Rechtsprechung
BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09, VII B 266/09, VII B 265/09, VII B 266/09 |
Volltextveröffentlichungen (11)
- lexetius.com
Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA
- openjur.de
Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA
- Bundesfinanzhof
FGO § 136 Abs 2, FGO § 144
Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA
- Bundesfinanzhof
Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 136 Abs 2 FGO, § 144 FGO
Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA - rewis.io
Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA
- ra.de
- rewis.io
Kostenentscheidung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das FA
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
FGO § 136 Abs. 2; FGO § 144
Kostenpflichtigkeit nach Rücknahme eines Rechtsmittels - datenbank.nwb.de
Antrag auf Kostenerstattung bei Rücknahme der Nichtzulassungsbeschwerde durch das Finanzamt
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 03.11.2009 - 5 K 783/07
- FG Sachsen, 03.11.2009 - 5 K 784/07
- BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09, VII B 266/09, VII B 265/09, VII B 266/09
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- FG Sachsen, 03.11.2009 - 5 K 784/07
Wechsel der örtlichen Zuständigkeit eines FA bei Änderung des Unternehmenssitzes; …
Auszug aus BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09
Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) hat wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Sächsischen Finanzgerichts vom 3. November 2009 5 K 783/07 und 5 K 784/07 Beschwerden eingelegt und diese mit Schriftsätzen vom 27. Januar 2010 zurückgenommen. - BFH, 13.06.2000 - VII R 68/97
Rücknahme der Revision - Kostenpflicht
Auszug aus BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09
Diese Absicht kann unterstellt werden, wenn, wie in den Streitfällen, anzunehmen ist, dass der anwaltlich vertretenen Klägerin erstattungsfähige Aufwendungen entstanden sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 13. Juni 2000 VII R 68/97, nicht veröffentlicht, und vom 20. September 1966 VI R 107/66, BFHE 86, 811, BStBl III 1966, 680) und sie ausdrücklich beantragt, dem FA, das die von ihm eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden zurückgenommen hat, die Kosten der Beschwerdeverfahren aufzuerlegen. - FG Sachsen, 03.11.2009 - 5 K 783/07
Finanzamtszuständigkeit für Umsatzsteuerhaftungsbescheid nach Sitzverlegung einer …
Auszug aus BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09
Der Beklagte und Beschwerdeführer (das Finanzamt --FA--) hat wegen Nichtzulassung der Revision gegen die Urteile des Sächsischen Finanzgerichts vom 3. November 2009 5 K 783/07 und 5 K 784/07 Beschwerden eingelegt und diese mit Schriftsätzen vom 27. Januar 2010 zurückgenommen. - BFH, 20.09.1966 - VI R 107/66
Auszug aus BFH, 18.03.2010 - VII B 265/09
Diese Absicht kann unterstellt werden, wenn, wie in den Streitfällen, anzunehmen ist, dass der anwaltlich vertretenen Klägerin erstattungsfähige Aufwendungen entstanden sind (Beschlüsse des Bundesfinanzhofs vom 13. Juni 2000 VII R 68/97, nicht veröffentlicht, und vom 20. September 1966 VI R 107/66, BFHE 86, 811, BStBl III 1966, 680) und sie ausdrücklich beantragt, dem FA, das die von ihm eingelegten Nichtzulassungsbeschwerden zurückgenommen hat, die Kosten der Beschwerdeverfahren aufzuerlegen.