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   BFH, 21.02.2002 - V R 62/01   

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https://dejure.org/2002,19346
BFH, 21.02.2002 - V R 62/01 (https://dejure.org/2002,19346)
BFH, Entscheidung vom 21.02.2002 - V R 62/01 (https://dejure.org/2002,19346)
BFH, Entscheidung vom 21. Februar 2002 - V R 62/01 (https://dejure.org/2002,19346)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Revision - Umsatzsteuer - Zwangsversteigerung - Entgeltliche Lieferung - Geschäftsveräußerung - Lebendes Unternehmen - Steuerbefreiung - Verteilungstermin - Grundstück

  • Judicialis

    UStG 1993 § 9; ; UStG 1993 § 1 Abs. 1 Nr. 1; ; UStG 1993 § 4 Nr. 9 Buchst. a; ; UStDV 1993 § 51 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; ; ZVG § 107

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BFH, 08.03.2001 - V R 24/98

    Vorsteuerabzug bei Gebäudeerrichtung

    Auszug aus BFH, 21.02.2002 - V R 62/01
    Nach dem Senatsurteil vom 8. März 2001 V R 24/98 (BFHE 194, 522) setzt die Geschäftsveräußerung kein lebendes Unternehmen voraus.
  • BFH, 19.12.1985 - V R 139/76

    Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks ist umsatzsteuerrechtlich eine

    Auszug aus BFH, 21.02.2002 - V R 62/01
    a) Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks führt zwar umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich zu einer Lieferung des Grundstückseigentümers an den Ersteher (Senatsurteile vom 19. Dezember 1985 V R 139/76, BFHE 146, 484, BStBl II 1986, 500; vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).
  • BFH, 06.06.1991 - V R 115/87

    Der durch die Zwangsversteigerung eines zur Konkursmasse gehörenden Grundstücks

    Auszug aus BFH, 21.02.2002 - V R 62/01
    a) Die Zwangsversteigerung eines Grundstücks führt zwar umsatzsteuerrechtlich grundsätzlich zu einer Lieferung des Grundstückseigentümers an den Ersteher (Senatsurteile vom 19. Dezember 1985 V R 139/76, BFHE 146, 484, BStBl II 1986, 500; vom 6. Juni 1991 V R 115/87, BFHE 165, 113, BStBl II 1991, 817).
  • BGH, 04.05.2000 - IX ZR 124/98

    Umsatzsteuer in der Zwangsversteigerung

    Auszug aus BFH, 21.02.2002 - V R 62/01
    Deshalb kann eine nachträgliche Steueroption nicht mit der Wirkung berücksichtigt werden, dass die Umsatzsteuer aus dem Versteigerungserlös herausgerechnet wurde; für einen entsprechenden Zuschlag auf den Gebotsbetrag gibt es ebenfalls keine Rechtsgrundlage (Bundesgerichtshof --BGH--, Beschluss vom 4. Mai 2000 IX ZR 124/98, BGHR § 51 Abs. 1 Nr. 3 UStDV Umsatzsteuer 1, BGHR § 81 ZVG Umsatzsteuer 1).
  • FG Baden-Württemberg, 25.04.2001 - 3 K 132/98

    Haftung des Erwerbers eines Grundstücks in der Zwangsversteigerung für

    Auszug aus BFH, 21.02.2002 - V R 62/01
    Das Finanzgericht (FG), dessen Urteil in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2001, 1084 veröffentlicht ist, gab der nach erfolglosem Einspruchsverfahren erhobenen Klage statt.
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