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   BFH, 16.07.1970 - IV-87/65   

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https://dejure.org/1970,15216
BFH, 16.07.1970 - IV-87/65 (https://dejure.org/1970,15216)
BFH, Entscheidung vom 16.07.1970 - IV-87/65 (https://dejure.org/1970,15216)
BFH, Entscheidung vom 16. Juli 1970 - IV-87/65 (https://dejure.org/1970,15216)
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Wird zitiert von ... (28)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 12.03.1970 - I R 108/66

    Festsetzung des Gewerbesteuermeßbetrags, wenn der Gewerbebetrieb nicht während

    Auszug aus BFH, 16.07.1970 - IV-87/65
    Ist im Fall der echten oder sogenannten unechten Betriebsaufspaltung Voraussetzung für die Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens, daß an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungen derselben Personen gegeben sind (Urteile des BFH I 231/63 vom 03.12.1969, BFH 97, 522, BStBl II 1970, 223 [BFH 03.12.1969 - I - 231/63]; I R 108/66 vom 12.03.1970, BFH 98, 441, BStBl II 1970, 439 [BFH 12.03.1970 - I R 108/66]), oder genügt es, wenn an beiden Unternehmen dieselben beherrschenden Mehrheiten bestehen, was nach Lage des Einzelfalles zu entscheiden ist (abweichende Auffassung des erkennenden Senats)?.
  • BFH, 03.12.1969 - I 231/63

    Besitzunternehmen - Beteiligung als stiller Gesellschafter - Betriebsunternehmen

    Auszug aus BFH, 16.07.1970 - IV-87/65
    Ist im Fall der echten oder sogenannten unechten Betriebsaufspaltung Voraussetzung für die Gewerbesteuerpflicht des Besitzunternehmens, daß an beiden Unternehmen die gleichen Beteiligungen derselben Personen gegeben sind (Urteile des BFH I 231/63 vom 03.12.1969, BFH 97, 522, BStBl II 1970, 223 [BFH 03.12.1969 - I - 231/63]; I R 108/66 vom 12.03.1970, BFH 98, 441, BStBl II 1970, 439 [BFH 12.03.1970 - I R 108/66]), oder genügt es, wenn an beiden Unternehmen dieselben beherrschenden Mehrheiten bestehen, was nach Lage des Einzelfalles zu entscheiden ist (abweichende Auffassung des erkennenden Senats)?.
  • BFH, 14.04.2021 - X R 5/19

    Betriebsaufspaltung und minderjährige Kinder

    Wie im Fall der für eine Besitz-Gesellschaft entwickelten Personengruppentheorie wird bei einer Betriebsaufspaltung (zur Begrifflichkeit vgl. auch Söffing/Micker, Die Betriebsaufspaltung, 8. Aufl. 2021, Rz 351), bei der auf Seiten des Besitzunternehmens nur eine Person, auf Seiten des Betriebsunternehmens aber mehrere Personen beteiligt sind, das Handeln der Gesellschafter des Betriebsunternehmens durch gleichgerichtete Interessen bestimmt (vgl. auch BFH-Urteil vom 02.08.1972 - IV 87/65, BFHE 106, 325, BStBl II 1972, 796).
  • BFH, 01.07.2003 - VIII R 24/01

    Personelle Verflechtung bei Einstimmigkeitsabrede

    Der BFH ist in ständiger Rechtsprechung davon ausgegangen, dass jedenfalls nach Begründung der Betriebsaufspaltung die Vermietung oder Verpachtung eines Grundstücks durch das Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen kein Grundlagengeschäft in diesem Sinne, sondern ein Geschäft ist, das die Verwaltung des Grundstücks betrifft und das deshalb z.B. dort, wo Träger des Besitzunternehmens eine Bruchteilsgemeinschaft ist, nicht --wie nach § 745 Abs. 3 Satz 1 BGB für ein Grundlagengeschäft erforderlich-- einstimmig, sondern lediglich mit einfacher Mehrheit vorgenommen werden muss (BFH-Urteile vom 2. August 1972 IV 87/65, BFHE 106, 325, BStBl II 1972, 796; vom 12. November 1985 VIII R 240/81, BFHE 145, 401, BStBl II 1986, 296).
  • BFH, 21.08.1996 - X R 25/93

    Zur Bedeutung des gesellschaftsrechtlichen Einstimmigkeitserfordernisses bei der

    Für die Durchsetzung eines Beherrschungswillens ist in der Regel erforderlich, daß eine "durch gleichgerichtete Interessen geschlossene Personengruppe" (BFH-Urteil vom 2. August 1972 IV 87/65, BFHE 106, 325, BStBl II 1972, 796) in beiden Unternehmen die Mehrheit der Anteile besitzt, auch wenn die Beteiligungsverhältnisse in beiden Unternehmen unterschiedlich sind (sog. Personengruppentheorie; BFH-Urteile vom 17. März 1987 VIII R 36/84, BFHE 150, 356, BStBl II 1987, 858; vom 18. März 1993 IV R 96/92, BFH/NV 1994, 15, jeweils mit Nachweisen der Rechtsprechung).
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