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   BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80   

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https://dejure.org/1983,872
BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80 (https://dejure.org/1983,872)
BFH, Entscheidung vom 13.10.1983 - IV R 217/80 (https://dejure.org/1983,872)
BFH, Entscheidung vom 13. Oktober 1983 - IV R 217/80 (https://dejure.org/1983,872)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Simons & Moll-Simons

    GG Art. 100 Abs. 1; GDL § 12; EStG 1975 § 13a

  • Wolters Kluwer

    Entscheidungserheblichkeit - Mögliche Verfassungswidrigkeit - Normenkontrolle

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG (1975) § 13a; GDL § 12; GG Art. 100 Abs. 1

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Zur Frage der Entscheidungserheblichkeit einer möglichen Verfassungswidrigkeit der § 12 GDL und § 13a EStG a. F.

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 139, 514
  • BStBl II 1984, 198
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BVerfG, 19.12.1978 - 1 BvL 3/78

    Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Verfassungswidrigkeit der beanstandeten Vorschrift für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung entscheidungserheblich ist, ist grundsätzlich von der Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts auszugehen, sofern die Auffassung nicht offensichtlich unvertretbar ist (vgl. BVerfGE 20, 312; 33, 90; 43, 27; 50, 108).

    Das Verfahren der Normenkontrolle ist nur dann gerechtfertigt, wenn die Entscheidung der verfassungsrechtlichen Frage zur abschließenden Beurteilung des konkreten gerichtlichen Verfahrens unerläßlich ist (vgl. BVerfGE 50, 108).

  • BVerfG, 24.03.1976 - 1 BvL 7/74

    Anforderungen an eine Richtervorlage nach Art. 100 Abs. 1 GG

    Auszug aus BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80
    Hängt von der Vorlagefrage nicht unmittelbar die Entscheidung der eigentlichen Streitfrage ab, so ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob die Durchführung eines Normenkontrollverfahrens in der gegenwärtigen Verfahrenssituation notwendig und geeignet ist, das Verfahren sachlich zu fördern (vgl. BVerfGE 42, 42).
  • BFH, 14.10.1982 - IV R 54/79

    Landwirtschaft - Buchführungspflicht - Verpachtung - Einheitswert -

    Auszug aus BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80
    Die Vorschriften des § 12 GDL hat der Senat im Beschluß vom 14. Oktober 1982 IV R 54/79 (BFHE 136, 491, BStBl II 1983, 11) als Übergangsregelung noch für verfassungsgemäß angesehen; § 13 a EStG a. F. hatte er in seiner Äußerung nach § 82 Abs. 4 BVerfGG zum Vorlagebeschluß des Niedersächsischen FG vom 13. Oktober 1978 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1979, 28) wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG für verfassungswidrig gehalten.
  • BVerfG, 12.10.1976 - 1 BvL 18/75

    Verfassungsrechtliche Prüfung der Frage des "milderen Gesetzes"

    Auszug aus BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Verfassungswidrigkeit der beanstandeten Vorschrift für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung entscheidungserheblich ist, ist grundsätzlich von der Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts auszugehen, sofern die Auffassung nicht offensichtlich unvertretbar ist (vgl. BVerfGE 20, 312; 33, 90; 43, 27; 50, 108).
  • BVerfG, 19.10.1966 - 1 BvL 24/65

    Tariffähigkeit von Innungen

    Auszug aus BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Verfassungswidrigkeit der beanstandeten Vorschrift für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung entscheidungserheblich ist, ist grundsätzlich von der Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts auszugehen, sofern die Auffassung nicht offensichtlich unvertretbar ist (vgl. BVerfGE 20, 312; 33, 90; 43, 27; 50, 108).
  • FG Niedersachsen, 13.10.1978 - I 290/77
    Auszug aus BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80
    Die Vorschriften des § 12 GDL hat der Senat im Beschluß vom 14. Oktober 1982 IV R 54/79 (BFHE 136, 491, BStBl II 1983, 11) als Übergangsregelung noch für verfassungsgemäß angesehen; § 13 a EStG a. F. hatte er in seiner Äußerung nach § 82 Abs. 4 BVerfGG zum Vorlagebeschluß des Niedersächsischen FG vom 13. Oktober 1978 (Entscheidungen der Finanzgerichte 1979, 28) wegen Verstoßes gegen Art. 3 GG für verfassungswidrig gehalten.
  • BVerfG, 25.04.1972 - 1 BvL 38/69

    Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes bei der Regelung von Kinderfreibeträgen im

    Auszug aus BFH, 13.10.1983 - IV R 217/80
    Bei der Prüfung der Frage, ob die Verfassungswidrigkeit der beanstandeten Vorschrift für die im Ausgangsverfahren zu treffende Entscheidung entscheidungserheblich ist, ist grundsätzlich von der Rechtsansicht des vorlegenden Gerichts auszugehen, sofern die Auffassung nicht offensichtlich unvertretbar ist (vgl. BVerfGE 20, 312; 33, 90; 43, 27; 50, 108).
  • FG Niedersachsen, 21.04.2004 - 4 K 317/91

    Vereinbarkeit der Gewerbeertragsteuer und der Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr.

    Jedenfalls die Gewinnermittlung nach § 13 a EStG führt regelmäßig zu geringeren Totalgewinnen, als die anderen Gewinnermittlungsmethoden (vgl. dazu schon BFH, BStBl II 1984, 198, 199 und Schmidt/Seeger, Kommentar zum EStG, 17. Aufl. 1998, § 13 a Rz 1 unter Hinweis auf entsprechende Feststellungen des Bundesrechnungshofs).
  • FG Niedersachsen, 23.07.1997 - IV 317/91

    Verfassungswidrigkeit der Gewerbeertragsteuer und der unterschiedlichen

    Jedenfalls die Gewinnermittlung nach § 13 a EStG führt regelmäßig zu geringeren Totalgewinnen, als die anderen Gewinnermittlungsmethoden (vgl. dazu schon BFH, BStBl II 1984, 198, 199 [BFH 13.10.1983 - IV R 217/80] und Schmidt/Seeger, EStG, 16. Aufl. 1997, § 13 a Rz. 1 unter Hinweis auf entsprechende Feststellungen des Bundesrechnungshofs).
  • BFH, 20.06.1989 - VIII R 82/86

    Kapitalerträge - Verfassungsmäßigkeit - Amnestie - Verfassungsmäßigkeit

    Denn bei Vorliegen eines solchen Sachverhalts würde dem Kläger nicht "die Chance einer späteren Begünstigung offengehalten", sondern würden - unter Umständen mit Wirkung für eine Vielzahl weiterer Gerichtsverfahren - Hoffnungen geweckt, deren Erfüllung außerhalb des tatsächlichen Ermessensspielraums des Gesetzgebers lägen und die deshalb auch eine Verzögerung des Verfahrensabschlusses sachlich nicht rechtfertigen können (vgl. auch Urteil des BFH vom 13. Oktober 1983 IV R 217/80, BFHE 139, 514, BStBl II 1984, 198).
  • BSG, 08.10.1998 - B 10 LW 1/97 R

    Alterssicherung der Landwirte - Beitragszuschuß - Jahreseinkommen - Gewinn aus

    Sie knüpft in erster Linie an den sich am Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs orientierenden Grundbetrag und den Wert der Arbeitsleistung an (vgl § 13a Abs. 3 Satz 1 Nrn 1 und 2 EStG), ohne den tatsächlichen Gewinn zuverlässig zu erfassen (vgl Köhne/Wesche, Landwirtschaftliche Steuerlehre, 3. Aufl 1995, S 265; Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1995, BT-Drucks 13/2600 S 113; BFHE 139, 514, 517).
  • BSG, 08.10.1998 - B 10/4 LW 10/96 R

    Ermittlung des Jahreseinkommens nach § 32 Abs. 2 ALG

    Sie knüpft in erster Linie an den sich am Einheitswert des land- und forstwirtschaftlichen Betriebs orientierenden Grundbetrag und den Wert der Arbeitsleistung an (vgl § 13a Abs. 3 Satz 1 Nrn 1 und 2 EStG), ohne den tatsächlichen Gewinn zuverlässig zu erfassen (vgl Köhne/Wesche, Landwirtschaftliche Steuerlehre, 3. Aufl 1995, S 265; Bemerkungen des Bundesrechnungshofes 1995, BT-Drucks 13/2600 S 113; BFHE 139, 514, 517).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.12.2007 - 2 MB 22/07

    Vergnügungssteuer - Wahl der Bemessungsgrundlage

    Insoweit sind in der Rechtsprechung bislang zwar verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der konkreten Wertansätze bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen und der sich daraus ergebenden, möglicherweise zu geringen Gewinne erwogen worden, nicht aber hinsichtlich der Besteuerungsmethode als solcher und der in diesem Rahmen gegebenen Wahlmöglichkeit (vgl. BFH, Urt. v. 13.10.1983 - IV R 217/80 - BFHE 139, 514 und v. 5.12.2002 - IV R 28/02 - BFHE 201, 175, beide auch in juris).
  • VG Karlsruhe, 15.05.2008 - 2 K 481/07

    Stückzahlmaßstab bei Spielapparatesteuer wird nicht durch umsatzbezogene

    Insoweit sind in der Rechtsprechung bislang zwar verfassungsrechtliche Bedenken hinsichtlich der konkreten Wertansätze bei der Gewinnermittlung nach Durchschnittssätzen und der sich daraus ergebenden, möglicherweise zu geringen Gewinne erwogen worden, nicht aber hinsichtlich der Besteuerungsmethode als solcher und der in diesem Rahmen gegebenen Wahlmöglichkeit (vgl. BFH, Urt. v.13.10.1983 - IV R 217/80 - BFHE 139, 514 u. v. 05.12.2002 - IV R 28/02 - BFHE 201, 175 beide auch in juris).
  • BFH, 15.11.1984 - IV R 131/83

    Betriebsvorgang - Außerordentliche Erträge - Reinertrag - Ermittlung -

    Zur Frage der Verfassungsmäßigkeit des § 13a Abs. 6 EStG a. F. wird auf das Urteil des Senats vom 13. Oktober 1983 IV R 217/80 (BFHE 139, 514, BStBl II 1984, 198) verwiesen.
  • BSG, 23.10.1996 - 4 RLw 4/96

    Voraussetzungen für die Gewährung eines Beitragszuschusses - Festsetzung des

    Dasselbe gilt bezüglich der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFHE 139, 514), der am 13. Oktober 1983 im Blick auf die insoweit im wesentlichen inhaltsgleichen Vorschriften des § 13a EStG aF ausgeführt hat, verfassungsrechtliche Bedenken könnten nicht gegen die Einkommensbesteuerung kleiner Landwirte und Forstwirte als solche bestehen und auch nicht gegen die vom Gesetzgeber dafür gewählte Methode, sondern nur gegen die sich daraus ergebenden zu niedrigen Gewinne.
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