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   BFH, 08.11.1977 - VI R 42/75   

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https://dejure.org/1977,662
BFH, 08.11.1977 - VI R 42/75 (https://dejure.org/1977,662)
BFH, Entscheidung vom 08.11.1977 - VI R 42/75 (https://dejure.org/1977,662)
BFH, Entscheidung vom 08. November 1977 - VI R 42/75 (https://dejure.org/1977,662)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Kosten - Genehmigung zur Auswanderung - Nachträgliche Erteilung - Außergewöhnliche Belastung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1969) § 33

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kosten einer nachträglichen amtlichen Genehmigung zur Auswanderung aus der CSSR regelmäßig keine außergewöhnliche Belastung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

In Nachschlagewerken

  • smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
    Außergewöhnliche Belastungen
    Die einzelnen Anwendungsfälle - ABC-Aufzählung
    Auswanderung

Papierfundstellen

  • BFHE 124, 34
  • DB 1978, 919
  • BStBl II 1978, 147
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 16.05.1975 - VI R 132/72

    Aufwendungen für Besuchsfahrten zu dem eine Heilkur durchführenden Ehegatten

    Auszug aus BFH, 08.11.1977 - VI R 42/75
    Es müssen vielmehr besondere Umstände hinzukommen, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, im privaten Lebensbereich entstandene Aufwendungen eines Steuerpflichtigen steuerlich als außergewöhnliche Belastung teilweise der Allgemeinheit aufzubürden (Urteil des BFH vom 16. Mai 1975 VI R 132/72, BFHE 116, 130, BStBl II 1975, 536).
  • BFH, 02.03.1984 - VI R 158/80

    Aufwendungen für Besuchsfahrten zum Ehegatten auch bei längerem

    Vielmehr müssen besondere Umstände hinzukommen, die es gerechtfertigt erscheinen lassen, im privaten Lebensbereich entstandene Aufwendungen eines Steuerpflichtigen als außergewöhnliche Belastung teilweise der Allgemeinheit aufzubürden (BFH- Urteil vom 8. November 1977 VI R 42/75, BFHE 124, 34, BStBl II 1978, 147).
  • FG Köln, 06.08.2002 - 2 K 4523/01

    Jurastudium eines Postbeamten des gehobenen Dienstes und Entrichtung einer

    Die Leistung aufgrund einer rechtlichen Verpflichtung ist vielmehr nur dann zwangsläufig, wenn die Verpflichtung selbst den Leistenden ohne seinen Willen getroffen hat, er sich ihr also nicht entziehen konnte (BFH-Urteile vom 18.11.1977 VI R 142/75, BFHE 124, 34, BStBl II 1978, 147; vom 19.5.1995 III R 12/92, BFHE 178, 207, BStBl II 1995, 774; FG Köln, Urteile vom 2.3.1995 2 K 3852/94, EFG 1995, 719 und vom 13.3.1997, 2 K 1517/96, EFG 1997 S. 884).

    Denn diese gehen in bezug auf die außergewöhnliche Belastung im Kern dahin, dass bestimmte (zwangsläufige) Aufwendungen "sozialisiert", also von der an sich betroffenen Privatperson auf die Allgemeinheit abgewälzt werden können (BFH, BFHE 124, 34, BStBl II 1978, 147).

  • BFH, 15.04.1992 - III R 11/91

    Keine außergewöhnliche Belastung durch Eheschließung im Ausland

    Der Senat weist aber darauf hin, daß nach der bisherigen Rechtsprechung des BFH Aufwendungen für die Genehmigung der - eigenen - Ausreise aus einem Land des Ostblocks grundsätzlich nicht als zwangsläufig anzusehen sind (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1977 VI R 42/75, BFHE 124, 34, BStBl II 1978, 147).
  • BFH, 28.04.1978 - VI R 145/75

    Zuwendung einer Waschmaschine an Schwägerin in der DDR keine außergewöhnliche

    Nach dieser Rechtsprechung ist auch nicht jede aus sittlichen Gründen verständliche Unterstützung eines nahen Angehörigen zwangsläufig (vgl. zuletzt Urteile vom 8. November 1977 VI R 42/75, BFHE 124, 34, BStBl II 1978, 147, und vom 18. November 1977 VI R 142/75, BFHE 124, 39, BStBl II 1978, 147).
  • FG Hamburg, 11.10.2013 - 5 K 140/11

    Einkommensteuer: Zur Abzugsfähigkeit von Aufwendungen als außergewöhnliche

    Entsprechendes gilt für Kosten einer nachträglichen Legalisierung einer nicht genehmigten Auswanderung, durch die die Möglichkeit des Besuchs der im Heimatland verbliebenen Angehörigen erreicht werden soll (BFH Urteil vom 08.11.1977 VI R 42/75, BStBl II 1978, 147).
  • BFH, 13.11.1987 - III R 263/83
    Im Ergebnis ebenso hat der BFH im Urteil vom 8. November 1977 VI R 42/75 (BFHE 124, 34 , BStBl II 1978, 147 ) den verständlichen Wunsch, die eigenen Angehörigen besuchen zu können, nicht als besonderen Umstand anerkannt, der es gerechtfertigt erscheinen lasse, im privaten Lebensbereich entstandene Aufwendungen eines Steuerpflichtigen steuerlich als außergewöhnliche Belastung teilweise der Allgemeinheit aufzubürden.
  • FG Rheinland-Pfalz, 22.01.1997 - 1 K 2531/94

    Einkommensteuer; doppelte Haushaltsführung eines ärztlichen Praxisvertreters

    Es sind keine Umstände vorgetragen oder erkennbar, die die Annahme rechtfertigen könnten, daß sich der Kläger und seine Ehefrau diesen Aufwendungen nicht entziehen konnten (vgl. BFH-Urteil vom 8. November 1977 VI R 42/75 , BStBl II 1978, 147; Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 15. Juni 1982 III 186/80, EFG 1983, 163).
  • FG München, 31.05.1995 - 1 K 1228/93

    Darlehensbeträge und Darlehenszinsen als abzugsfähige außergewöhnliche Belastung;

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  • FG München, 09.04.1997 - 1 K 2469/94

    Abzugsfähigkeit der finanziellen Unterstützung einer in Ungarn lebende Rentnerin

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  • BFH, 23.03.1984 - VI R 145/82
    NV: Ohne Vorliegen besonderer Umstände zwingen rechtliche, tatsächliche oder sittliche Gründe nicht dazu, Angehörigen (hier: Kindern) durch eigene Aufwendungen die Flucht aus Ländern des Ostblocks zu ermöglichen oder ihnen bei der Flucht zu helfen (entgegen Literatur; vgl. BFH-Urteil vom 8.11.1977 VI R 42/75).
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