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   BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17   

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https://dejure.org/2017,55034
BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17 (https://dejure.org/2017,55034)
BFH, Entscheidung vom 18.12.2017 - VI B 66/17 (https://dejure.org/2017,55034)
BFH, Entscheidung vom 18. Dezember 2017 - VI B 66/17 (https://dejure.org/2017,55034)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    EStG § 9 Abs 1 S 3 Nr 5, FGO § 115 Abs 2 Nr 2, FGO § 115 Abs 2 Nr 1, EStG VZ 2012
    Doppelte Haushaltsführung: Außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen

  • Bundesfinanzhof

    Doppelte Haushaltsführung: Außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 9 Abs 1 S 3 Nr 5 EStG 2009, § 115 Abs 2 Nr 2 FGO, § 115 Abs 2 Nr 1 FGO, EStG VZ 2012
    Doppelte Haushaltsführung: Außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen

  • IWW

    § 116 Abs. 3 Satz 3 der Finanzgerichtsordnung (FGO), § ... 115 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative FGO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes (EStG), § 115 Abs. 2 Nr. 2 1. Alternative FGO, § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG, § 115 Abs. 2 Nr. 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 3 FGO, § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5 EStG, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Anforderungen an den Nachweis doppelter Haushaltsführung

  • rewis.io

    Doppelte Haushaltsführung: Außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Doppelte Haushaltsführung: Außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen

  • rechtsportal.de

    EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
    Anforderungen an den Nachweis doppelter Haushaltsführung

  • datenbank.nwb.de

    Doppelte Haushaltsführung: Außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Doppelte Haushaltsführung - Außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2018, 290
  • FamRZ 2018, 543
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (11)

  • BFH, 08.10.2014 - VI R 16/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Lebensgefährten

    Auszug aus BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17
    Dies erfordert insbesondere, dass am Beschäftigungsort nicht zugleich der Lebensmittelpunkt liegt (Senatsurteile vom 8. Oktober 2014 VI R 16/14, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; vom 7. Mai 2015 VI R 71/14, BFH/NV 2015, 1240).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage, ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen (Haupt)Hausstand darstellt, anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800, sowie in BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511, und in BFH/NV 2015, 1240; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 05.10.1994 - VI R 62/90

    Doppelte Haushaltsführung eines nicht verheirateten Arbeitnehmers (§ 9 EStG )

    Auszug aus BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17
    Die von den Klägern gerügte Divergenz zu dem Senatsurteil vom 5. Oktober 1994 VI R 62/90 (BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180) ist nicht gegeben.

    Die Kläger machen geltend, das Finanzgericht (FG) habe entgegen der vorgenannten Entscheidung in BFHE 175, 430, BStBl II 1995, 180 nicht berücksichtigt, dass eine einmal aus beruflichem Anlass begründete doppelte Haushaltsführung unabhängig davon, aus welchen Gründen die doppelte Haushaltsführung beibehalten wird, mit einkommensteuerrechtlicher Wirkung fortbesteht und damit unter Umständen bis zum Ende des Berufslebens zum Werbungskostenabzug führen kann.

  • BFH, 07.05.2015 - VI R 71/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Eheleuten

    Auszug aus BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17
    Dies erfordert insbesondere, dass am Beschäftigungsort nicht zugleich der Lebensmittelpunkt liegt (Senatsurteile vom 8. Oktober 2014 VI R 16/14, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; vom 7. Mai 2015 VI R 71/14, BFH/NV 2015, 1240).

    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage, ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen (Haupt)Hausstand darstellt, anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800, sowie in BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511, und in BFH/NV 2015, 1240; jeweils m.w.N.).

  • BFH, 09.08.2007 - VI R 10/06

    Abzugsgrenzen für Wohnungskosten bei doppelter Haushaltsführung

    Auszug aus BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage, ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen (Haupt)Hausstand darstellt, anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800, sowie in BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511, und in BFH/NV 2015, 1240; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 28.03.2012 - VI R 87/10

    Eigener Hausstand bei doppelter Haushaltsführung - Bindung des BFH an die

    Auszug aus BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage, ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen (Haupt)Hausstand darstellt, anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800, sowie in BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511, und in BFH/NV 2015, 1240; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 22.02.2001 - VI R 192/97

    Doppelte Haushaltsführung lediger Stpfl.

    Auszug aus BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17
    Nach ständiger Rechtsprechung ist die Frage, ob die außerhalb des Beschäftigungsorts belegene Wohnung des Arbeitnehmers als Mittelpunkt seiner Lebensinteressen anzusehen ist und deshalb seinen (Haupt)Hausstand darstellt, anhand einer Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls festzustellen (vgl. Senatsurteile vom 22. Februar 2001 VI R 192/97, BFH/NV 2001, 1111; vom 9. August 2007 VI R 10/06, BFHE 218, 380, BStBl II 2007, 820; vom 28. März 2012 VI R 87/10, BFHE 236, 553, BStBl II 2012, 800, sowie in BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511, und in BFH/NV 2015, 1240; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 09.02.2015 - VI B 80/14

    Doppelte Haushaltsführung bei beiderseits berufstätigen Ehegatten

    Auszug aus BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17
    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen (z.B. Art und Intensität der sozialen Kontakte, Vereinszugehörigkeiten und andere Aktivitäten) bestehen (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675, und vom 6. August 2014 VI B 38/14, BFH/NV 2014, 1904; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 29.02.2012 - I B 88/11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Rechtmäßigkeit von Auskunftsersuchen

    Auszug aus BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17
    Denn sie lässt sich nicht mit "Ja" oder "Nein" beantworten (vgl. hierzu BFH-Beschluss vom 29. Februar 2012 I B 88/11, BFH/NV 2012, 1089, m.w.N.), sondern hängt von den spezifischen Umständen des Einzelfalls ab, wobei die Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Arbeitnehmer außerhalb seines Beschäftigungsorts einen eigenen Hausstand unterhält, in der Rechtsprechung des BFH zudem hinreichend geklärt ist (Senatsbeschluss vom 20. Januar 2016 VI B 61/15, BFH/NV 2016, 747).
  • BFH, 15.10.2008 - II B 74/08

    Einheitsbewertung im Beitrittsgebiet - Darlegung des Zulassungsgrundes der

    Auszug aus BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17
    Zur schlüssigen Darlegung der Klärungsbedürftigkeit dieser Rechtsfrage muss er außerdem begründen, in welchem Umfang, von welcher Seite und aus welchen Gründen die Beantwortung der Rechtsfrage zweifelhaft und streitig ist (ständige Rechtsprechung, vgl. z.B. Beschluss des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 15. Oktober 2008 II B 74/08, BFH/NV 2009, 125).
  • BFH, 06.08.2014 - VI B 38/14

    Gesamtwürdigung aller Umstände des Einzelfalls bei Ermittlung des

    Auszug aus BFH, 18.12.2017 - VI B 66/17
    Erhebliches Gewicht hat ferner der Umstand, zu welchem Wohnort die engeren persönlichen Beziehungen (z.B. Art und Intensität der sozialen Kontakte, Vereinszugehörigkeiten und andere Aktivitäten) bestehen (Senatsbeschlüsse vom 9. Februar 2015 VI B 80/14, BFH/NV 2015, 675, und vom 6. August 2014 VI B 38/14, BFH/NV 2014, 1904; jeweils m.w.N.).
  • BFH, 20.01.2016 - VI B 61/15

    Doppelte Haushaltsführung - Eigener Hausstand außerhalb des Beschäftigungsortes

  • BFH, 01.10.2019 - VIII R 29/16

    Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung für beiderseits beruflich tätige

    Allerdings hat die Rechtsprechung für die Gesamtwürdigung insofern eine Vermutung formuliert, nach der sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen "in der Regel" an den Beschäftigungsort verlagert, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (BFH-Urteil in BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511, Rz 17; BFH-Beschlüsse vom 04.05.2011 - VI B 152/10, BFH/NV 2011, 1347; vom 20.01.2016 - VI B 61/15, BFH/NV 2016, 747; vom 18.12.2017 - VI B 66/17, BFH/NV 2018, 430).
  • FG Münster, 07.10.2020 - 13 K 1756/18

    Einkommensteuer - Unter welchen Voraussetzungen unterhalten junge Arbeitnehmer in

    Die Frage, ob der alleinstehende Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder aber nur in einen fremden Hausstand eingegliedert ist, entscheidet sich unter Einbeziehung und Gewichtung aller tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer den Finanzgerichten als Tatsacheninstanz obliegenden Gesamtwürdigung (vgl. z.B. BFH-Beschluss vom 18.12.2017 - VI B 66/17, BFH/NV 2018, 430; BFH-Beschluss vom 12.06.2012 - VI B 73/12, BFH/NV 2012, 1593).
  • BFH, 25.09.2018 - III B 160/17

    Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Miet- und Pachtzinsen

    Eine Rechtsfrage, die mit "Ja" oder "Nein" beantwortet werden könnte, hat sie nicht formuliert (vgl. BFH-Beschluss vom 18. Dezember 2017 VI B 66/17, BFH/NV 2018, 430).
  • BVerwG, 07.03.2019 - 2 WD 11.18

    Beweiswürdigung; Bindungswirkung von Strafbefehlen; Einspruch gegen den

    An diesem Rechtsgrundsatz hat sich auch in der Folgezeit nichts geändert (vgl. BFH, Urteil vom 28. März 2012 - VI R 25/11 - BFHE 237, 429 Rn. 15; Beschluss vom 18. Dezember 2017 - VI B 66/17 - juris Rn. 4).

    Denn dabei handelte es sich regelmäßig um eine im Einzelfall tatrichterlich unzutreffende Gesamtwürdigung der für die Feststellung eines Hausstandes bedeutsamen Einzelfallumstände (vgl. BFH, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - VI B 66/17 - juris Rn. 7).

  • FG Nürnberg, 21.10.2022 - 7 K 150/21

    Berücksichtigung von Aufwendungen für nur von einem Ehegatten genutztes

    Allerdings hat die Rechtsprechung für die Gesamtwürdigung insofern eine Vermutung formuliert, nach der sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen "in der Regel" an den Beschäftigungsort verlagert, wenn der Arbeitnehmer dort mit seinem Ehepartner in eine familiengerechte Wohnung einzieht, auch wenn die frühere Familienwohnung beibehalten und zeitweise noch genutzt wird (BFH, Urteil vom 8. Oktober 2014 - VI R 16/14 -, BFHE 247, 406, BStBl II 2015, 511; BFH, Beschluss vom 18. Dezember 2017 - VI B 66/17 -, juris).
  • FG München, 01.03.2023 - 1 K 2311/20

    Mehraufwendungen wegen doppelter Haushaltsführung; Mehrgenerationenhaushalt

    fff) Die Frage, ob der alleinstehende Arbeitnehmer einen eigenen Hausstand unterhält oder aber nur in einen fremden Hausstand eingegliedert ist, entscheidet sich unter Einbeziehung und Gewichtung aller tatsächlichen Verhältnisse im Rahmen einer den Finanzgerichten als Tatsacheninstanz obliegenden Gesamtwürdigung (vgl. etwa BFH-Beschlüsse vom 18. Dezember 2017 VI B 66/17, BFH/NV 2018, 430 ; vom 12. Juni 2012 VI B 73/12, BFH/NV 2012, 1593 ; Finanzgericht Münster, Urteil vom 7. Oktober 2020 13 K 1756/18 E, juris).
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