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   BFH, 19.09.2013 - V B 78/12   

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https://dejure.org/2013,29927
BFH, 19.09.2013 - V B 78/12 (https://dejure.org/2013,29927)
BFH, Entscheidung vom 19.09.2013 - V B 78/12 (https://dejure.org/2013,29927)
BFH, Entscheidung vom 19. September 2013 - V B 78/12 (https://dejure.org/2013,29927)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 04.08.1988 - VIII B 82/87

    Kostenverteilung für Nebenverfahren bei Erledigungserklärung

    Auszug aus BFH, 19.09.2013 - V B 78/12
    Über die Kosten des Verfahrens hat das FG im Rahmen der Entscheidung über die Hauptsache zu entscheiden (BFH-Beschlüsse vom 4. August 1988 VIII B 82/87, BFH/NV 1989, 249, und vom 13. Juli 2009 II B 10/09, BFH/NV 2009, 1663).
  • BFH, 23.04.2007 - I B 27/07

    Abtretung Erstattungsforderung; Beiladung

    Auszug aus BFH, 19.09.2013 - V B 78/12
    b) Die Ablehnung der Beiladung erscheint gleichwohl ermessensfehlerfrei, weil nach der Rechtsprechung des BFH das Interesse des Steuerpflichtigen an der Wahrung des Steuergeheimnisses im Regelfall höher zu bewerten ist als das Interesse des Beizuladenden an der Verbesserung seiner Rechtsposition, zumal, wenn der Beizuladende ein den Belangen des Klägers entgegengesetztes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat und der Steuerpflichtige der Beiladung --wie im Streitfall-- widerspricht (BFH-Beschlüsse vom 23. April 2007 I B 27/07, BFH/NV 2007, 1675; vom 17. August 1978 VII B 30/78, BFHE 126, 7, BStBl II 1979, 25).
  • BFH, 09.04.2008 - V B 143/07

    Beiladung im Rechtsstreit wegen Umsatzsteuer

    Auszug aus BFH, 19.09.2013 - V B 78/12
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BFH-Beschlüsse vom 1. Februar 2001 V B 199/00, BFHE 194, 23, BStBl II 2001, 418; vom 9. April 2008 V B 143/07, BFH/NV 2008, 1339), berührt eine Entscheidung im Rechtsstreit des leistenden Unternehmers über die Steuerpflicht seiner Umsätze die rechtlichen Interessen des den Vorsteuerabzug begehrenden Leistungsempfängers, sodass eine einfache Beiladung nach § 60 Abs. 1 FGO grundsätzlich in Betracht kommt (BFH-Beschluss in BFHE 194, 23, BStBl II 2001, 418, Rz 8).
  • BGH, 02.11.2001 - V ZR 224/00

    Anspruch auf Ausstellung einer Rechnung mit Umsatzsteuer-Ausweis; Wirksamkeit

    Auszug aus BFH, 19.09.2013 - V B 78/12
    Das Beiladungsinteresse des Beschwerdeführers ergibt sich daraus, dass nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs --BGH-- (BGH-Urteil vom 2. November 2001 V ZR 224/00, BFH/NV 2002, Beilage 3, 115) ein zivilrechtlicher Anspruch auf Rechnungserstellung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis in nicht einfach gelagerten Fällen nur bei einer bestandskräftigen Feststellung der Steuerbarkeit durch das Finanzamt oder das FG besteht.
  • BFH, 05.09.2012 - II B 61/12

    Terminsaufhebung wegen Erkrankung; notwendige Beiladung bei Haftungsbescheiden;

    Auszug aus BFH, 19.09.2013 - V B 78/12
    Da das rechtliche Schicksal des Steuerbescheides und des Haftungsbescheides jedoch nicht notwendig verbunden sind, liegen diese Voraussetzungen nicht vor (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 2012 II B 61/12, BFH/NV 2012, 1995; vom 23. Januar 2004 VII B 184/03, BFH/NV 2004, 795).
  • BFH, 17.08.1978 - VII B 30/78

    Einfache Beiladung - Widerspruch des FA - Entgegengesetztes Interesse des

    Auszug aus BFH, 19.09.2013 - V B 78/12
    b) Die Ablehnung der Beiladung erscheint gleichwohl ermessensfehlerfrei, weil nach der Rechtsprechung des BFH das Interesse des Steuerpflichtigen an der Wahrung des Steuergeheimnisses im Regelfall höher zu bewerten ist als das Interesse des Beizuladenden an der Verbesserung seiner Rechtsposition, zumal, wenn der Beizuladende ein den Belangen des Klägers entgegengesetztes Interesse am Ausgang des Rechtsstreits hat und der Steuerpflichtige der Beiladung --wie im Streitfall-- widerspricht (BFH-Beschlüsse vom 23. April 2007 I B 27/07, BFH/NV 2007, 1675; vom 17. August 1978 VII B 30/78, BFHE 126, 7, BStBl II 1979, 25).
  • BFH, 01.02.2001 - V B 199/00

    Beiladung des Vorsteuerabzugsberechtigten

    Auszug aus BFH, 19.09.2013 - V B 78/12
    Wie der Senat bereits entschieden hat (BFH-Beschlüsse vom 1. Februar 2001 V B 199/00, BFHE 194, 23, BStBl II 2001, 418; vom 9. April 2008 V B 143/07, BFH/NV 2008, 1339), berührt eine Entscheidung im Rechtsstreit des leistenden Unternehmers über die Steuerpflicht seiner Umsätze die rechtlichen Interessen des den Vorsteuerabzug begehrenden Leistungsempfängers, sodass eine einfache Beiladung nach § 60 Abs. 1 FGO grundsätzlich in Betracht kommt (BFH-Beschluss in BFHE 194, 23, BStBl II 2001, 418, Rz 8).
  • BFH, 13.07.2009 - II B 10/09

    Einfache Beiladung eines als Haftungsschuldner in Betracht kommenden Dritten -

    Auszug aus BFH, 19.09.2013 - V B 78/12
    Über die Kosten des Verfahrens hat das FG im Rahmen der Entscheidung über die Hauptsache zu entscheiden (BFH-Beschlüsse vom 4. August 1988 VIII B 82/87, BFH/NV 1989, 249, und vom 13. Juli 2009 II B 10/09, BFH/NV 2009, 1663).
  • BFH, 23.01.2004 - VII B 184/03

    GbR-Gesellschafter als Haftungsschuldner; Beiladung

    Auszug aus BFH, 19.09.2013 - V B 78/12
    Da das rechtliche Schicksal des Steuerbescheides und des Haftungsbescheides jedoch nicht notwendig verbunden sind, liegen diese Voraussetzungen nicht vor (vgl. Beschlüsse des Bundesfinanzhofs --BFH-- vom 5. September 2012 II B 61/12, BFH/NV 2012, 1995; vom 23. Januar 2004 VII B 184/03, BFH/NV 2004, 795).
  • FG Hamburg, 07.01.2016 - 3 K 264/15

    Umsatzsteuer: Umsatzbesteuerung des Betriebs von Geldspielautomaten

    b) Eine Beiladung nach § 60 Abs. 1 FGO kommt beispielsweise in Betracht für den Leistungsempfänger im Rechtsstreit des Leistenden über die Umsatzsteuerbarkeit und Umsatzsteuerpflicht der Leistung des Unternehmers, weil der Vorsteuerabzug des Leistungsempfängers voraussetzt, dass die Steuer für den berechneten Umsatz geschuldet wird (BFH-Beschlüsse vom 19.09.2013 V B 78/12, BFH/NV 2014, 72; vom 09.04.2008 V B 143/07, BFH/NV 2008, 1339; vom 01.02.2001 V B 199/00, BFHE 194, 23, BStBl II 2001, 418).
  • FG Bremen, 14.11.2018 - 2 K 90/18

    Anforderungen an die Änderung eines Umsatzsteuerbescheides auf der Grundlage des

    Das Gericht hat diese Gesichtspunkte im Rahmen seiner Ermessensentscheidung über die einfache Beiladung ebenso zu berücksichtigen wie ein etwaiges Interesse des Beizuladenden an der Verbesserung seiner Rechtsposition und das Interesse des Klägers an der Wahrung des Steuergeheimnisses (BFH, Beschluss vom 19.09.2013, V B 78/12, BFH/NV 2014, 72 ).
  • FG Saarland, 27.04.2016 - 2 V 1088/16

    Zulässigkeit der Weitergabe von aus dem Ankauf von sog. "Steuer-CDs"

    Da es dem Antragsteller mit vorliegendem Verfahren gerade um die Wahrung seines Steuergeheimnisses bzw. seiner Identität ging, wäre die Entscheidung durch einen im Vorfeld ergangenen Beiladungsbeschluss bereits vorweggenommen worden (vgl. auch BFH vom 19. September 2013 V B 78/12, BFH/NV 2014, 72).
  • FG Saarland, 27.04.2016 - 2 V 1089/16

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Beschluss des FG des Saarlandes vom 27.04.2016

    Da es dem Antragsteller mit vorliegendem Verfahren gerade um die Wahrung seines Steuergeheimnisses bzw. seiner Identität ging, wäre die Entscheidung durch einen im Vorfeld ergangenen Beiladungsbeschluss bereits vorweggenommen worden (vgl. auch BFH vom 19. September 2013 V B 78/12, BFH/NV 2014, 72).
  • FG Saarland, 27.04.2016 - 2 V 1091/16

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Beschluss des FG des Saarlandes vom 27.04.2016

    Da es dem Antragsteller mit vorliegendem Verfahren gerade um die Wahrung seines Steuergeheimnisses bzw. seiner Identität ging, wäre die Entscheidung durch einen im Vorfeld ergangenen Beiladungsbeschluss bereits vorweggenommen worden (vgl. auch BFH vom 19. September 2013 V B 78/12, BFH/NV 2014, 72).
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