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   BFH, 07.03.2005 - V B 246/03   

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https://dejure.org/2005,17288
BFH, 07.03.2005 - V B 246/03 (https://dejure.org/2005,17288)
BFH, Entscheidung vom 07.03.2005 - V B 246/03 (https://dejure.org/2005,17288)
BFH, Entscheidung vom 07. März 2005 - V B 246/03 (https://dejure.org/2005,17288)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Judicialis

    FGO § 96 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 115 Abs. 2; ; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

    Keine Revisionszulassung wegen grundsätzlicher Bedeutung oder Verfahrensfehlern bei Geltendmachung einer unzutreffenden Tatsachenwürdigung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BFH, 12.07.2004 - V B 236/03

    NZB: Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 07.03.2005 - V B 246/03
    a) Soweit der Kläger rügt, das FG habe die im Gerichtssaal anwesende Buchhalterin zum Inhalt der Besprechung vom 22. Januar 2002 vernehmen müssen, hätte es u.a. der Darlegung bedurft, warum der Kläger nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt, das Unterlassen der Beweiserhebung gerügt hat und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478; vom 12. Juli 2004 V B 236/03, BFH/NV 2004, 1660).

    Damit macht der Kläger aber keinen Verfahrensmangel geltend, sondern wendet sich gegen die sachliche Richtigkeit der Vorentscheidung; die Zulassung der Revision kann hierdurch nicht erreicht werden (vgl. u.a. BFH-Beschluss in BFH/NV 2004, 1660, m.w.N.).

  • BFH, 14.03.2000 - V B 23/00

    Vorsteuerabzug; umsatzlos gebliebener Unternehmer

    Auszug aus BFH, 07.03.2005 - V B 246/03
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung, ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, konkret auf die Rechtsfrage eingehen, ihre über den Streitfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit dartun und ferner ausführen, warum die Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts der revisionsgerichtlichen Klärung bedarf (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2004 V B 132/03, BFH/NV 2004, 987; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).
  • BFH, 22.10.2002 - VII B 178/02

    Grundsätzliche Bedeutung; Tarifierung

    Auszug aus BFH, 07.03.2005 - V B 246/03
    An einer revisiblen Rechtsfrage fehlt es, wenn die Entscheidung des Streitfalls nur von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse abhängt (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2002 V B 148/02, BFH/NV 2003, 351; vom 22. Oktober 2002 VII B 178/02, BFH/NV 2003, 214).
  • BFH, 16.01.2004 - V B 132/03

    Vorsteuerabzug - sog. Pro-Forma-Rechnung

    Auszug aus BFH, 07.03.2005 - V B 246/03
    Zur Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache muss der Beschwerdeführer in der Beschwerdebegründung, ausgehend von der höchstrichterlichen Rechtsprechung, konkret auf die Rechtsfrage eingehen, ihre über den Streitfall hinausgehende Bedeutung für die Allgemeinheit dartun und ferner ausführen, warum die Frage zur Erhaltung der Einheitlichkeit der Rechtsprechung oder für die Fortentwicklung des Rechts der revisionsgerichtlichen Klärung bedarf (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 16. Januar 2004 V B 132/03, BFH/NV 2004, 987; vom 14. März 2000 V B 23/00, BFH/NV 2000, 1148).
  • BFH, 08.11.2000 - XI B 38/00

    Divergenz; Verfahrensmangel

    Auszug aus BFH, 07.03.2005 - V B 246/03
    a) Soweit der Kläger rügt, das FG habe die im Gerichtssaal anwesende Buchhalterin zum Inhalt der Besprechung vom 22. Januar 2002 vernehmen müssen, hätte es u.a. der Darlegung bedurft, warum der Kläger nicht von sich aus einen entsprechenden Beweisantrag gestellt, das Unterlassen der Beweiserhebung gerügt hat und inwieweit die als unterlassen gerügte Beweiserhebung zu einer anderen Entscheidung hätte führen können (vgl. z.B. BFH-Beschlüsse vom 8. November 2000 XI B 38/00, BFH/NV 2001, 478; vom 12. Juli 2004 V B 236/03, BFH/NV 2004, 1660).
  • BFH, 29.11.2002 - V B 148/02

    Vorsteuerabzug; Absicht der steuerpflichtigen Verwendung der Eingangsumsätze

    Auszug aus BFH, 07.03.2005 - V B 246/03
    An einer revisiblen Rechtsfrage fehlt es, wenn die Entscheidung des Streitfalls nur von der Würdigung der tatsächlichen Verhältnisse abhängt (vgl. z.B. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 29. November 2002 V B 148/02, BFH/NV 2003, 351; vom 22. Oktober 2002 VII B 178/02, BFH/NV 2003, 214).
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