlage ...
- BFH, 25.07.1978 - VII R 69/76
Antrag auf Bestimmung des Streitwerts - Rechtsschutzbedürfnis - Kostenbeamte - ...
- BFH, 18.11.1970 - I B 31/70
Staatskasse - Gläubigerin einer Kostenforderung - Streitwertbeschluß des FG - ...
- BFH, 22.05.1970 - IV B 81/67
Kostenverfügung des Kostenbeamten - Beschwerde - Ansatz des Streitwertes
- BFH, 31.01.1967 - VI B 30/66
Beschwerde gegen eine vom Finanzamt verzögerte Streitwertfestsetzung
- BFH, 16.11.1973 - III B 21/73
Beschwerdeverfahren - Streitwertfestsetzung - Bindung des Gerichtes - Antrag - ...
- BFH, 10.03.1972 - III B 28/70
Rechtsschutzbedürfnis - Festsetzung des Streitwerts - Höhe des Streitwerts - ...
- BFH, 19.06.1970 - II B 27/68
Prozeßbevollmächtigter - Rechtsanwälte - Eigenes Beschwerderecht - Gerichtliche ...
- BFH, 22.03.1972 - II B 14/71
Anfechtung einer Kostenentscheidung - Gegenstand der Anfechtung - Entscheidung ...
- BFH, 23.06.1972 - VI B 57/71
Beschluß des FG - Änderung des Streitwerts - Ablehnung von Amts wegen - ...
Querverweise
Auf § 146 FGO verweisen folgende Vorschriften:
- Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
- Angelegenheit
- § 19 (Rechtszug; Tätigkeiten, die mit dem Verfahren zusammenhängen)