Rechtsprechung
BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- lexetius.com
- IWW
- Simons & Moll-Simons
EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a, § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2
- Wolters Kluwer
Einkommensteuer - Entlassungsentschädigung - Zusatzleistung - Fürsorge - Außerordentliche Einkünfte
- Techniker Krankenkasse
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EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a; ; EStG § 34 Abs. 1; ; EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2
- RA Kotz
Abfindung - Steuerbegünstigung
- RA Kotz
Entlassungsentschädigung und Entschädigungszusatzleistungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
EStG § 24 Nr. 1 lit. a § 34 Abs. 1, 2 Nr. 2
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- IWW (Kurzanmerkung)
Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Abfindungen
- Entlassungsentschädigungen
- Tarifbegünstigung nach § 34 EStG
- Zusammenballung von Einkünften
Sonstiges
Verfahrensgang
- FG Köln, 16.02.2000 - 1 K 4808/98
- BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00
Papierfundstellen
- BFHE 196, 500
- BB 2002, 389
- BStBl II 2002, 180
Wird zitiert von ... (48) Neu Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 20.06.1984 - 1 BvR 1494/78
G 10
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00
Die Unbeachtlichkeit von ergänzenden Zusatzleistungen beruht auf einer zweckentsprechenden Auslegung des § 34 EStG unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (dazu vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1984 1 BvR 1494/78, BVerfGE 67, 157, und vom 9. Mai 1989 1 BvL 35/86, BVerfGE 80, 103; BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 12/98, BFHE 189, 419, BStBl II 2000, 229;… Sachs, Kommentar zum Grundgesetz, 2. Aufl., 1999, Art. 20 Rz. 149 ff., m.w.N.); dieser Grundsatz enthält neben den Elementen der Eignung und der Erforderlichkeit auch das Element der Angemessenheit. - BFH, 11.08.1999 - XI R 12/98
Abfärberegelung bei geringer gewerblicher Tätigkeit
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00
Die Unbeachtlichkeit von ergänzenden Zusatzleistungen beruht auf einer zweckentsprechenden Auslegung des § 34 EStG unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (dazu vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1984 1 BvR 1494/78, BVerfGE 67, 157, und vom 9. Mai 1989 1 BvL 35/86, BVerfGE 80, 103; BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 12/98, BFHE 189, 419, BStBl II 2000, 229;… Sachs, Kommentar zum Grundgesetz, 2. Aufl., 1999, Art. 20 Rz. 149 ff., m.w.N.); dieser Grundsatz enthält neben den Elementen der Eignung und der Erforderlichkeit auch das Element der Angemessenheit. - BVerfG, 09.05.1989 - 1 BvL 35/86
Verfassungsmäßigkeit der Berücksichtigung der Vermögens- und …
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00
Die Unbeachtlichkeit von ergänzenden Zusatzleistungen beruht auf einer zweckentsprechenden Auslegung des § 34 EStG unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (dazu vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts vom 20. Juni 1984 1 BvR 1494/78, BVerfGE 67, 157, und vom 9. Mai 1989 1 BvL 35/86, BVerfGE 80, 103; BFH-Urteil vom 11. August 1999 XI R 12/98, BFHE 189, 419, BStBl II 2000, 229;… Sachs, Kommentar zum Grundgesetz, 2. Aufl., 1999, Art. 20 Rz. 149 ff., m.w.N.); dieser Grundsatz enthält neben den Elementen der Eignung und der Erforderlichkeit auch das Element der Angemessenheit.
- BFH, 04.03.1998 - XI R 46/97
Tarifbegünstigung von Abfindungen
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00
Bereits mit Urteil vom 4. März 1998 XI R 46/97 (BFHE 185, 429, BStBl II 1998, 787) habe der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass auch nur geringfügige Überschreitungen zu beachten seien. - BFH, 28.07.1993 - XI R 74/92
Entschädigungszahlungen an GmbH-Geschäftsführer (§§ 24 , 34 EStG )
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00
Nach der ständigen Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 28. Juli 1993 XI R 74/92, BFH/NV 1994, 368) sind außerordentliche Einkünfte i.S. des § 34 Abs. 1 und Abs. 2 EStG nur gegeben, wenn die zu begünstigenden Einkünfte in einem Veranlagungszeitraum zu erfassen sind und durch die Zusammenballung von Einkünften erhöhte steuerliche Belastungen entstehen. - BFH, 04.02.1998 - XI B 108/97
Spätere Ausgleichszahlungen bei aufgelöstem Arbeitsverhältnis
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der Senat --wie bereits in dem Beschluss vom 4. Februar 1998 XI B 108/97 (BFH/NV 1998, 1082) angedeutet-- in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in einem späteren Veranlagungszeitraum aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden. - FG Köln, 16.02.2000 - 1 K 4808/98
Zahlung in einem einzigen VZ für Steuerbegünstigung unabdingbar
Auszug aus BFH, 14.08.2001 - XI R 22/00
Die Klage vor dem Finanzgericht (FG) hatte keinen Erfolg; die Entscheidung ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2000, 498 veröffentlicht.
- FG Baden-Württemberg, 06.03.2007 - 4 K 280/06
Zum Werbungskostenabzug bzw. Betriebsausgabenabzug bei abgekürztem Vertragsweg
Im BFH-Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00, BFHE 196, 500; BStBl II 2002, 180 seien die Kosten für die vereinbarte Outplacementberatung direkt dem Arbeitnehmer ausgezahlt worden und die von diesem getragenen Aufwendungen für die Beratung seien dann auch als Werbungskosten berücksichtigt worden.Dies habe der BFH auch in dem von der Klägerseite zitierten Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00 ausdrücklich festgestellt.
- BFH, 15.10.2003 - XI R 17/02
Steuerbegünstigte Abfindung
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der Senat --wie er in seinem Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00 (BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180) ausgeführt hat-- in solchen Fällen für geboten, in denen neben einer Hauptentschädigungsleistung aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit in späteren Veranlagungszeiträumen ergänzende Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden.Die einheitlich zu beurteilende Entschädigung i.S. des § 34 Abs. 2 Nr. 2 EStG (vgl. BFH-Entscheidungen in BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180, …und vom 6. März 2002 XI R 16/01, BFHE 198, 484, BFH/NV 2002, 1379) umfasst vorliegend die gezahlte Abfindung in Höhe von 600 000 DM sowie die vom Arbeitgeber übernommenen Zahlungen von monatlich 1 000 DM zur Altersversorgung des Klägers bis zur Vollendung seines 62. Lebensjahres.
Das FG hat diese Zahlungen allerdings zu Recht als eine --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit gewährte Entschädigungszusatzleistung im Sinne der Rechtsprechung des Senats angesehen (vgl. BFH-Urteil in BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180).
- BFH, 21.01.2004 - XI R 33/02
Erhöhte Entlassungsentschädigung wegen Sozialplan
Das FG sei vom Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 14. August 2001 XI R 22/00 (BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180) abgewichen.In BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180 sei es nicht um eine reine Geldzahlung gegangen.
Die Unangemessenheit einer solchen Rechtsfolge verdeutlicht sich insbesondere in den Fällen, in denen die in späteren Veranlagungszeiträumen zugeflossenen Zusatzleistungen niedriger sind als die tarifliche Steuerbegünstigung für die Hauptleistung (BFH-Urteil in BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180;… BFH in BFHE 197, 522, BFH/NV 2002, 717).
Der Rechtsprechung des erkennenden Senats kann daher --entgegen der Auffassung des FA-- nicht entnommen werden, dass ergänzende Zusatzleistungen --wie z.B. in BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180-- nur zweckgebundene Geldleistungen sein können.
- BFH, 21.01.2010 - VI R 2/08
Übernahme von Steuerberatungskosten ist Arbeitslohn
cc) Die BFH-Entscheidung vom 14. August 2001 XI R 22/00 (BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180 ) vermag das Begehren der Klägerin ebenfalls nicht zu rechtfertigen. - BFH, 14.01.2004 - X R 37/02
Ablösung einer betrieblichen Veräußerungsleibrente bei Zuflussbesteuerung
Zudem wird nach der neueren Rechtsprechung des XI. Senats die Anwendung der Tarifbegünstigung auf eine Entschädigung nicht dadurch ausgeschlossen, dass in einem anderen Veranlagungszeitraum aus sozialen Gründen eine Zusatzleistung gewährt wird, deren Größenordnung sich deutlich unterhalb der Hauptentschädigung bewegt (BFH-Urteile vom 14. August 2001 XI R 22/00, BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180 unter II. 2.; vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFHE 197, 522; vom 6. März 2002 XI R 16/01, BFHE 198, 484; vom 3. Juli 2002 XI R 80/00, BFHE 199, 395; vom 14. Mai 2003 XI R 23/02, BFHE 202, 491).Auch die neuere Rechtsprechung des XI. Senats zur Unschädlichkeit von Zusatzleistungen für die Tarifbegünstigung der Hauptleistung geht davon aus, dass die Zusatzleistung als solche im Veranlagungszeitraum ihres Zuflusses regulär zu besteuern ist, weil diese Zahlung außerhalb der Zusammenballung zufließt (BFH-Urteile in BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180 unter II. 2. und in BFHE 198, 484 unter II. 3.).
- BFH, 28.06.2006 - XI R 58/05
Berücksichtigung des Freibetrags nach § 3 Nr. 9 EStG bei der ersten Teilzahlung …
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der Senat nur in solchen Fällen für geboten, in denen neben einer Hauptentschädigungsleistung aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit ergänzende Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden, die auch betragsmäßig nur einen ergänzenden Zusatz zur Hauptleistung bilden, diese also bei weitem nicht erreichen (BFH-Urteile vom 14. August 2001 XI R 22/00, BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180, und vom 24. Januar 2002 XI R 2/01, BFHE 197, 526, BStBl II 2004, 444). - BFH, 08.04.2014 - IX R 28/13
Außerordentliche Einkünfte aus Entschädigungen
c) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der BFH allerdings in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 14. August 2001 XI R 22/00, BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180, …und vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFH/NV 2002, 717). - BFH, 15.12.2022 - VI R 19/21
Zu den Voraussetzungen der Tarifermäßigung nach § 34 EStG
Eine weitere Ausnahme hält der BFH in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptleistung-- in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (s. dazu BFH-Urteile vom 14.08.2001 - XI R 22/00, BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180, und vom 24.01.2002 - XI R 43/99, BFHE 197, 522, BStBl II 2004, 442). - BFH, 14.04.2015 - IX R 29/14
Keine Tarifbegünstigung bei Teilzahlung
c) Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der BFH in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden (vgl. dazu BFH-Urteile vom 14. August 2001 XI R 22/00, BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180, und vom 24. Januar 2002 XI R 43/99, BFHE 197, 522, BStBl II 2004, 442). - BFH, 03.07.2002 - XI R 80/00
Unschädliche Zusatzleistungen zu Abfindungszahlungen
Eine Ausnahme von diesem Grundsatz hält der Senat --wie er in seinem Urteil vom 14. August 2001 XI R 22/00 (BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180) ausgeführt hat-- in solchen Fällen für geboten, in denen --neben der Hauptentschädigungsleistung-- in späteren Veranlagungszeiträumen aus Gründen der sozialen Fürsorge für eine gewisse Übergangszeit Entschädigungszusatzleistungen gewährt werden.Die Unbeachtlichkeit von ergänzenden Zusatzleistungen beruht auf einer zweckentsprechenden Auslegung des § 34 EStG unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnismäßigkeit (dazu vgl. Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts --BVerfG-- vom 20. Juni 1984 1 BvR 1494/78, BVerfGE 67, 157, und vom 9. Mai 1989 1 BvL 35/86, BVerfGE 80, 103; BFH-Urteile vom 11. August 1999 XI R 12/98, BFHE 189, 419, BStBl II 2000, 229, und in BFHE 196, 500, BStBl II 2002, 180;… Sachs, Kommentar zum Grundgesetz, 2. Aufl., 1999, Art. 20 Rz. 149 ff., m.w.N.); dieser aus dem Rechtsstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 3 des Grundgesetzes abgeleitete Grundsatz enthält neben den Elementen der Eignung und der Erforderlichkeit auch das Element der Angemessenheit (…Proportionalität, Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne, vgl. BFH-Urteil vom 25. Oktober 1988 VII R 190/85, BFH/NV 1989, 601).
- BFH, 24.01.2002 - XI R 2/01
Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen
- FG Nürnberg, 26.02.2009 - 4 K 1370/08
Tarifermäßigung für eine in zwei Veranlagungszeiträumen ausgezahlten Abfindung …
- BFH, 14.05.2003 - XI R 23/02
Entlassungsabfindung und Jubiläumszuwendung
- BFH, 16.06.2004 - XI R 55/03
Vorruhestandsgeld als Teil der Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes
- BFH, 24.01.2002 - XI R 43/99
Steuerbegünstigung von Abfindungen bei späteren Zusatzleistungen
- BFH, 06.12.2021 - IX R 10/21
Einheitliche Entschädigung bei mehreren Teilleistungen aufgrund …
- BFH, 11.05.2010 - IX R 39/09
Ermäßigte Besteuerung von aus Anlass der Auflösung eines Arbeitsverhältnisses …
- BFH, 14.05.2003 - XI R 16/02
Entlassungsabfindung und Urlaubsabgeltung
- FG Baden-Württemberg, 22.02.2021 - 8 K 3125/18
Einheitlichkeit von Abfindungsleistungen für den Verlust des Arbeitsplatzes bei …
- BFH, 16.11.2005 - XI R 32/04
Schmerzensgeld wegen Rufschädigung als Teil der Entschädigung für den Verlust des …
- BFH, 03.07.2002 - XI R 34/01
Entschädigung, ergänzende Zusatzleistung; Berichtigung eines offensichtlichen …
- BFH, 14.04.2005 - XI R 11/04
Abfindung; Entschädigungszusatzleistung
- BFH, 06.03.2002 - XI R 16/01
Zusatzleistung zu einer Abfindung
- FG Brandenburg, 23.10.2002 - 2 K 514/01
Anwendung des ermäßigten Steuersatzes nach § 34 Abs. 1 EStG auf eine in zwei …
- FG Baden-Württemberg, 26.02.2003 - 13 K 68/00
Berücksichtigung neuer Tatsachen; ermäßigte Besteuerung einer Sozialabfindung …
- BFH, 03.07.2002 - XI R 27/01
Inhalt der Steuererklärung; Mitwirkungspflicht des Stpfl.; …
- BFH, 23.02.2005 - XI R 3/04
Entschädigungszusatzleistung - Sachbezüge
- FG Niedersachsen, 13.06.2002 - 11 K 682/97
Ermäßigte Besteuerung von Abfindungszahlungen; Zusammenballung von Einkünften; …
- BFH, 23.12.2004 - XI B 117/03
Entschädigung - fehlende Zusammenballung
- FG Köln, 02.06.2004 - 7 K 735/02
Ausnahme vom Zusammenballungsprinzip bei gestreckten Schadensbildern
- BFH, 21.01.2004 - XI R 22/03
Entschädigung - ergänzende Zusatzleistung
- FG Düsseldorf, 16.05.2002 - 14 K 3263/99
Tarifbegünstigung; Steuerermäßigung; Entschädigung; Abfindung; Zusammenballung …
- FG Köln, 25.04.2002 - 13 K 8659/98
Keine Änderung wegen neuer Tatsachen bei Verletzung der Ermittlungspflicht
- FG Münster, 24.07.2009 - 14 K 5107/07
Ermäßigte Besteuerung einer aufgrund einer Sozialplanregelung geleisteten …
- BFH, 11.12.2002 - XI R 37/01
Entschädigung - sozial motivierte Ergänzungsleistung
- BFH, 11.12.2002 - XI R 54/01
Unschädlichkeit von Entschädigungszusatzleistungen
- BFH, 06.04.2006 - XI B 86/05
Entschädigung - ratenweise Auszahlung, halber Steuersatz
- FG München, 27.01.2004 - 2 K 640/00
Über mehrere Jahre gezahlte, anlässlich der Kündigung vereinbarte Übergangsgelder …
- BFH, 21.01.2004 - XI R 23/03
Ergänzende Zusatzleistung - Bündelung von Sachbezügen
- BFH, 29.01.2003 - XI R 1/02
Entschädigung; Dienstwagenüberlassung
- BFH, 09.04.2003 - XI B 71/02
Die Frage, wo die betragsmäßigen Grenzen von sog. Entschädigungszusatzleis- …
- FG Berlin, 12.11.2001 - 9 K 9111/00
Zufluss einer Entschädigung in zwei Veranlagungszeiträumen steht Steuerermäßigung …
- BFH, 27.10.2004 - XI B 53/03
Rüge des Verstoßes gegen § 126 Abs. 5 FGO als Verfahrensfehler
- FG Köln, 27.02.2013 - 10 K 1481/10
Keine ermäßigt zu besteuernde Abfindung in Kombination mit einer mehrjährigen …
- FG Köln, 14.07.2010 - 10 K 4061/09
Abfindungszahlungen über mehrere Veranlagungszeiträume
- FG Köln, 17.11.2004 - 7 K 2006/03
Ermäßigte Besteuerung einer Karenzentschädigung
- FG Baden-Württemberg, 11.10.2001 - 6 K 233/98
Keine Tarifbegünstigung bei fehlender Zusammenballung von …
- FG München, 30.05.2016 - 2 K 1846/13
Einkünfte aus dem Wettbewerbsverbot