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   BFH, 22.02.2006 - I R 56/05   

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https://dejure.org/2006,2372
BFH, 22.02.2006 - I R 56/05 (https://dejure.org/2006,2372)
BFH, Entscheidung vom 22.02.2006 - I R 56/05 (https://dejure.org/2006,2372)
BFH, Entscheidung vom 22. Februar 2006 - I R 56/05 (https://dejure.org/2006,2372)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    EGV Art. 52, Art. 73b, Art. 73d; EG Art. 43, Art. ... 56, Art. 58; EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 1 und 3, § 36 Abs. 2 Nr. 3; KStG 1996 § 23 Abs. 1, § 27 Abs. 1, § 28 Abs. 4, § 29 Abs. 2, § 30 Abs. 1 und 2 Nr. 2, § 40 Satz 1 Nr. 1 und 2, § 44, § 47 Abs. 2, § 49 Abs. 1, § 50 Abs. 1 Nr. 1 und 2, § 51, § 52; EWGRL 435/90 Art. 5 Abs. 1

  • IWW
  • Judicialis

    EGV Art. 52; ; EGV Art. 73b; ; EGV Art. 73d; ; EG Art. 43; ; EG Art. ... 56; ; EG Art. 58; ; EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 1; ; EStG 1990 § 20 Abs. 1 Nr. 3; ; EStG 1990 § 36 Abs. 2 Nr. 3; ; KStG 1996 § 23 Abs. 1; ; KStG 1996 § 27 Abs. 1; ; KStG 1996 § 28 Abs. 4; ; KStG 1996 § 29 Abs. 2; ; KStG 1996 § 30 Abs. 1; ; KStG 1996 § 30 Abs. 2 Nr. 2; ; KStG 1996 § 40 Satz 1 Nr. 1; ; KStG 1996 § 40 Satz 1 Nr. 2; ; KStG 1996 § 44; ; KStG 1996 § 47 Abs. 2; ; KStG 1996 § 49 Abs. 1; ; KStG 1996 § 50 Abs. 1 Nr. 1; ; KStG 1996 § 50 Abs. 1 Nr. 2; ; KStG 1996 § 51; ; KStG 1996 § 52; ; EWGRL 435/90 Art. 5 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Europarechtmäßigkeit der Besteuerung von Ausschüttungen aus dem EK 02 bei gebietsfremden Anteilseignern

  • datenbank.nwb.de

    Besteuerung von Ausschüttungen aus dem EK 02 bei gebietsfremden Anteilseignern

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vorlage des BFH an den EuGH ? § 28 Abs. 4 KStG: Gefahr der Anrechnung nicht gezahlter Körperschaftsteuer ? Verletzt die Verrechnung mit dem EK 02 die Mutter-/Tochterrichtlinie? ? Ist eine Verletzung des EG-Vertrags gegeben, wenn die Verrechnung mit dem EK 02 auch für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • raschlosser.com (Kurzinformation)

    EK02 europarechtswidrig?

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    EK02 europarechtswidrig?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Besteuerung von Einkünften und Vermögensmehrungen der Kapitalgesellschaft bei der Ausschüttung von Gewinnen durch eine Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft; Vereinbarkeit der nationalen Regeln mit Vorschriften über die Freizügigkeit; Verrechnung der ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BFHE 212, 460
  • BB 2006, 1617
  • BB 2006, 1832
  • DB 2006, 1536
  • NZG 2006, 760 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (8)

  • EuGH, 13.12.2005 - C-446/03

    EINE REGELUNG ÜBER DEN KONZERNABZUG, DIE ES EINER MUTTERGESELLSCHAFT VERWEHRT,

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - I R 56/05
    In einem solchen Fall muss allerdings ihre Anwendung zur Erreichung des damit verfolgten Zieles geeignet sein und darf nicht über das hinausgehen, was hierzu erforderlich ist (ständige Rechtsprechung des EuGH, vgl. z.B. Urteile vom 13. Dezember 2005 Rs. C-446/03 "Marks & Spencer plc", Der Betrieb --DB-- 2005, 2788; Rs. C-411/03 "SEVIC Systems AG", Betriebs Berater --BB-- 2006, 11).

    bb) Es ist aber fraglich, ob die Regelung nicht über das hinausgeht, was erforderlich ist, um das verfolgte Ziel zu erreichen (vgl. EuGH-Urteil in DB 2005, 2788 Tz. 53).

  • FG Hamburg, 29.04.2005 - III 371/02

    Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren: Teleologische Reduktion der Regelung

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - I R 56/05
    Mit Urteil vom 29. April 2005 III 371/02 gab das Finanzgericht (FG) Hamburg der Klage statt.

    Sein Urteil ist in Entscheidungen der Finanzgerichte (EFG) 2005, 1470 veröffentlicht.

  • EuGH, 07.09.2004 - C-319/02

    Manninen - Einkommensteuer - Steuergutschrift für von finnischen Gesellschaften

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - I R 56/05
    Dividenden, die ansässige Gesellschaften an gebietsfremde Anteilseigner zahlten, seien daher nicht anders zu behandeln als Dividenden, die nicht ansässige Gesellschaften an ansässige Anteilseigner zahlten (sog. Inbound-Dividenden, siehe hierzu EuGH-Urteil vom 7. September 2004 Rs. C-319/02 "Manninen", EuGHE I 2004, 7477).
  • EuGH, 06.10.1982 - 283/81

    CILFIT / Ministero della Sanità

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - I R 56/05
    Diese ist dem EuGH vorbehalten, wenn die zutreffende Auslegung des o.g. Vertrages nicht derart offenkundig ist, dass für einen vernünftigen Zweifel an der richtigen Anwendung des Gemeinschaftsrechts keinerlei Raum bleibt (s. EuGH-Urteil vom 6. Oktober 1982 Rs. 283/81 "C.I.L.F.I.T.", EuGHE 1982, 3415).
  • EFTA-Gerichtshof, 23.11.2004 - E-1/04

    Geldanlage - Kapitalertragsteuer bei Auslandsdividenden anrechenbar?

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - I R 56/05
    d) Eine Verpflichtung, die besondere Situation gebietsfremder Anteilseigner bei der Regelung des § 28 Abs. 4 KStG 1996 zu berücksichtigen, könnte sich auch aus den Grundsätzen der Entscheidung des Gerichtshofs der European Free Trade Association (EFTA) vom 23. November 2004 E-1/04 "Fokus Bank" (IStR 2005, 55) ergeben.
  • EuGH, 19.01.2006 - C-265/04

    Bouanich - Direkte Besteuerung - Freier Kapitalverkehr - Dividendensteuer -

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - I R 56/05
    In diesem Zusammenhang verleihen Art. 73b und 73d EGV (bzw. Art. 56 und 58 EG) und Art. 52 EGV (bzw. Art. 43 EG) nicht nur der gebietsfremden Muttergesellschaft selbst, sondern auch dem gebietsansässigen Tochterunternehmen entsprechende Rechte, weil deren Möglichkeit, bei nicht in Deutschland ansässigen Investoren Kapital aufzunehmen, eingeschränkt wird (vgl. --bezogen auf die Kapitalverkehrsfreiheit-- z.B. EuGH-Urteil vom 19. Januar 2006 Rs. C-265/04 "Bouanich", Internationales Steuerrecht --IStR-- 2006, 169 Tz. 34, und --bezogen auf die Niederlassungsfreiheit-- z.B. Scheuer in Lenz/Borchardt, EU- und EG-Vertrag, 3. Aufl., Art. 43 Rz. 7 ff., m.w.N., zur ständigen Rechtsprechung des EuGH).
  • EuGH, 04.10.2001 - C-294/99

    Athinaïki Zythopoiïa

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - I R 56/05
    In seinem Urteil vom 4. Oktober 2001 Rs. C-294/99 "Athinaiki Zythopoiia AE" (EuGHE I 2001, 6797) hat der Gerichtshof entschieden, dass ein Steuerabzug von der Quelle i.S. von Art. 5 Abs. 1 MTR auch dann vorliegt, wenn das nationale Recht vorschreibt, dass bei der Ausschüttung von Gewinnen durch eine Tochtergesellschaft an ihre Muttergesellschaft Einkünfte und Vermögensmehrungen der Tochtergesellschaft besteuert werden, die nach nationalem Recht nicht besteuert würden, wenn sie bei der Tochtergesellschaft verblieben.
  • BFH, 25.04.2001 - I R 43/00

    Auslegung - Betriebsgesellschaft - Betriebsaufspaltung - Außenprüfung -

    Auszug aus BFH, 22.02.2006 - I R 56/05
    Die Folge wäre gewesen, dass den Gesellschaftern eine Körperschaftsteuer angerechnet worden wäre, die die Gesellschaft letztlich nicht gezahlt hat (BTDrucks 12/4487, S. 40; Senatsurteil vom 25. April 2001 I R 43/00, BFH/NV 2001, 1607, m.w.N.).
  • BFH, 26.11.2008 - I R 56/05

    Festschreibung der Verwendungsreihenfolge in § 28 Abs. 4 KStG 1996 ist

    Es handelt sich um jenes Revisionsverfahren, das dem Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften (EuGH) durch Beschluss vom 22. Februar 2006 I R 56/05 (BFHE 212, 460) sowie dem anschließenden Urteil des EuGH vom 26. Juni 2008 C-284/06 "Burda" (Internationales Steuerrecht --IStR-- 2008, 515) zugrunde lag.

    Das durch Beschluss des Senats in BFHE 212, 460 gemäß § 121 Satz 1 i.V.m. § 74 der Finanzgerichtsordnung (FGO) ausgesetzte Revisionsverfahren ist durch Senatsbeschluss vom 7. Oktober 2008 fortgeführt worden.

    Der Aussetzungsgrund war entfallen, nachdem der EuGH durch Urteil in IStR 2008, 515 über die ihm vom Senat durch jenen Beschluss in BFHE 212, 460 nach Art. 234 Abs. 3 des Vertrages von Nizza zur Änderung des Vertrages über die Europäische Union, der Verträge zur Gründung der Europäischen Gemeinschaften (EG) sowie einiger damit zusammenhängender Rechtsakte zur Vorabentscheidung vorgelegten Rechtsfragen entschieden hat.

    Zum einen hat der Senat dem EuGH in seinem Vorlagebeschluss in BFHE 212, 460 aufgezeigt, dass das EK 02 nach der gesetzlichen Regelung auch dann als verwendet gilt, wenn es hierdurch negativ wird.

    Der Senat hält auch den Einwand der Klägerin für nicht durchgreifend, das EuGH-Urteil in vorliegender Sache sei deshalb nicht bindend, weil der Senat in seinem Beschluss in BFHE 212, 460 nicht auf R 78 Abs. 5 der Körperschaftsteuer-Richtlinien 1995 (KStR 1995) hingewiesen habe.

  • BFH, 23.01.2008 - I R 21/06

    Körperschaftsteuer-Anrechnungsverfahren: Vorlage an den Europäischen Gerichtshof

    Aus diesen Grundsätzen könnte zu folgern sein, dass Inbound- und Outbound-Konstellationen in der Frage der Körperschaftsteueranrechnung in gleicher Weise zu behandeln wären (s. dazu auch das Vorabentscheidungsersuchen des Senats an den EuGH durch Beschluss vom 22. Februar 2006 I R 56/05, BFHE 212, 460, zur Rs. C-284/06 "Burda").
  • BFH, 05.03.2008 - I B 171/07

    Verdeckte Gewinnausschüttung bei inländischer Betriebsstätte - Angemessenheit von

    Diese wird indessen nach der damaligen Gesetzeslage grundsätzlich nur inländischen Anteilseignern gewährt (§ 50 Abs. 5 Satz 2 EStG 1990), was wiederum gegen das Gemeinschaftsrecht verstoßen könnte (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 22. Februar 2006 I R 56/05, BFHE 212, 460; Blümich/Wied, § 50 EStG Rz 24; Gosch in Kirchhof, Einkommensteuergesetz, 7. Aufl., § 50 Rz 19; vgl. dazu aber auch EuGH-Urteil vom 12. Dezember 2006 Rs. C-374/04, "Test Claimants in Class IV of the ACT Group Litigation", EuGHE I 2006, 11673, Tz. 59).
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