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   BFH, 12.09.2002 - VII B 261/01   

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https://dejure.org/2002,12021
BFH, 12.09.2002 - VII B 261/01 (https://dejure.org/2002,12021)
BFH, Entscheidung vom 12.09.2002 - VII B 261/01 (https://dejure.org/2002,12021)
BFH, Entscheidung vom 12. September 2002 - VII B 261/01 (https://dejure.org/2002,12021)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Kostenfreie Übersendung - Amtliche Vordrucke - Steuererklärung - Grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache - Pflicht zur Selbstbeschaffung - Mitwirkungspflicht - Anspruch auf Übersendung

  • Judicialis

    UStG § 18 Abs. 3; ; AO 1977 § 151; ; AO 1977 § 150 Abs. 1; ; AO 1977 § 181 Abs. 2; ; AO 1977 § 150 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AO §§ 150 151; FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, 3
    Anspruch auf Übersendung amtlicher Steuererklärungsvordrucke

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BFH, 05.04.1995 - I B 126/94

    Ausdehnung des Prüfungszeitraums einer Außenprüfung zur Überprüfung

    Auszug aus BFH, 12.09.2002 - VII B 261/01
    Die streitige Rechtsfrage lässt sich ohne weiteres aus dem Gesetz beantworten (vgl. zu diesem Kriterium z.B. Bundesfinanzhof --BFH--, Beschluss vom 5. April 1995 I B 126/94, BFHE 177, 231, BStBl II 1995, 496, m.w.N.).
  • BFH, 10.09.2015 - X B 134/14

    Auslegung des Klageantrags - Befangenheitsgesuch - Aufnahme der Steuererklärung

    Daneben fehlt es an der Auseinandersetzung mit den insoweit im Schrifttum vertretenen Auffassungen, die ausgehend vom Gesetzeswortlaut die Regelung des § 151 AO als eine solche für besondere Ausnahmetatbestände verstehen, um etwaigen Härten begegnen zu können (vgl. statt aller: Heuermann in Hübschmann/ Hepp/Spitaler, AO, § 151 Rz 3a mit Hinweis auf den BFH-Beschluss vom 12. September 2002 VII B 261/01, BFH/NV 2003, 6).
  • FG München, 26.04.2016 - 12 K 1204/15

    Feststellung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb

    Soweit der Kläger vorträgt, dass die vom Senat im Urteil vom 26. Oktober 2010 zitierte Entscheidung des BFH in BFH/NV 2003, 6 auf den Streitfall nicht anwendbar sei, weil sie nicht zu der Frage eines Zuwenig an Mitunternehmerinitiative, sondern zu dem erforderlichen Minimum an Mitunternehmerrisiko ergangen sei, folgt der Senat dem ebenfalls nicht.
  • BFH, 23.11.2007 - V S 36/07

    Streitwertfestsetzung, Anhörungsrüge und Vertretungszwang

    Denn für die Streitwertfestsetzung besteht kein Vertretungszwang (BFH-Beschluss vom 12. September 2002 VII B 261/01, BFH/NV 2003, 6).
  • FG Hessen, 16.02.2005 - 7 K 1713/02

    Antragsveranlagung; Einkommensteuer; Steuererklärungsvordruck; Vordruck;

    Denn die Finanzverwaltung ist nur verpflichtet, die amtlichen Steuererklärungsvordrucke in öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten zur Verfügung zu stellen (vgl. dazu z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 12. September 2002 VII B 261/01 in BFH/NV 2003, 6).
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