Rechtsprechung
BFH, 14.04.1988 - IV R 86/86 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Simons & Moll-Simons
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1
- Wolters Kluwer
Auslandsreise - Betriebliche Veranlassung - Teilkosten der Reisekosten - Zuschuß zu Reisekosten
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Reisekosten nicht wegen betrieblichen Zuschusses Betriebsausgaben
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- BFHE 153, 135
- BB 1988, 1319
- DB 1988, 1426
- BStBl II 1988, 633
Wird zitiert von ... (8) Neu Zitiert selbst (4)
- BFH, 27.11.1978 - GrS 8/77
Beschluß des Großen Senats zur Frage, wann und inwieweit Aufwendungen für die …
Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 86/86
a) Nach der Rechtsprechung des BFH sind die Kosten einer sog. Studienreise, auch wenn dabei die allgemeinen oder besonderen beruflichen Kenntnisse erweitert werden sollen, insgesamt keine Betriebsausgaben, wenn mit der Reise auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist (BFH-Beschluß vom 27. November 1978 GrS 8/77, BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).b) Ist eine Gesamtreise als nicht betrieblich veranlaßt zu beurteilen, sind gleichwohl einzelne abgrenzbare Aufwendungen, die ausschließlich betrieblich veranlaßt sind, als Betriebsausgaben abziehbar (Beschluß in BFHE 126, 533, BStBl II 1979, 213).
- BFH, 09.05.1985 - IV R 184/82
Einnahme - Preisverleihung an Journalisten - Dotierung - Ehrung der …
Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 86/86
Denn Betriebseinnahmen sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) alle Zugänge zum Betriebsvermögen in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlaßt sind (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1973 I R 136/72, BFHE 111, 108, BStBl II 1974, 210, vom 18. März 1982 IV R 183/78, BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587 und vom 9. Mai 1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427). - BFH, 13.12.1973 - I R 136/72
Sachgeschenke - Gastwirt - Bierabnehmer - Betriebseinnahmen - Brauerei - …
Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 86/86
Denn Betriebseinnahmen sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) alle Zugänge zum Betriebsvermögen in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlaßt sind (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1973 I R 136/72, BFHE 111, 108, BStBl II 1974, 210, vom 18. März 1982 IV R 183/78, BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587 und vom 9. Mai 1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427). - BFH, 18.03.1982 - IV R 183/78
Erwerb von Wertpapiere - Vermittlung von Wertpapierverkäufen - Betriebseinnahme - …
Auszug aus BFH, 14.04.1988 - IV R 86/86
Denn Betriebseinnahmen sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) alle Zugänge zum Betriebsvermögen in Geld oder Geldeswert, die durch den Betrieb veranlaßt sind (vgl. Urteile vom 13. Dezember 1973 I R 136/72, BFHE 111, 108, BStBl II 1974, 210, vom 18. März 1982 IV R 183/78, BFHE 136, 76, BStBl II 1982, 587 und vom 9. Mai 1985 IV R 184/82, BFHE 143, 466, BStBl II 1985, 427).
- BFH, 06.10.2004 - X R 36/03
Teilnahme an einer Incentive-Reise, Unterbeteiligung als BV
aa) Als Betriebseinnahmen sind auch bei der --vom Kläger ab 1990 praktizierten-- Gewinnermittlung durch Betriebsvermögensvergleich alle Zugänge zum Betriebsvermögen in Geld oder Geldeswert anzusetzen, die durch den Betrieb veranlasst sind (BFH-Urteile vom 14. April 1988 IV R 86/86, BFHE 153, 135, BStBl II 1988, 633, unter 1., und in BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, unter II.1.a, m.w.N.).Nach ständiger Rechtsprechung sind auf Incentive-Reisen, die --wie das FG hier festgestellt hat-- touristischen Charakter aufweisen, die für sog. Informationsreisen geltenden Grundsätze anzuwenden (BFH-Urteile in BFHE 153, 135, BStBl II 1988, 633, unter 2.a; in BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995, unter II.2.b aa; in BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641, unter 2., und in BFHE 179, 251, BStBl II 1996, 273, unter II.3.b).
- BFH, 22.07.1988 - III R 175/85
Entnahme bei einer vom Geschäftspartner kostenlos gewährten Reise
Denn im Rahmen einer nicht insgesamt betrieblich veranlaßten Reise sind Teilkosten nicht schon deshalb als betrieblich veranlaßt anzusehen, weil ein Geschäftspartner dem Steuerpflichtigen in dieser Höhe einen als Betriebseinnahme zu erfassenden Zuschuß zu den Reisekosten gewährt hat (BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 86/86, BFHE 153, 135 BStBl II 1988, 633). - BFH, 06.04.2005 - I R 86/04
Aufwendungen für eine Auslandsreise des Gesellschafter-Geschäftsführers als …
c) Nach den hiernach anwendbaren Regeln sind Aufwendungen für eine Studienreise nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Reise sowohl betrieblichen Belangen dient als auch ein nicht nur untergeordnetes allgemein-touristisches Interesse befriedigt (Urteile des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 14. April 1988 IV R 86/86, BFHE 153, 135, BStBl II 1988, 633; vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BFHE 154, 312, BStBl II 1989, 19, m.w.N.).
- BFH, 26.09.1995 - VIII R 35/93
Teilnahme an einer vom Geschäftspartner als Seereise organisierten "Fachtagung" …
Nach diesen Grundsätzen kann auch bei einem bilanzierenden Steuerpflichtigen in der Zuwendung einer Reise durch einen Geschäftsfreund ein geldwerter Vorteil liegen (BFH in BFHE 154, 218, BStBl II 1988, 995; in BFHE 157, 118, BStBl II 1989, 641; vgl. auch BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 86/86, BFHE 153, 135, BStBl II 1988, 633 für den Zuschuß zu einer solchen Reise). - FG München, 17.02.2014 - 7 K 50/12
Verdeckte Gewinnausschüttungen, Reisekosten des Geschäftsführers einer GmbH
Nach den hiernach anwendbaren Regeln sind Aufwendungen für eine Studienreise nicht als Betriebsausgaben abziehbar, wenn die Reise sowohl betrieblichen Belangen dient als auch ein nicht nur untergeordnetes allgemein-touristisches Interesse befriedigt (BFH-Urteil in BStBl II 2005, 666 unter Hinweis auf die BFH-Urteile vom 14. April 1988 IV R 86/86, BStBl II 1988, 633 und vom 14. Juli 1988 IV R 57/87, BStBl II 1989, 19).Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist ein Abzug von Reisekosten als Betriebsausgaben jedoch ausgeschlossen, wenn mit der Reise auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil in BStBl II 1988, 633).
- FG Baden-Württemberg, 12.03.2009 - 3 K 255/07
Steuerliche Anerkennung von Aufwendungen für die Teilnahme an einer Gruppenreise …
b) Ein Abzug der Reisekosten als Betriebsausgaben ist ausgeschlossen, wenn mit der Reise auch ein allgemein-touristisches Interesse der Gesellschafter einer Personengesellschaft befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 86/86, BFHE 153, 135, BStBl II 1988, 633). - FG München, 21.10.2010 - 5 K 42/08
Berufliche Veranlassung der Reiseaufwendungen zur Besteigung der Seven Summits …
b) Ein Abzug der Reisekosten als Betriebsausgaben ist ausgeschlossen, wenn mit der Reise auch ein allgemein-touristisches Interesse befriedigt wird, das nicht von untergeordneter Bedeutung ist (vgl. BFH-Urteil vom 14. April 1988 IV R 86/86, BFHE 153, 135, BStBl II 1988, 633). - BFH, 14.04.1988 - IV R 87/86 NVS: Im Rahmen einer nicht insgesamt betrieblich veranlaßten Auslandsreise sind Teilkosten der Reisekosten nicht deshalb als betrieblich veranlaßt anzusehen, weil ein Geschäftspartner dem Steuerpflichtigen in dieser Höhe einen als Betriebseinnahme zu erfassenden Zuschuß zu den Reisekosten gewährt hat (vgl. BFH-Urteil vom 14.4.1988 IV R 86/86).