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   BFH, 19.03.2001 - X E 1/01   

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https://dejure.org/2001,13887
BFH, 19.03.2001 - X E 1/01 (https://dejure.org/2001,13887)
BFH, Entscheidung vom 19.03.2001 - X E 1/01 (https://dejure.org/2001,13887)
BFH, Entscheidung vom 19. März 2001 - X E 1/01 (https://dejure.org/2001,13887)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Wolters Kluwer

    Prozesskostenhilfe - Beschwerde - Nichtabhilfebeschluss - Gerichtskosten - Vertretungszwang - Erinnerung

  • Judicialis

    GKG § 5 Abs. 1; ; GKG § ... 8 Abs. 1 Satz 1; ; FGO § 142; ; FGO § 130 Abs. 2; ; BFHEntlG Art. 2 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 3; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 2 Nr. 1; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 4; ; BFHEntlG Art. 1 Nr. 5

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  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (2)

  • BFH, 04.11.1999 - X E 2/99

    Unrichtige Sachbehandlung i.S.v. § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG

    Auszug aus BFH, 19.03.2001 - X E 1/01
    Dagegen kann der Kostenschuldner im Erinnerungsverfahren nicht geltend machen, die (mit ihrem Ergehen) rechtskräftige und unanfechtbare Beschwerdeentscheidung sei unrichtig (ständige Rechtsprechung, z.B. BFH-Beschluss vom 4. November 1999 X E 2/99, BFH/NV 2000, 581, m.w.N.).

    Eine unrichtige Sachbehandlung i.S. von § 8 Abs. 1 Satz 1 GKG, die ebenfalls mit der Erinnerung geltend gemacht werden kann (BFH-Beschluss in BFH/NV 2000, 581), liegt im Streitfall nicht vor.

  • BFH, 03.08.1999 - X B 41/99

    Prüfungsanordnung - Prozeßkostenhilfe - Postulationsfähigkeit -

    Auszug aus BFH, 19.03.2001 - X E 1/01
    Durch Beschluss vom 3. August 1999 X B 41/99 (NV) verwarf der BFH die Beschwerde als unzulässig, weil sie nicht durch eine zur Vertretung vor dem BFH berechtigte Person erhoben worden sei.

    Nur den Antrag auf PKH für ein Verfahren vor dem BFH kann der Beteiligte persönlich stellen (vgl. die Gründe der Beschwerdeentscheidung vom 3. August 1999 X B 41/99, NV).

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