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   BFH, 05.12.2006 - XI B 137/06   

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https://dejure.org/2006,37658
BFH, 05.12.2006 - XI B 137/06 (https://dejure.org/2006,37658)
BFH, Entscheidung vom 05.12.2006 - XI B 137/06 (https://dejure.org/2006,37658)
BFH, Entscheidung vom 05. Dezember 2006 - XI B 137/06 (https://dejure.org/2006,37658)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Möglichkeit der Qualifizierung von Gewinnanteilen eines an einer GbR beteiligten Freiberuflers i.S. von § 18 Abs. 1 Nr. 1 S. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) als freiberufliche Einkünfte bei gleichzeitiger Beteiligung einer nicht freiberuflichen Erbengemeinschaft an der GBR

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BFH, 29.07.2003 - V B 211/01

    Tatbestandsberichtigung

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - XI B 137/06
    Daher muss der Beschwerdeführer mit seiner Verfahrensrüge dartun, aufgrund welcher konkreten Umstände seines Falls das dem FG hierfür eingeräumte Ermessen ausnahmsweise auf Null reduziert gewesen sein soll, die Aussetzung des Verfahrens also aufgrund der besonderen Umstände des Falls die einzig richtige Entscheidung gewesen wäre (z.B. BFH-Beschlüsse vom 5. März 2003 VII B 381/02, BFH/NV 2003, 931; vom 8. April 2003 XI B 79/00, BFH/NV 2003, 1585, m.w.N.; vom 29. Juli 2003 V B 211/01, BFH/NV 2004, 57).

    Sind die tatsächlichen Grundlagen der Entscheidung im Urteil falsch dargestellt, so ist dieser Mangel mit dem --gemäß § 108 FGO innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung des Urteils zu stellenden-- Antrag auf Tatbestandsberichtigung geltend zu machen (vgl. BFH-Beschlüsse in BFH/NV 2004, 57; vom 29. September 2003 IX B 64/03, BFH/NV 2004, 10).

  • BFH, 05.07.1990 - GrS 2/89

    1. Erbfall und Erbauseinandersetzung bilden für die Einkommensbesteuerung keine

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - XI B 137/06
    Auch macht es keinen Unterschied, ob es sich bei dem Gesellschafter um eine berufsfremde natürliche Person handelt oder um eine nicht auf Dauer angelegte Erbengemeinschaft, der Berufsfremde angehören und die deshalb eine freiberufliche Tätigkeit des Erblassers nicht fortführen kann (vgl. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 5. Juli 1990 GrS 2/89, BFHE 161, 332, BStBl II 1990, 837; BFH-Urteil vom 14. Dezember 1993 VIII R 13/93, BFHE 174, 503, BStBl II 1994, 922).
  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvR 246/98

    Gewerbliche Qualifikation der Einkünfte eines Einzelunternehmers nach

    Auszug aus BFH, 05.12.2006 - XI B 137/06
    Insbesondere fehlt eine Auseinandersetzung mit dem jüngsten Beschluss des BVerfG zu § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG vom 26. Oktober 2004 2 BvR 246/98 (BFH/NV 2005, Beilage 3, 259), demzufolge § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG nicht den Gleichbehandlungsgrundsatz gemäß Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) verletzt und daher verfassungsgemäß ist.
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